Hallo zusammen,
ich würde für ein Jahr ein Promotionsstipendium erhalten. Momentan sitze ich auf einer 2/3 Stelle (TV-L) und bin somit versicherungspflichtig (KV+SV).
Neben dem Stipendium würde mir mein Arbeitgeber noch zusätzlich zu dem Stipendium eine viertel Stelle anbieten (max. 10 Wochenstunden als Nebentätigkeit erlaubt vom Stipendiumgeber). Über die viertel Stelle wäre ich ja weiterhin versicherungspflichtig und zahle brav mit meinem Arbeitgeber in KV und SV ein; müsste mich also nicht freiwillig versichern. Jetzt meine Frage: Wird das Stipendium zur Beitragsbemessung von der KV herangezogen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
LGFG Promotionsstipendium + viertel Stelle (TV-L)
Moderator: Czauderna