GKV akzeptiert Wechsel zu PKV bei Altersgrenze 30 nicht

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

RHW
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Beitrag von RHW » 08.08.2010, 10:33

Hallo,

hier die ausführliche Version aus dem Rundschreiben der Krankenkassen:
6.2.1 Studenten
Die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V versicherungspflichtigen Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben (§ 190 Abs. 9 SGB V). Die Mitgliedschaft endet demnach nur dann, wenn die Einschreibung oder Rückmeldung nicht innerhalb von einem Monat nach Ablauf des letzten Semesters vorgenommen wird. Damit ist weiterhin gewährleistet, dass bei verspäteter Rückmeldung ein lückenloser
Krankenversicherungsschutz gegeben ist.

Beendet der Student sein Studium, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des letzten Semesters. Wird der Student im Laufe des Semesters exmatrikuliert, endet die Mitgliedschaft nicht sofort, sondern erst mit dem Ende des Semesters.

Endet die studentische Krankenversicherung durch Ablauf des 14. Fachsemesters oder wird das 30. Lebensjahr im Laufe des Semesters vollendet, bleibt die Mitgliedschaft bis zum Ende des Semesters bestehen; § 190 Abs. 9 SGB V gilt insoweit nicht. Das gleiche gilt für
Studenten, die wegen Ablaufs der Verlängerungsfrist aufgrund anerkannter Hinderungsgründe (vgl. Abschnitt 1.1) aus der Versicherungspflicht ausscheiden.
Quelle: Seite 57
http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informa ... 032006.pdf

Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Semesters, in dem der 30. Geburtstag liegt.

Gruß
RHW

windkom
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Beitrag von windkom » 14.09.2010, 13:19

Es ist völlig egal, was in den Rundschreiben steht. Das sind keine Gesetze.
Am Ende entscheidet der Sozialrichter über die Auslegung der Normen im SGB. Ob dieser Richter die Rundschreiben heranzieht, ist ihm überlassen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.09.2010, 13:38

windkom hat geschrieben:Es ist völlig egal, was in den Rundschreiben steht. Das sind keine Gesetze.
Am Ende entscheidet der Sozialrichter über die Auslegung der Normen im SGB. Ob dieser Richter die Rundschreiben heranzieht, ist ihm überlassen.
Hallo,
so ganz ist nun auch wieder nicht richtig - Solche Rundschreiben bilden sehr wohl auch eine gesetzliche Grundlage, genau so wie die Gesetze selbst - auch gemeinsame Richtlinien und Satzungen bilden rechtliche Grundlagen.
Gruss
Czauderna

windkom
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Beitrag von windkom » 17.09.2010, 12:25

so ganz ist nun auch wieder nicht richtig - Solche Rundschreiben bilden sehr wohl auch eine gesetzliche Grundlage, genau so wie die Gesetze selbst - auch gemeinsame Richtlinien und Satzungen bilden rechtliche Grundlagen.
Wo steht, dass Rundschreiben eine gesetzliche Grundlage sind?

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 17.09.2010, 14:15

Wo steht, dass Rundschreiben eine gesetzliche Grundlage sind?
na, da hat Czauderna wohl nicht ganz sauber formuliert...

Satzungen und Richtlinien haben sehr wohl Gesetzes-Charakter, wobei sie in der Rangordnung unterhalb von Bundes- oder Landesgesetzen stehen.

Rundschreiben sind Auslegungen von diesen Gesetzen. Allerdings beziehen sich selbst Gerichte in ihren Urteilsbegründungen auf Rundschreiben (besonders auf solche von den Spitzenverbänden) und die Krankenkassen selbst halten sich auch daran.

Insofern ist es schon legitim, sich auch auf Rundschreiben zu berufen...und das wollte Czauderna wohl zum Ausdruck bringen.
Es ist völlig egal, was in den Rundschreiben steht.
Es ist gar nicht egal, was in den Rundschreiben drinnen steht...aus den oben genannten Gründen.

Das sich Richter entscheiden können, ob sie sich auf sie berufen, ist selbstverständlich - sie sind in ihrer Entscheidungsfindung frei. Aber Richter können sich auch aussuchen, welche Gesetze sie im Einzelfall als einschlägig betrachten -- und damit zur Entscheidungsfindung nutzen. Und Richter können sich in ihren Urteilsbegründungen auch auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen - z. B. es ist allgemein bekannt, dass der Himmel blau ist.

Insofern ist diese Auslassung mehr oder weniger sinnfrei und wenig hilfreich :shock:

Gruß
Lady Butterfly

rolandkneisl
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Beitrag von rolandkneisl » 21.06.2011, 01:55

Zur Info: Klage läuft. Werde über den Ausgang des Verfahrens wieder hier berichten.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 25.06.2011, 18:04

Der Kommentar ersetzt nicht das Rundschreiben, also wie schon geschrieben am 31.03..

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