Fragen zur PKV und GKV
Moderator: Czauderna
Fragen zur PKV und GKV
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir auch in meinem Fall etwas mit meinen Problemen weiterhelfen.
Ich war während meines Studiums in der PKV. Studium wurde abgeschlossen. Ein Job ist bisher nicht in Aussicht. Die PKV hat mich aus Kulanz noch 3 Monate über die Exmatrikualtion hinaus im Studententarif weiterversichert. Diese Zeit läuft jetzt ab, ein Job fehlt aber weiterhin. Dazu folgende Fragen:
1. Habe ich bei der Einstufung vom Studententarif in den Normaltarif ein Sonderkündigungsrecht (hier gehts um ~300% !!!)?
2. Habe ich bei Beginn eines weiteren Studiums (dazwischen 6 Monate "arbeitslos") erneut das Wahlrecht für die KV? Evtl. wenn ich zwischenzeitlich zwei Monate keine KV habe?
3. Sollte ich zwischenzeitlich über einen Job in die GKV kommen und beginne danach ein Zweitstudium, habe ich dann erneut ein Wahlrecht bzw. bleibe in der GKV?
4. Sollte ich während des Zweitstudiums heiraten, kann ich dann kostenlos beim Ehepartner (GKV) mitversichert werden (Student in der GKV bzw. PKV)?
Vielen Dank für die Hilfe!
Grüße
Willi99
ich hoffe jemand kann mir auch in meinem Fall etwas mit meinen Problemen weiterhelfen.
Ich war während meines Studiums in der PKV. Studium wurde abgeschlossen. Ein Job ist bisher nicht in Aussicht. Die PKV hat mich aus Kulanz noch 3 Monate über die Exmatrikualtion hinaus im Studententarif weiterversichert. Diese Zeit läuft jetzt ab, ein Job fehlt aber weiterhin. Dazu folgende Fragen:
1. Habe ich bei der Einstufung vom Studententarif in den Normaltarif ein Sonderkündigungsrecht (hier gehts um ~300% !!!)?
2. Habe ich bei Beginn eines weiteren Studiums (dazwischen 6 Monate "arbeitslos") erneut das Wahlrecht für die KV? Evtl. wenn ich zwischenzeitlich zwei Monate keine KV habe?
3. Sollte ich zwischenzeitlich über einen Job in die GKV kommen und beginne danach ein Zweitstudium, habe ich dann erneut ein Wahlrecht bzw. bleibe in der GKV?
4. Sollte ich während des Zweitstudiums heiraten, kann ich dann kostenlos beim Ehepartner (GKV) mitversichert werden (Student in der GKV bzw. PKV)?
Vielen Dank für die Hilfe!
Grüße
Willi99
Hallo,
1. Habe ich bei der Einstufung vom Studententarif in den Normaltarif ein Sonderkündigungsrecht (hier gehts um ~300% !!!)?
kann ich nicht sagen, bin GKV-Experte
2. Habe ich bei Beginn eines weiteren Studiums (dazwischen 6 Monate "arbeitslos") erneut das Wahlrecht für die KV? Evtl. wenn ich zwischenzeitlich zwei Monate keine KV habe?
eine Versicherungspflicht als Student tritt nicht ein da aufgrund einer Befreiung seinerzeit die PKV gewählt wurde - also, GKV-nein
3. Sollte ich zwischenzeitlich über einen Job in die GKV kommen und beginne danach ein Zweitstudium, habe ich dann erneut ein Wahlrecht bzw. bleibe in der GKV?
grundsätzlich ja - wenn die Vorversicherungzeit 12 Kalebndermonate erfüllt ist - allerdings keine studentische Pflichtversicherung möglich
wenn die GKV-Kasse etwas von der damaligen Befreiung weiß
4. Sollte ich während des Zweitstudiums heiraten, kann ich dann kostenlos beim Ehepartner (GKV) mitversichert werden (Student in der GKV bzw. PKV)?
wenn keine Einnahmen über 345,00 € vorliegen bzw. 400,00 € bei geringfügiger Tätigkeit - ja
Gruß
Czauderna
1. Habe ich bei der Einstufung vom Studententarif in den Normaltarif ein Sonderkündigungsrecht (hier gehts um ~300% !!!)?
kann ich nicht sagen, bin GKV-Experte
2. Habe ich bei Beginn eines weiteren Studiums (dazwischen 6 Monate "arbeitslos") erneut das Wahlrecht für die KV? Evtl. wenn ich zwischenzeitlich zwei Monate keine KV habe?
eine Versicherungspflicht als Student tritt nicht ein da aufgrund einer Befreiung seinerzeit die PKV gewählt wurde - also, GKV-nein
3. Sollte ich zwischenzeitlich über einen Job in die GKV kommen und beginne danach ein Zweitstudium, habe ich dann erneut ein Wahlrecht bzw. bleibe in der GKV?
grundsätzlich ja - wenn die Vorversicherungzeit 12 Kalebndermonate erfüllt ist - allerdings keine studentische Pflichtversicherung möglich
wenn die GKV-Kasse etwas von der damaligen Befreiung weiß
4. Sollte ich während des Zweitstudiums heiraten, kann ich dann kostenlos beim Ehepartner (GKV) mitversichert werden (Student in der GKV bzw. PKV)?
wenn keine Einnahmen über 345,00 € vorliegen bzw. 400,00 € bei geringfügiger Tätigkeit - ja
Gruß
Czauderna
Hallo,
danke für deine Antworten! Verstehe ich dass richtig, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht für Studenten ein ganzes Leben lang wirkt? Nur der Weg über eine 12 monatige Arbeitstätigkeit ermöglicht mir wieder den Zugang zur GKV während eines Studiums? Soweit ich mich erinnere stand in der Belehrung, dass die Befreiung für die gesamte Dauer des Studiums gilt. Darunter verstehe ich bis zum Abschluss eines Studiums und nicht ein Leben lang!?
