Hallo zusammen,
ich bin derzeit Vollzeitstudent an der FernUniversität in Hagen und ich hab mich zu Beginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, da ich weiterhin in der Beihilfe meines Vater bleiben wollte, da das für mich günstiger war.
Jetzt fall ich aber bald aus der Beihilfe raus und muss mir selbst eine private Studentenversicherung suchen.
Jedoch kam mir grad die Frage auf, ob es dabei eigentlich irgendwelche gesetzlichen Einkommensgrenzen gibt, bis wohin man überhaupt eine private Studentenversicherung abschließen kann. Denn im Internet konnte ich bisher mehrere unterschiedliche Aussagen diesbezüglich lesen. Die eine Info besagte, dass es keine Einkommensgrenzen bei einer privaten Studentenversicherung gibt, eine andere besagte, dass das vom Versicherer abhängig ist und dann wiederum konnte ich lesen, dass man generell nicht mehr als 400€ verdienen darf. Das Problem ist nämlich, dass ich mich eigentlich selbst versorgen muss, jedoch ist das mit nur 400€ im Monat verständlicherweise nicht möglich.
Würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, wie da denn so die Regelungen sind, wieviel ich bei einer privaten Krankenversicherung für Studenten verdienen darf.
Grüße
Vintersorg
Nebenjob + private Studentenversicherung
Moderator: Czauderna
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Hallo Vintersorg82,
für Dich gelten die gleichen Vorschriften wie für die in der KVdS versicherten Studenten. D.h. du kannst über 400 EUR verdienen aber darfst während der Vorlesungszeit nicht über 20 h in der Woche kommen. Ausnhame es ist eine Tätigkeit die überwiegend in den Abend- und Nachtstunden oder am WE aussgeübt wird. Also du musst objetiv betrachtet weiterhin hauptberuflich Student sein. ACHTUNG: Sobald du über 400 EUR kommst, besteht für Dich RV-pflicht. Komplette Beurteilung obliegt Deinem AG bzw. dessen StB.
Auswirkungen auf die Beitragshöhe in der PKV haben Deine Einnahmen nicht. Dies gilt auch für die gesetzliche Studentenversicherung (KVdS). Die PKV kalkuliert Deine Prämie nach dem Risiko für deren Versichertengemeinschaft. In jedem Fall wird die PKV jetzt teurer als die GKV. Dieses böse Erwachen erleben sehr häufig die Kinder, welche beihilfeberechtigt waren.
Ich hoffe es hilft Dir ein wenig weiter.
VG
Hucky
für Dich gelten die gleichen Vorschriften wie für die in der KVdS versicherten Studenten. D.h. du kannst über 400 EUR verdienen aber darfst während der Vorlesungszeit nicht über 20 h in der Woche kommen. Ausnhame es ist eine Tätigkeit die überwiegend in den Abend- und Nachtstunden oder am WE aussgeübt wird. Also du musst objetiv betrachtet weiterhin hauptberuflich Student sein. ACHTUNG: Sobald du über 400 EUR kommst, besteht für Dich RV-pflicht. Komplette Beurteilung obliegt Deinem AG bzw. dessen StB.
Auswirkungen auf die Beitragshöhe in der PKV haben Deine Einnahmen nicht. Dies gilt auch für die gesetzliche Studentenversicherung (KVdS). Die PKV kalkuliert Deine Prämie nach dem Risiko für deren Versichertengemeinschaft. In jedem Fall wird die PKV jetzt teurer als die GKV. Dieses böse Erwachen erleben sehr häufig die Kinder, welche beihilfeberechtigt waren.
Ich hoffe es hilft Dir ein wenig weiter.
VG
Hucky
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