Frage zum Ende FamilienV (GKV) wg zu hohen Gesamteinkommens

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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big apple
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Frage zum Ende FamilienV (GKV) wg zu hohen Gesamteinkommens

Beitrag von big apple » 16.08.2007, 11:45

Hallo,
mit Schreiben vom 10. August teilte mir die TK mit, dass meine Familienversicherung rückwirkend zum 2. August ende, da mein Gesamteinkommen 350,- Euro überstiegen hätte.
Nun ist es in der Tat so, dass meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit im Schnitt 12 Euro höher lagen, ich jedoch massig Berufsausbildungskosten und Vorsorgeaufwendungen geltend machen konnte, so dass mein zu versteuerndes Einkommen in 2006 unter 2.000 Euro lag.
Wenn man sich § 16 SGB IV ansieht scheint tatsächlich das Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte zu sein.
Nun meine Frage: Ist dies unverrückbar so, d.h. auch in dem Falle, in dem die vom FinA anerkannten Kosten so hoch sind, dass eine KV (theoretisch) nicht mehr bezahlt werden könnte? Könnte ich wenigstens die Vorsorgeaufwendungen (BerufsunfähigkeitsVers) geltend machen?
Gibt es einen Weg für mich zurück in die gesetzliche Familienversicherung, oder darf ich künftig mit 56,xx Euro/Monat Mehrbelastung rechnen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Arno

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KKK
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Beitrag von KKK » 16.08.2007, 12:49

Für die Familienversicherung ist das Gesamteinkommen zu prüfen. Und hierzu ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 EUR jährlich vom erzielten Arbeitsentgelt abzuziehen. Das kann gleichmäßig pro Monat erfolgen (also 12 mal 76,67 EUR), man kann die 920 EUR aber nach Belieben anders verteilen (z.B. bei kürzeren Beschäftigungsdauern, wenn man einen höheren monatlichen Freibetrag braucht).

big apple
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Beitrag von big apple » 16.08.2007, 14:01

vielen Dank,
diese Pauschale gilt aber nur für Arbeitnehmer, oder? Kann ich als Selbständiger diese auch beanspruchen?

Viele Grüße

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KKK
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Beitrag von KKK » 16.08.2007, 15:18

Das kann nicht sein das du die selbstständig Tätig bist sonst hätst du nämlich gem. § 10 Abs.1 S.1 Nr. 4 SGB V gar nicht erst Familienversichert weden können.

aber zur Sicherheit:

Wenn du eine Person hast (Arbeitgeber, Vorgesetzter) die ein Direktionsrecht besitzt, d. h. über Arbeitszeit, Arbeitsdauer, Arbeitsort und Art der Ausführung der Arbeit bestimmen kann, dann bist du Arbeitnehmer und nich selbsständig tätig.

PS: Das ganz oben genannte gilt nicht wenn du nur nebenberuflich selbstständig Tätig bist.

big apple
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Beitrag von big apple » 16.08.2007, 17:09

Du sagst es in Deinem letzten Satz - ich bin nicht hauptberuflich selbständig, sondern hauptberuflich Student. So dass auch die von Dir zitierte einschlägige SGB Norm einer Familienversicherung nicht entgegensteht. Im übrigen ist die Abgrenzung AN/Selbständiger nach den genannten Kriterien v.a. zur Beurteilung von Lohnfortzahlungsansprüchen, sowie der Frage, ob AN-Schutzrechte greifen (beziehungsweise sich ein AG dem Vorwurf der Beschäftigung von Scheinselbstängen ausgesetzt sieht) von Belang. Jedoch wohl eher weniger, wenn in einem Steuerbescheid schon "Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit" gelistet sind.

Der von Dir angefühte Pausch.betrag wird daher für mich nicht gelten, oder?

Viele Grüße und Danke!

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