Was heißt keine studentische Pflichtversicherung? Zu welchem Tarif wäre man dann in der GKV - ähnlich dem Tarif für Studenten über 30?
Grüße
Willi99
danke für deine Antworten! Verstehe ich dass richtig, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht für Studenten ein ganzes Leben lang wirkt? Nur der Weg über eine 12 monatige Arbeitstätigkeit ermöglicht mir wieder den Zugang zur GKV während eines Studiums? Soweit ich mich erinnere stand in der Belehrung, dass die Befreiung für die gesamte Dauer des Studiums gilt. Darunter verstehe ich bis zum Abschluss eines Studiums und nicht ein Leben lang!?
Was heißt keine studentische Pflichtversicherung? Zu welchem Tarif wäre man dann in der GKV - ähnlich dem Tarif für Studenten über 30?
Grüße
Willi99
Hallo,
was Czauderna meint ist die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, da du dich ja von der Versicherungspflicht als Student hast befreien lassen, gibt es für dich keine Möglichkeit mehr in den günstigen Studententarif (Kostenpunkt KV/PV 65€) zu gelangen.
Die einzige Möglichkeit für dich während der Dauer eines Studiums Mitglied in der GKV zu bleiben ist die sogenannte freiwillige Versicherung.
Dafür musst du allerdings mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren als gesetzliche Vorversicherungszeiten nachweisen können.
Zusätzlich ist die freiwillige KV nur nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht möglich.
Kostenpunkt bei der freiwilligen KV sind aber mindestens ca. 140€
was Czauderna meint ist die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, da du dich ja von der Versicherungspflicht als Student hast befreien lassen, gibt es für dich keine Möglichkeit mehr in den günstigen Studententarif (Kostenpunkt KV/PV 65€) zu gelangen.
Die einzige Möglichkeit für dich während der Dauer eines Studiums Mitglied in der GKV zu bleiben ist die sogenannte freiwillige Versicherung.
Dafür musst du allerdings mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren als gesetzliche Vorversicherungszeiten nachweisen können.
Zusätzlich ist die freiwillige KV nur nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht möglich.
Kostenpunkt bei der freiwilligen KV sind aber mindestens ca. 140€
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- Beiträge: 280
- Registriert: 28.03.2007, 13:35
Zur Familienversicherung:
Ich korrigiere Czauderna nur ungern aber die FAMI IST NICHT MÖGLICH - Befreiung wirkt auch hier, solange du grundsätzlich pflichtig als Student werden würdest. SORRY.
Ansonsten kann ich den Antworten zustimmen.
§ 10
Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Ich korrigiere Czauderna nur ungern aber die FAMI IST NICHT MÖGLICH - Befreiung wirkt auch hier, solange du grundsätzlich pflichtig als Student werden würdest. SORRY.
Ansonsten kann ich den Antworten zustimmen.
§ 10
Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Hallo Hucky,
Zur Familienversicherung:
Ich korrigiere Czauderna nur ungern aber die FAMI IST NICHT MÖGLICH - Befreiung wirkt auch hier, solange du grundsätzlich pflichtig als Student werden würdest. SORRY.
Du musst dich nicht entschuldigen zumal Du ja auch vollkommen im Recht bist - klar ist keine Familienversicherung wegen der vorangegangenen Befreiung möglich - ich zwar da zunächst auf dem Holzweg weil ich dachte,
eben wegen der Familienversicherung kommt eine Pflichtversicherung als Student sowieso nicht in Frage und wenn etwas nicht eintritt ist es egal ob man davon im Falle des Eintritts befreit ist.
Aber ich lag da wohl falsch.
Ich danke dir ausdrücklich für diese Korrektur - es ist immer gut wenn wir
"Experten" uns auch gegenseitig helfen - ich habe kein Problem damit.
Gruß
Czauderna
Zur Familienversicherung:
Ich korrigiere Czauderna nur ungern aber die FAMI IST NICHT MÖGLICH - Befreiung wirkt auch hier, solange du grundsätzlich pflichtig als Student werden würdest. SORRY.
Du musst dich nicht entschuldigen zumal Du ja auch vollkommen im Recht bist - klar ist keine Familienversicherung wegen der vorangegangenen Befreiung möglich - ich zwar da zunächst auf dem Holzweg weil ich dachte,
eben wegen der Familienversicherung kommt eine Pflichtversicherung als Student sowieso nicht in Frage und wenn etwas nicht eintritt ist es egal ob man davon im Falle des Eintritts befreit ist.
Aber ich lag da wohl falsch.
Ich danke dir ausdrücklich für diese Korrektur - es ist immer gut wenn wir
"Experten" uns auch gegenseitig helfen - ich habe kein Problem damit.
Gruß
Czauderna