FamVersicherung bis 25 + 9 Monate???
Moderator: Czauderna
FamVersicherung bis 25 + 9 Monate???
Hallo!
Hab' schon überall im Netz gegoogelt aber nix gefunden.
Darum wollte ich jetzt mal die Profis direkt fragen:
Ich
- habe mit 19 Abitur gemacht
- leistete danach 9 Monate GWD
- begann danach eine 2-jährige Ausbildung
- arbeitete zur Überbrückung 6 Monate
- begann mit 23 zu studieren
Ich bin momentan Familienversichert.
Da ich jetzt 25 werde wurde ich von der KV angeschrieben, dass die FamVers endet und ich mich als Student weiter versichern solle.
Naja. Aber ich würde eigentlich noch gerne 9 Monate aus dem GWD dranhängen, wie es überall propagiert wird, da 500,- Euroneten für 'nen Studenten schon ganz schön happig sind.
Auf Anfrage bei der KV sagte man, dass ich zwischendurch arbeiten gewesen wäre, und das ein Problem geben könne.
Man könnte aber erstmal nichts genaues sagen und würde das wohl "von Belin" entscheiden lassen müssen.
(So, jetzt "Kotz" ich mich noch mal persönlich aus:)
*Da wüßte ich doch gern schon mal ob das geht, zumal die Wehrpflicht mich ein ganzes Jahr im Curriculum gekostet hat und ich ohne diese im jetzigen Ausbildungsstand (noch) nicht in dieser Lage wäre, sondern noch ein Jahr Zeit hätte.
Meine erste Ausbildung musste ich deshalb schon ein Jahr verschieben (und wie schon gesagt alles Nachfolgende damit auch).
Eine Ablehnung der weiteren FamVers würde ich schon als Untergrabung des Grundsatzes des Benachteiligungsverbotes beim Pflichtdienst empfinden.*
Deshalb meine Frage:
Kann ich denn 25 Jahre + 9 Monate geltend machen oder nicht?
Wenn ihr
fachkundige Antworten
oder Links/Dokumente
oder Rechtsquellen
angeben könntet, wäre das super.
Danke schon mal.
der Flash
Hab' schon überall im Netz gegoogelt aber nix gefunden.
Darum wollte ich jetzt mal die Profis direkt fragen:
Ich
- habe mit 19 Abitur gemacht
- leistete danach 9 Monate GWD
- begann danach eine 2-jährige Ausbildung
- arbeitete zur Überbrückung 6 Monate
- begann mit 23 zu studieren
Ich bin momentan Familienversichert.
Da ich jetzt 25 werde wurde ich von der KV angeschrieben, dass die FamVers endet und ich mich als Student weiter versichern solle.
Naja. Aber ich würde eigentlich noch gerne 9 Monate aus dem GWD dranhängen, wie es überall propagiert wird, da 500,- Euroneten für 'nen Studenten schon ganz schön happig sind.
Auf Anfrage bei der KV sagte man, dass ich zwischendurch arbeiten gewesen wäre, und das ein Problem geben könne.
Man könnte aber erstmal nichts genaues sagen und würde das wohl "von Belin" entscheiden lassen müssen.
(So, jetzt "Kotz" ich mich noch mal persönlich aus:)
*Da wüßte ich doch gern schon mal ob das geht, zumal die Wehrpflicht mich ein ganzes Jahr im Curriculum gekostet hat und ich ohne diese im jetzigen Ausbildungsstand (noch) nicht in dieser Lage wäre, sondern noch ein Jahr Zeit hätte.
Meine erste Ausbildung musste ich deshalb schon ein Jahr verschieben (und wie schon gesagt alles Nachfolgende damit auch).
Eine Ablehnung der weiteren FamVers würde ich schon als Untergrabung des Grundsatzes des Benachteiligungsverbotes beim Pflichtdienst empfinden.*
Deshalb meine Frage:
Kann ich denn 25 Jahre + 9 Monate geltend machen oder nicht?
Wenn ihr
fachkundige Antworten
oder Links/Dokumente
oder Rechtsquellen
angeben könntet, wäre das super.
Danke schon mal.
der Flash
Hallo!
Eine Verlängerung der Frist (Vollendung des 25. Lebensjahres) ist nur dann möglich wenn die Ausbildung durch gesetzliche Pflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder die Aufnahme (z.B. des Studiums) verzögert wird. Zu klären ist daher ob die Ausbildung nach dem GWD nur verzögert aufgenommen werden konnte. Um welche Art der Ausbildung handelt es sich denn dabei (Schule?)?
Um sicher zu gehen rate ich, einfach einen formlosen Antrag stellen. Auf den Antrag muss dann mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) geantwortet werden. Sollte der Bescheid negativ ausfallen ist der Widerspruch bzw. dann die Klage möglich. Dann herrscht spät. Klarheit...
MfG
Eine Verlängerung der Frist (Vollendung des 25. Lebensjahres) ist nur dann möglich wenn die Ausbildung durch gesetzliche Pflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder die Aufnahme (z.B. des Studiums) verzögert wird. Zu klären ist daher ob die Ausbildung nach dem GWD nur verzögert aufgenommen werden konnte. Um welche Art der Ausbildung handelt es sich denn dabei (Schule?)?
