Hallo,
meine Frau (52) will, nachdem sie arbeitslos war, jetzt noch einmal ein Studium beginnen. Bisher war sie bei der techniker Krankenkasse versichert. Ich selbst bin Freiberufler und privat versichert.
Jetzt wurde ihr von der Techniker Krankenkasse mitgeteilt, dass ihr Beitrag von meinem Einkommen abhängig ist. Da mein Einkommen über dem Höchstsatz liegt, würde uns das für die reine Kassenleistung ca. 280 Euro im Monat kosten. Um auf die Leistungen einer Privatversicherung zu kommen, ist noch eine Zusatzversicherung nötig. Zusammen kommt das auf einen Beitrag, der über dem einer Privaten Versicherung liegt.
Jetzt wurde meiner Frau aber gesagt, dass sie nach Übertritt in eine Privatversicherung nicht mehr in die Gesetzliche Krankenkasse zurück kann.
Stimmt das und ist es generell so, dass bei Senior-Studenten der Beitrag vom Einkommen des Ehepartners abhängig ist?
Gruß
Heinz
Krankenversicherung für Senior-Studenten
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
Senior-Studenten oder Studenten, die über 30 Jahre alt sind oder mehr als 14 Fachsemester auf dem Buckel haben, sind zwar im sozialversicherungsrechtlichen Sinn noch Studenten, sind aber nicht mehr in der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert. Sie haben dann den Status "Freiwillig Versicherte". Und da zählen die Einnahmen zum Lebensunterhalt als Einkommen, und wenn der Ehegatte nicht in der GKV versichert ist, zählt das halbe Familieneinkommen. Insofern ist die Aussage der TK korrekt und billig ist das auch nicht - der Betrag kommt also hin.
Wenn Deine Frau nun in die PKV geht, kann sie so einfach nicht mehr in die GKV zurück. Es ginge nur im Status einer Versicherungspflichtigen (Arbeitnehmerin, Arbeitslosengeldempfängerin). Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine Altersgrenze für diese Versicherungspflicht eingebaut, damit alte Leute nicht wieder günstig in der GKV unterkommen können. Die Altersgrenze ist 55 Jahre - und da ist Ihre Frau nicht mehr weit weg von. Da hat die TK Ihnen eine gute Beratung gegeben, der Hinweis ist nämlich wirklich wichtig.
Eine Rückkehr wäre dann nur noch als Hartz-IV-Empfängerin möglich.
Ich würde gut abwägen der GKV den Rücken zu kehren, denn in diesem Fall könnte es tatsächlich für immer sein.
LG, Fee
Senior-Studenten oder Studenten, die über 30 Jahre alt sind oder mehr als 14 Fachsemester auf dem Buckel haben, sind zwar im sozialversicherungsrechtlichen Sinn noch Studenten, sind aber nicht mehr in der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert. Sie haben dann den Status "Freiwillig Versicherte". Und da zählen die Einnahmen zum Lebensunterhalt als Einkommen, und wenn der Ehegatte nicht in der GKV versichert ist, zählt das halbe Familieneinkommen. Insofern ist die Aussage der TK korrekt und billig ist das auch nicht - der Betrag kommt also hin.
Wenn Deine Frau nun in die PKV geht, kann sie so einfach nicht mehr in die GKV zurück. Es ginge nur im Status einer Versicherungspflichtigen (Arbeitnehmerin, Arbeitslosengeldempfängerin). Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine Altersgrenze für diese Versicherungspflicht eingebaut, damit alte Leute nicht wieder günstig in der GKV unterkommen können. Die Altersgrenze ist 55 Jahre - und da ist Ihre Frau nicht mehr weit weg von. Da hat die TK Ihnen eine gute Beratung gegeben, der Hinweis ist nämlich wirklich wichtig.
Eine Rückkehr wäre dann nur noch als Hartz-IV-Empfängerin möglich.
Ich würde gut abwägen der GKV den Rücken zu kehren, denn in diesem Fall könnte es tatsächlich für immer sein.
LG, Fee