Hallo,
ich hatte im Internet gelesen, dass man während des Praktikums weiterhin über die Eltern versichert ist. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des
Verdienstes sind hierbei generell ohne Bedeutung.
Jetzt muss ich ein 20 wöchigen Praktikum absolvieren. Die Krankenkasse beruft sich auf Par.10 des SGB 5 und besteht für die Zeit des Praktikums auf einer Studentenversicherung, da ich während dieses Prakikums im Rahmen des Bachelorstudiums ca 650 EUR/Monat verdiene.
Kann mir jemand mitteilen, ob dies wirklich der Fall ist oder ob meine Krankenkasse irrt?
Familienversicherung während des Prktikums
Moderator: Czauderna
Hallo,
sowohl die Aussage der Kasse als auch der genannte Gesetzestext trifft zu. Zwar besteht dem Grunde nach als Praktikant hier ein Anspruch auf Familienversicherung aber dadurch dass die gültige Grenze von 400,00 € überschritten wird ist die stiudentische Pflichtversicherung vorrangig.
Gruss
Czauderna
sowohl die Aussage der Kasse als auch der genannte Gesetzestext trifft zu. Zwar besteht dem Grunde nach als Praktikant hier ein Anspruch auf Familienversicherung aber dadurch dass die gültige Grenze von 400,00 € überschritten wird ist die stiudentische Pflichtversicherung vorrangig.
Gruss
Czauderna