Guten Tag,
vielleicht kann mir hier jemand Fragen zur korrekten Berechnung der Krankenversicherung bei Studenten beantworten?
Sachverhalt: Mein Sohn war in 2008 bei mir familienversichert in der GKV. Er hatte mehrere Beschäftigungsverhältnisse mit dem gleichen Arbeitgeber, immer über mehrere Monate, Start und Ende der Verträge sowohl zu Monatsanfang/Ende, aber auch Monatsmitte. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug immer unter 20 Stunden, der durchschnittliche Monatsverdienst über das Jahr überschritt die 355,--€ + 76,67 = 431,67 € (Familienversicherungs-)grenze.
Die KK fordert jetzt Beiträge für 2008 für die KVdS nach. Soweit Okay.? Aber die Berechnung ist bei Monaten mit halber Vertragsdauer und Unterschreiten der 432,67€ inkonsistent und wird – trotz 2-maligem schriftlichen Einspruch – nicht eindeutig erklärt. Im Gegenteil, es wird deutlich, dass die KK von Monat zu Monat unterschiedlich rechnet.
Beispiele:
Arbeitsvertrag von Mitte Januar bis Mitte März:
Im Januar – Halbmonatsbeschäftigung - 290,--€ Einkommen – > Forderung eines KVdS Satzes von 33,14€ = 1/2 Satz, aber das ist m.E. der Satz von WS 2008/2009 und nicht von WS 2007/2008.
Im März – Halbmonatsbeschäftigung - 330,--€ Einkommen –> Forderung eines KVdS Satzes von 58,49€ = voller Satz WS 2007/2008
Arbeitsvertrag von Mitte Juli bis Ende Dezember.
Im Juli – Halbmonatsbeschäftigung - 150,--€ Einkommen –> familienversichert,
im August – Vollmonatsbeschäftigung - 120,--€ Einkommen  familienversichert.
Im Dezember – Vollmonatsbeschäftigung - 312,--€ Einkommen  Forderung eines KVdS Beitrages von 66,04 € = voller Satz (WS 2008/2009).
Alle anderen Monate wurden mit korrekten, vollen Sätzen berechnet = Einkommen über 431,67.
Die KK schreibt hinsichtlich der Klarstellung ihrer Berechnungsgrundlagen: „Bitte beachten Sie, dass bei Teilmonaten auch nur die Einkommensgrenze anteilig berücksichtigt werden kann.“ (?????) Wie an den Beispielen zu sehen ist, wird aber weder einkommensanteilig, noch der Familienversicherungsgrenze folgend, noch an der Vertragsdauer orientiert berechnet, sondern „wirr“ durcheinander.
Die Fragen:
Ist die nachträgliche Erhebung der KVdS für 2008 in 2009 zulässig?
Ist die „anteilige“ Berechnung zulässig?
Heißt die Regel nicht: Unter der Familienversicherungsgrenze familienversichert, über der Familienversicherungsgrenze Versicherung per KVdS? Muß hier der Monatswert am Einkommen zugrunde gelegt werden oder der durchschnittliche Jahreseinkommenswert (Dann hätte nämlich für das gesamte Jahr 2008 der volle KVdS berechnet werden müssen)?
Ist die „anteilige Berechnung mit ½ Monatssatz zulässig oder müsste anteilig nicht Monatseinkommen/431,67 heißen?
Hat Vertragsbeginn / Vertragsende zur Monatsmitte überhaupt eine rechtliche Bedeutung oder spielt nur der Einkommensbetrag eine Rolle?
Wie hoch müsste die KVdS für das WS 2007/2008 – SS2008 sein, wenn weniger als (355,--€) 431,67 € verdient wurden?
Gleiche Frage, nur WS 2008/2009?
Kann jemand hier im Forum vielleicht unter Nennung der §§ erläutern, wie bei den genannten Beträgen den Richtlinien des Sozialgesetzbuches folgend korrekt berechnet werden müsste?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ausderasche
Familienversicherungsgrenze: KVdS - Inkonsistente Berechnung
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 2
- Registriert: 18.04.2009, 23:26
Hallo,
vielleicht hilft der folgende Text "Beitragsbemessung" gültig ab dem 01.01.2009 für alle Kassen erstmal weiter ?
(2) Für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft ist 1/30 der dem Beitragsmonat
nach § 5 zuzuordnenden beitragspflichtigen Einnahmen, maximal ein Betrag in
Höhe von 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze, zu berücksichtigen.
(3) Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den Kalendertag mindestens der
90. Teil der monatlichen Bezugsgröße, soweit im SGB V und im SGB XI nichts
Abweichendes bestimmt ist.
Dazu noch die Anmerkung dass immer dann wenn die Grenzen für die
Familienversicherung regelmässig, also mindest für zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate überschritten werden die Familienversicherung endet (rückwirkend).
Gruß
Czauderna
vielleicht hilft der folgende Text "Beitragsbemessung" gültig ab dem 01.01.2009 für alle Kassen erstmal weiter ?
(2) Für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft ist 1/30 der dem Beitragsmonat
nach § 5 zuzuordnenden beitragspflichtigen Einnahmen, maximal ein Betrag in
Höhe von 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze, zu berücksichtigen.
(3) Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den Kalendertag mindestens der
90. Teil der monatlichen Bezugsgröße, soweit im SGB V und im SGB XI nichts
Abweichendes bestimmt ist.
Dazu noch die Anmerkung dass immer dann wenn die Grenzen für die
Familienversicherung regelmässig, also mindest für zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate überschritten werden die Familienversicherung endet (rückwirkend).
Gruß
Czauderna
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- Beiträge: 14
- Registriert: 28.06.2008, 10:19
Kündigen Sie bitte Ihre Krankenkasse!
Rechtlich ändert das zwar nichts an dem Anspruch, den die Krankenkasse gegen Ihren Sohn hat - aber vielleicht bewegt Ihre Kündigung die Kasse dazu, noch einmal genauer hinzuschauen.
Sie können ja nach einem positiven Bescheid von der Kündigung zurücktreten, indem Sie ihrer zur Meldung verpflichteten Stelle (i.d.R. der Arbeitgeber) nicht die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse übergeben.
Rechtlich ändert das zwar nichts an dem Anspruch, den die Krankenkasse gegen Ihren Sohn hat - aber vielleicht bewegt Ihre Kündigung die Kasse dazu, noch einmal genauer hinzuschauen.
Sie können ja nach einem positiven Bescheid von der Kündigung zurücktreten, indem Sie ihrer zur Meldung verpflichteten Stelle (i.d.R. der Arbeitgeber) nicht die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse übergeben.
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- Beiträge: 2
- Registriert: 18.04.2009, 23:26
Es ist zwar jetzt schon länger her, trotzdem möchte ich mich noch bei Euch bedanken.
Letztendlich habe ich mit der KK jeden einzelnen Monat durchdiskutiert. Das Ergebnis war, dass doch 2 Monate falsch berechnet waren. Die wurden dann noch storniert, d.h. über die Familienversicherung abgedeckt.
Entscheidend war dabei, dass bei diesen 2 Monaten die Bedingung
der zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate nicht erfüllt war.
Viele Grüße
Ausderasche
Letztendlich habe ich mit der KK jeden einzelnen Monat durchdiskutiert. Das Ergebnis war, dass doch 2 Monate falsch berechnet waren. Die wurden dann noch storniert, d.h. über die Familienversicherung abgedeckt.
Entscheidend war dabei, dass bei diesen 2 Monaten die Bedingung
der zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate nicht erfüllt war.
Viele Grüße
Ausderasche