Freiwilligversicherter Student möchte Job an der Uni

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Scribbel
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Freiwilligversicherter Student möchte Job an der Uni

Beitrag von Scribbel » 08.10.2009, 13:18

Hallo,

ich hoffe der Betreff ist nicht zu verwwirrend.

Also ich bin Freiwilligversichert also über 30 Jahre habe schon einen Job
bei dem ich ca. 19 Stunden die Woche arbeite, mal etwas mehr mal etwas weniger. Mein Verdienst liegt so bei ca. 950 € im Monat.

Nun bin ich von einem Bekannten an der Uni gefragt worden ob ich bei
ihm arbeiten möchte. Das wären dann so 8Stunden die Woche zusätzlich.

Ich habe schon mit der GKV gesprochen dorts agte man mir das ich dann
den Status des Werkstudents verliere und vom arbeitgeber versichert werden müsste. So wie ich dann verstanden habe teilen sich beide Arbeitgeber dann je nach Stundenzahl die Kassenbeiträge.

Jetzt habe ich von einer Sekretärin an der Uni gehört

Das die Uni lediglich die Pauschale für Minijobber zahlt, also nix mit wenn über 20 Stunden, dann teilen sich das die Arbeitgeber.

Es wäre sehr nett wenn jemand da schon Erfahrungen gemacht hat und
mir in dem Punkt etwas helfen könnte.

Hucky
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Beitrag von Hucky » 08.10.2009, 20:13

hey,

also die dame ist auf dem holzweg. sofern du das 25. fs noch nicht vollendet hast, musst du in deinem fall nur die 20 h knacken. dann ganz normaler AN. den status als minijobber hast du eh nicht, weil du über 400 EUR verdienst. du führst aktuell nur rv-beiträge wie ein normaler AN voll ab.

vg
hucky

Scribbel
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Beitrag von Scribbel » 09.10.2009, 10:25

man ist das verwirrend :?

Also wenn ich das jetzt Recht verstanden haben ist das so wie mir das die
Krankenkasse erklärt hat.

Noch mal zum besseren Verständniss

Ich muss für die 20 Stunden pro Woche bezahlen was ist mit den Stunden darüber.?
Denn wenn ich den Job annehme komme ich auf ca 26 bis 27 so genau weiß ich das noch nicht.

MFG

Scribbel

Hucky
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Beitrag von Hucky » 13.10.2009, 18:32

Hallo Scribbel,

die 20 h-Grenze dient dem Gesetzgeber und damit der KK als Orientierung, ob du hauptberuflich Student oder AN bist.

Sobald du mehr als 20 h arbeitest, verlierst du grundsätzlich Deinen Status als Werkstudent. Der Beitrag bemisst sich ganz normal an Deinem GANZEN AE aus den beiden Beschäftigungen.

VG
Hucky

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