Hallo Zusammen,
ich kann mir durchaus vorstellen, dass das o.g. Thema bereits bei einigen ein typisches 'Oh-Man-Wie-Oft-Denn-Noch'-Gefühl auslöst , jedoch finde ich bisher wirklich nichts auf meinen Fall passendes. Und: ich möchte für ggf. anstehende Gespräche mit der Krankenversicherung gewappnet sein.
Ich hab bereits mein Diplom (jedoch lediglich auf BA-Niveau) absolviert und möchte gerne ab Herbst 2014 ein Master-Studium aufnehmen.
Bis dahin arbeite ich als selbstständiger 'Erklärbär' (Nachhilfe etc. pp.) und komme damit auf etwa 1000€ pro Monat (bei etwa 9h/Woche).
Derzeit löhne ich das voll Programm an Krankenversicherung und Rentenversicherung.
Ab Studiumsbeginn möchte ich gerne eine Werkstudententätigkeit aufnehmen.
Kurzum: Auf was muss ich mich bei der Krankenversicherung einstellen?
Soweit ich das korrekt aufgenommen habe, fallen ja keine Krankenversicherungsbeträge während der Werkstudententätigkeit an - wird das dort erzielte Einkommen jedoch zu meinem selbstständigen Einkommen was die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung angeht zusammenaddiert und davon der Beitragssatz ermittelt...den ich dann wiederrum alleine tragen müsste?
Vielen Dank im Voraus.
Leidiges Thema: Selbstständig + Student + ggf. Werkstudent
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Meine Ausführungen gelten nur für die Krankenversicherung, in der Rentenversicherung gelten ggf. andere Regeln.
So wie ich das verstehe, wirst du ab Beginn des Studiums eine Werkstudententätigkeit aufnehmen und weiterhin selbstständig tätig sein. Da muss geprüft werden, welcher Status für dich gilt:
Student? - Wenn das Studium überwiegt, d. h., die übrigen Tätigkeiten dürfen höchstens 20 Stunden in der Woche oder am Wochenende oder in der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt werden. Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist einkommensunabhängig, knapp 80,-- € im Monat zur Zeit.
Arbeitnehmer? Wenn diese Tätigkeit überwiegt, also der Status Student nicht möglich ist und die Arbeitnehmertätigkeit gegenüber der selbstständigen Tätigkeit überwiegt - Beitrag wird aus dem Gehalt berechnet, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit wird nicht verbeitragt.
Selbständiger? Wenn diese Tätigkeitkeit überwiegt und der Status Student nicht möglich ist, Beitrag wird aus allen Einkünften berechnet, je nach Situation gibt es gewisse Mindesteinkommenbeträge.
So wie ich das verstehe, wirst du ab Beginn des Studiums eine Werkstudententätigkeit aufnehmen und weiterhin selbstständig tätig sein. Da muss geprüft werden, welcher Status für dich gilt:
Student? - Wenn das Studium überwiegt, d. h., die übrigen Tätigkeiten dürfen höchstens 20 Stunden in der Woche oder am Wochenende oder in der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt werden. Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist einkommensunabhängig, knapp 80,-- € im Monat zur Zeit.
Arbeitnehmer? Wenn diese Tätigkeit überwiegt, also der Status Student nicht möglich ist und die Arbeitnehmertätigkeit gegenüber der selbstständigen Tätigkeit überwiegt - Beitrag wird aus dem Gehalt berechnet, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit wird nicht verbeitragt.
Selbständiger? Wenn diese Tätigkeitkeit überwiegt und der Status Student nicht möglich ist, Beitrag wird aus allen Einkünften berechnet, je nach Situation gibt es gewisse Mindesteinkommenbeträge.