Um sicher zu gehen rate ich, einfach einen formlosen Antrag stellen. Auf den Antrag muss dann mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) geantwortet werden. Sollte der Bescheid negativ ausfallen ist der Widerspruch bzw. dann die Klage möglich. Dann herrscht spät. Klarheit...
MfG
Danke für's schnelle Antworten!!!
Die Ausbildung hätte ich direkt nach dem Abi machen können/sollen. Hab' die aber aufgrund meiner Einberufung um ein Jahr verschieben müssen (GWD sollte ja grds. direkt nach dem Abi geleistet werden). Zusagen und Briefwechsel dürfte ich noch irgendwo rumliegen haben.
Ne ganz Normale halt, würde ich sagen.
Öffentlicher Dienst, Theorie in 'nem eigenen Ausbildungszentrum.
Aber kein Studium.
Das mit dem formlosen Antrag werde ich mal durchziehen.
Die entsprechenden Nachweise wollte ich ja schon abgeben, aber die Sachbearbeiterin hat da so'n bisschen unsicher und zögerlich geblockt.
Also zum Grundwehrdienst musste ich. Is halt Pflicht.jens16232 hat geschrieben: Eine Verlängerung der Frist (Vollendung des 25. Lebensjahres) ist nur dann möglich wenn die Ausbildung durch gesetzliche Pflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder die Aufnahme (z.B. des Studiums) verzögert wird. Zu klären ist daher ob die Ausbildung nach dem GWD nur verzögert aufgenommen werden konnte.
Die Ausbildung hätte ich direkt nach dem Abi machen können/sollen. Hab' die aber aufgrund meiner Einberufung um ein Jahr verschieben müssen (GWD sollte ja grds. direkt nach dem Abi geleistet werden). Zusagen und Briefwechsel dürfte ich noch irgendwo rumliegen haben.
Tja, die Art der (ersten) Ausbildung:jens16232 hat geschrieben: Um welche Art der Ausbildung handelt es sich denn dabei (Schule?)?
Ne ganz Normale halt, würde ich sagen.
Öffentlicher Dienst, Theorie in 'nem eigenen Ausbildungszentrum.
Aber kein Studium.
Das mit dem formlosen Antrag werde ich mal durchziehen.
Die entsprechenden Nachweise wollte ich ja schon abgeben, aber die Sachbearbeiterin hat da so'n bisschen unsicher und zögerlich geblockt.
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 19.04.2008, 12:32
versicherungsfreie
Hallo,
hier der gesetzesText: SGB 5 §10
Kinder sind mitversichert... dies ist der Abs. 3 - (also einfach Google: sgb und das 5. Buch aufrufen - Familienversicherte)
bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus.
Ich würde mit einem Zeugen zur Kasse fahren und mit vor Ort beraten lassen... dies ist eine rechtspflicht der Kassen!
LG
ROb
hier der gesetzesText: SGB 5 §10
Kinder sind mitversichert... dies ist der Abs. 3 - (also einfach Google: sgb und das 5. Buch aufrufen - Familienversicherte)
bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus.
Ich würde mit einem Zeugen zur Kasse fahren und mit vor Ort beraten lassen... dies ist eine rechtspflicht der Kassen!
LG
ROb
Ende Fami-Versicherung
Halli hallo,
ich lese gerade Dein Problem:
Würde Dir gerne helfen, denn ich arbeite selbst bei einer Krankenkasse.
Beantworte mir doch kurz folgende Fragen:
1. Wann bist Du 25 Jahre alt geworden?
2. Hast Du eine Bescheinigung über die 9 Monate Wehrdienst?
3. Bist Du verheiratet?
4. Bei welcher Krankenkasse warst Du bislang?
Melde Dich kurz zurück.
Andrea
ich lese gerade Dein Problem:
Würde Dir gerne helfen, denn ich arbeite selbst bei einer Krankenkasse.
Beantworte mir doch kurz folgende Fragen:
1. Wann bist Du 25 Jahre alt geworden?
2. Hast Du eine Bescheinigung über die 9 Monate Wehrdienst?
3. Bist Du verheiratet?
4. Bei welcher Krankenkasse warst Du bislang?
Melde Dich kurz zurück.
Andrea
Antwort
Oh Danke!
Hab deinen Post erst jetzt gelesen.
Also meine GKV hat kulanterweise die 9 Monate verlängert.
Mir hilfts ja nicht mehr, aber vielleicht ja noch jemand anderem:
1. 31.03.
2. ja, bekommt ja jeder Gediente
3. nö, das kann noch 10 Jahre + X warten
4. selbst KKH, seit Studium FamVers DAK
Gruss
Hab deinen Post erst jetzt gelesen.
Also meine GKV hat kulanterweise die 9 Monate verlängert.
Mir hilfts ja nicht mehr, aber vielleicht ja noch jemand anderem:
1. 31.03.
2. ja, bekommt ja jeder Gediente
3. nö, das kann noch 10 Jahre + X warten
4. selbst KKH, seit Studium FamVers DAK
Gruss