Hallo,
mein Fall ist wahrscheinlich etwas außergewöhnlich, da ich keine Informationen recherchieren konnte. Vielleicht sind hier SV-Experten unterwegs, die Ahnung von den gesetzlichen Regeln haben?!
Bisherige Situation:
Ich, Schüler, 18 Jahre alt, wohne bei meiner Mutter und bin über sie familienversichert (GKV). Meine Eltern sind geschieden. Mein Vater ist Beamter (Beihilfe + PKV) und wohnt in einer anderen Stadt.
Neue Situation:
Ich beginne ein Studium in der Stadt, in der mein Vater wohnt, und werde zu ihm ziehen. Kann ich dennoch weiterhin bei meiner Mutter familienversichert bleiben? Wenn ich nicht zu meinem Vater, sondern irgendwo anders innerhalb Deutschlands ziehen würde, wäre das ja (nach meinen Informationen) möglich.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Familienversichrung als Student (Mutter GKV, Vater PKV)
Moderator: Czauderna
Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Klare Antwort - ja, das geht, denn wenn vorher schon die Familienversicherung koegluch wsr, dann ändert ein Umzug daran nichts. auch wenn du studierst, dann bist du zwar grundsätzlich selbst versicherungspflichtig, die Familienversicherung hat aber hier den Vorrang.
Gruß
Czauderna
vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Jetzt noch mal was hypothetisches:
Wenn ich nach der Scheidung meiner Eltern sofort bei meinem Vater gewohnt hätte (als Minderjähriger), wäre ich ja nicht in die Familienversicherung meiner Mutter gekommen, sondern hätte Beihilfe bekommen und den Rest über eine PKV versichern müssen. Was wäre aber gewesen, wenn ich erst später, nachdem ich schon bei meiner Mutter familienversichert war, als Minderjähriger (also nicht wegen eines Studiums) zu meinem Vater gezogen wäre?
Gruß
Rigalos
Hallo,
Ja, dann wärest du damals als Kind in die PKV gekommen. Als Student bist du krankenversicherungspflichtig, haettest also entweder in die GKV als Student geküsst oder dich von der Krankenversicherungspflucht befreien lassen und in der PKV geblieben oder du haettest dann auch in die Familienversicherung wechseln können, wenn die Voraussetzungen dafür erfuellt würden.
Familienversicherung ist immer dann koeglich, sogar rückwirkend, wenn es keine Ausschlusstatbestaende gibt und eine PKV-Versicherung allein als Kind ist kein solcher Ausschluss, dem Grunde nach bestünde der Anspruch wurde aber nur nicht wahrgenommen.
Gruß
Czauderna
Ja, dann wärest du damals als Kind in die PKV gekommen. Als Student bist du krankenversicherungspflichtig, haettest also entweder in die GKV als Student geküsst oder dich von der Krankenversicherungspflucht befreien lassen und in der PKV geblieben oder du haettest dann auch in die Familienversicherung wechseln können, wenn die Voraussetzungen dafür erfuellt würden.
Familienversicherung ist immer dann koeglich, sogar rückwirkend, wenn es keine Ausschlusstatbestaende gibt und eine PKV-Versicherung allein als Kind ist kein solcher Ausschluss, dem Grunde nach bestünde der Anspruch wurde aber nur nicht wahrgenommen.
Gruß
Czauderna