Hallo
Ich habe einen Nebenjob der unregelmäßig (je nach Stundenzahl welche ich arbeite) zwischen 300 und 600 Euro abwirft. Ich falle demnach regelmäßig über die 360 Euro grenze aber im Jahresdurchschnitt werde ich denk ich darunter liegen. Kann ich mich dann weiterhin bei meinen Eltern mitversichern lassen oder vielleicht sogar für dieses Jahr meine Beiträge zurückfordern? Wenn ich knapp über den 360 Euro im Jahresdurchschnitt liege darf ich davon Werbungskosten,... abziehen um wieder unter dem Grenzwert zu liegen?
Vielen Dank
Pascal
Nebenjob knapp über 400 Euro
Moderator: Czauderna
Hallo,
na, was denn nun - knapp über 360,00 € oder knapp üner 400,00 € mtl. ?
Bei knapp über 360,00 € liegt eine geringfügige Beschäftigung vor - hier kann man bis zu 400,00 € Brutto verdienen ohne das die Familienversicherung wegfällt.
Nur wer regelmäßig mehr als 400,00 € verdient hat keinen Anspruch mehr auf die Famiienversicherung - hier greift dann ggf. die studentische Pflichtversicherung, ausserdem muss man vom Bruttoeinkommen noch Rentenversicherung bezahlen.
Gruß
Czauderna
na, was denn nun - knapp über 360,00 € oder knapp üner 400,00 € mtl. ?
Bei knapp über 360,00 € liegt eine geringfügige Beschäftigung vor - hier kann man bis zu 400,00 € Brutto verdienen ohne das die Familienversicherung wegfällt.
Nur wer regelmäßig mehr als 400,00 € verdient hat keinen Anspruch mehr auf die Famiienversicherung - hier greift dann ggf. die studentische Pflichtversicherung, ausserdem muss man vom Bruttoeinkommen noch Rentenversicherung bezahlen.
Gruß
Czauderna
Hallo!
Meine Tochter übt ebenfalls eine geringfügige Beschäftigung aus.
Ihr wurde erklärt, dass sie lediglich zweimal im Jahr die 400 €-Grenze überschreiten darf!
Eventuelle Werbungskosten werden erst von dem gesamten Jahresbruttoverdienst abgezogen und der dann noch bestehende Betrag darf 8.000 € nicht übersteigen. Ansonsten entfällt der Anspruch auf die Familienversicherung.
Ist das so richtig?
Viele Grüße
Bine
Meine Tochter übt ebenfalls eine geringfügige Beschäftigung aus.
Ihr wurde erklärt, dass sie lediglich zweimal im Jahr die 400 €-Grenze überschreiten darf!
Eventuelle Werbungskosten werden erst von dem gesamten Jahresbruttoverdienst abgezogen und der dann noch bestehende Betrag darf 8.000 € nicht übersteigen. Ansonsten entfällt der Anspruch auf die Familienversicherung.
Ist das so richtig?
Viele Grüße
Bine