Hallo zusammen,
seit einigen Monaten kämpfe ich mit der Rentenversicherung um das Thema Krankenversicherung. Der Sachverhalt ist so:
Ich war seit Jahren privat versichert. Außerdem bekam ich eine Halbwaisenrente, die mir aber ab Sept. 07 gestrichen wurde, weil ich nicht direkt nach dem Abi einen Studienplatz bekam. Solange ich die Halbwaisenrente bekam, gab es auch einen Zuschuss zur PKV.
Jetzt habe ich im April 08 ein Studium aufgenommen, dabei habe ich mich aber für die GKV entschieden und bin jetzt als Student bei der BEK versichert. Außerdem steht mir jetzt auch wieder die Halbwaisenrente zu, daher habe ich die parallel beantragt. Die Rente als solche wird auch gewährt, es geht jetzt um die Frage, ob ich einen Abzug von der Rente wg. Krankenversicherung der Rentner hinnehmen muss.
Mein Antrag, in die KVdR aufgenommen zu werden, wurde (von der BEK) abgelehnt, weil ich die Bedingung bzgl. Vorversicherung nicht erfülle. Das ist auch korrekt so. Dennoch zieht die Dt. Rentenversicherung Bund mir von der Rente Geld ab für die KVdR, weil ich "pflichtversichert" bei der BEK sei.
Mein Verständnis ist, dass ich pflichtversichert in der KVdS bin. Daher sehe ich nicht ein, warum ich zusätzlich zu meinem normalen Beitrag zur KVdS nochmal einen Beitrag zur KVdR leisten soll.
Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen.
Danke + Grüße,
Tommy
Krankenversichert als Student und Waisenrente
Moderator: Czauderna
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Hallo Tommy,
die Beitragspflicht ergibt sich aus § 236 Abs. 2 SGB V:
die Beitragspflicht ergibt sich aus § 236 Abs. 2 SGB V:
§ 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V besagt:§ 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 und Abs. 2 sowie die §§ 228 bis 231 gelten entsprechend.
GKVBei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
2.
der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,