Hiwijob und Werkvertrag

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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cecile
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Hiwijob und Werkvertrag

Beitrag von cecile » 19.08.2014, 14:24

Hallo,

ich habe eine Situation, für die ich bisher keine genaue Antwort gefunden habe, leider können mir Finanzamt, Uni und Krankenkasse auch nicht weiterhelfen, also vielleicht könnt ihr es (ich hoffe es sehr!):

Ich bin wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni und verdiene (inkl. Sonderzahlungen) durchschnittlich unter 450€ im Monat, bleibe also in der Familienversicherung.

Allerdings habe ich dieses Jahr 3x zusätzlich unter Werkvertrag gearbeitet und dabei insgesamt 910€ verdient.

Muss ich für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht diese 910€ miteinrechnen? Dann würde ich nämlich durchschnittlich monatlich mehr als 450€ verdienen und würde dann aus der Familienversicherung fallen und müsste mich selbst versichern, oder? :-(

Viele Grüße!

GerneKrankenVersichert
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Re: Hiwijob und Werkvertrag

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.08.2014, 17:57

cecile hat geschrieben: Allerdings habe ich dieses Jahr 3x zusätzlich unter Werkvertrag gearbeitet und dabei insgesamt 910€ verdient.

!
War dieser Werkvertrag vorher zeitlich befristet? Wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang bewegte sich die Arbeitszeit (Arbeitstage oder Monate)?

cecile
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Re: Re: Hiwijob und Werkvertrag

Beitrag von cecile » 19.08.2014, 22:59

Hi,

erstmal danke für die Antwort! :-)

Es waren drei verschiedene Werke die ich verrichtet abe:
1) Vertrag über 460€: hier wurde auf dem Vertrag angegeben wann mir der Auftrag erteilt wurde und bis wann ich das Werk abgeliefert haben musste (zwischden diesen beiden Daten liegen 46 Tage, also ca. 1,5 Monate (die tatsächliche Arbeitszeit waren ca. 41h (das ist aber auf dem Vertrag nirgends angegeben)))
2) Rechnung über 330€ (ohne formellen Vertrag davor): Der "Leistungszeitraum", der auf der Rechnung angegeben wurde war 1 Monat
3) Rechnung über 120€ (ohne formellen Vertrag davor): 12 Stunden Arbeitszeit, so auf der Rechnung abgerechnet

Alle 3 Werke habe ich für drei verschiedene Unis verrichtet, so dass das alles sicherlich irgendwo eingereicht und abgerechnet wird.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 20.08.2014, 18:56

Warst du für deine Werkverträge selbständig tätig (d. h., es wurde von der Rentenversicherung festgestellt, dass keine Scheinselbständigkeit vorlag) oder von den Unis angemeldet?

cecile
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Beitrag von cecile » 20.08.2014, 21:45

Hi :)

also ich bin nicht als selbstständiger Freiberufler oder Unternehmer irgendwo gemeldet, ich bin auch nicht von der Uni regelmäßig angestellt (sondern eben nur für jeweils das eine Werk, das ist verrichten sollte).

Ich denke aber auch nicht, dass ich deswegen scheinselbstständig bin, weil meine "hauptberufliche" Tätigkeit doch Student ist (ich arbeite ja nicht mehr als 20h/Woche für irgendwas oder irgendwen).

Mir ist gerade was aufgefallen: kann es sein, dass die Werkverträge einfach nicht ins Gewicht fallen, weil sie allesamt kurzfristige Beschäftigungen darstellen?

Viele Grüße!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 25.08.2014, 08:22

Die Klärung der Frage, ob du selbständig oder angestellt (ggf. kurzfristig -> Meldung an die Bundesknappschaft) bist, ist für die Beurteilung des Sachverhaltes wichtig.

Weiteres Infos: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... erung.html

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