Guten Tag,
ich habe folgende Frage an die Experten/innen:
Unser Sohn hat im Mai 2013 geheiratet. Sohn und Schwiegertochter waren zu diesem Zeitpunkt jeder für sich studentisch pflichtversichert. Beide immatrikuliert. Alter 26 bzw.27 Jahre
Seit Juni 13 ist unser Sohn bei seiner Ehefrau mitversichert.
Nun tritt eine Änderung ein.
Sohn hat Studium beendet und hat an der Uni eine Anstellung welche nicht lohnsteuerpflichtig ist.
Die Ehefrau ist weiter immatrikuliert, kein eigenes Einkommen.
Nun die Frage:
Kann der Sohn mit seiner Ehefrau weiterhin mitversichert sein, oder ist sie mit ihm mitversichert?
Kurzum: wer kann mit wem versichert sein?
Vielen Dank fürs lesen u. für die Hilfe
Krankenversicherung nach Eheschließung
Moderator: Czauderna
Krankenversicherung nach Eheschließung
Zuletzt geändert von Unhappy am 16.10.2013, 21:17, insgesamt 2-mal geändert.
@unhappy: Okay, dann wird Dein Sohn zum Beginn der Beschäftigung selbst Mitglied der Kasse und die Ehefrau geht in seine kostenfreie Familienversicherung. Dazu muss Dein Sohn bei der Kasse einen Mitgliedschaftsantrag für sich plus Antrag auf Familienversicherung für die Ehefrau stellen, wenn möglich vor Beginn der Beschäftigung, spätestens jedoch 14Tage danach. Nicht weiter kompliziert.