Hilfe!
Ich habe ein grosses Problem an dem ich selbststaendig grade nicht weiter komme.
Ich habe grade mein studium abgeschlossen im 15ten semester.
bisher war ich als student bei der tkk versichert.
von 2008 bis jan. 2010 war ich ueber meinen nebenjob (teilzeit job) bei einem unternehmen als arbeitnehmer versichert.
leider hat dieses unternehmen mich im januar nicht abgemeldet und ich habe ab april 2010 versucht mich bei der krankenkasse wieder als studentin selbst zu versichern. diese stellten sich zunaechst quer wollten mir auch keine auskunft geben wer mich versichert und da mein job im januar auf grund von betriebsaufloesung gekuendigt worden war gab es in der firma auch keine ansprechpartner mehr...
im sommer meldetet sich meine krankenkasse dann und ich durfte eine studienbestaetigung durch schicken und mich wieder als student versichern.
natuerlich hatte sich bis dorthin schon ein grosser betrag angesammelt der mich vor eine finanzielle belastung stellte.
im herbst kam ich dann ins 15 semester leider war ich unachtsam und wusste damals noch nichts davon dass ich damit aus der versicherungsgruppe rausfalle und einen sonder antrag haette stellen muessen der mich fuer meine examensarbeit in den guenstigen tarif stellt.
waehrend meiner diploamarbeit kuemmerte ich mich nicht mehr um meine post und versaeumte somit einige briefe in der die krankenkasse mir fristen stellte und verlangte dass ich ihnen meine einkuenfte bzw meinen studenten status darlegte.
ich verstehe auch dass die schuld dafuer bei mir liegt aber nun habe ich einen brief der kasser erhalten in der sie 8.500 euro von mir verlangen da sie mich monatlich mit 680euro (seit jan 2010) abrechnen da ich ja angeblich bis zum einkommensbemessungsgrenze 3200 euro verdiene.
dies koennte auch rueckwirkend nicht mehr geaendert werden auch wenn ich vorher studentin war, da ich die fristen versaeumt habe.
was kann ich jetzt machen?
war gestern auf der studenten stelle habe eine exmatrikulationsbestaetigung geholt die mich bis zum 1.3.2011 als studentin bestaetigt.
FRISTEN VERSAEUMT! was tun?
Moderator: Czauderna
Re: FRISTEN VERSAEUMT! was tun?
du hast geschrieben, dass du deine Post nicht mehr gemacht hast usw.. nehme dir die mal vor und du wirst sehen, weshalb du so hoch eingestuft wurdest. die Krankenkasse hat dich sicherlich mehrfach aufgefordert, Unterlagen für die Beitragseinstufung einzusenden. da du das nicht getan hast, ist die Kasse berechtigt dich in die Höchbeitragsstufe einzustufen. egal ob du soviel verdienst oder nicht. Quasi wegen fehlender Mitwirkung.mioouu hat geschrieben:...aber nun habe ich einen brief der kasser erhalten in der sie 8.500 euro von mir verlangen da sie mich monatlich mit 680euro (seit jan 2010) abrechnen da ich ja angeblich bis zum einkommensbemessungsgrenze 3200 euro verdiene.
hallo!
danke für die antwort,
ich sehe dass ja auch ein dass es mein verschulden ist und wie es dazu kommt, aber ist es wirklich ok dass angeblich rückwirkend daran nix mehr zu machen ist.?
dieser genannte btrag ist ein jahreseinkommen für mich als studentin gewesen. von ca 700 euro im monat lebe ich. deshalb wird es auch unmöglich diesen betrag zurück zu zahlen...
gibt es nicht irgendeine lücke im gesetz die ich nutzen kann?
danke für die antwort,
ich sehe dass ja auch ein dass es mein verschulden ist und wie es dazu kommt, aber ist es wirklich ok dass angeblich rückwirkend daran nix mehr zu machen ist.?
dieser genannte btrag ist ein jahreseinkommen für mich als studentin gewesen. von ca 700 euro im monat lebe ich. deshalb wird es auch unmöglich diesen betrag zurück zu zahlen...
gibt es nicht irgendeine lücke im gesetz die ich nutzen kann?
Hallo,
sehe ich auch so - es ist schon möglich dass die Kasse die Einstufung in die höchste Versicherungsklasse auch rückwirkend wieder aufhebt, wenn der entsprechende Einkommensnachweis erbracht wird, nur verpflichtet dazu ist sie nicht, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage der Einkommensnachweise.
Kommt eben auf die Kasse an.
Gruss
Czauderna
sehe ich auch so - es ist schon möglich dass die Kasse die Einstufung in die höchste Versicherungsklasse auch rückwirkend wieder aufhebt, wenn der entsprechende Einkommensnachweis erbracht wird, nur verpflichtet dazu ist sie nicht, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage der Einkommensnachweise.
Kommt eben auf die Kasse an.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 18.05.2011, 21:42