Hi!
Soll das heißen, dass ich richtig oder falsch liege? Ich würd's einfach gerne einmal von Leuten hören, die anscheinend mehr Ahnung davon haben.
Durchfechten kann ich mir nicht vorstellen.
Familienversicherung, vorlesungsfreie Zeit
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
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Hallo,
letzter Kommentar von mir...
Vorlesungsfreie Zeit im Sinne des Gesetzes sind Semesterferien oder eben die Abend- und Wochenendstunden. Du hast Dich eingeschrieben und in der betreffenden Zeit Dein Studium noch gar nicht aufgenommen. Zusätzlich hast Du 18 Stunden oder mehr eine selbständige Tätigkeit ausgeübt. Das haben sie Dich geschnappt.
Ansonsten musst Du unterscheiden, ob es um die Beurteilung der möglichen Familienversicherung geht (unter 8 std. wöch. und unter 350 € mtl, wobei das 2 Monate mehr als 350 € sein darf im Jahr) oder der Beurteilung, ob Du noch ordentlich Studierender bist.
Semesterferien oder vorlesungsfreie Zeiten dürften da künftig nicht zwangsläufig zu einer freiwilligen Versicherung führen. Es sei denn, Du überschreitest die Grenzen. Überschreitest Du mehr als 2x die 350 €, bleibst aber in den Grenzen der nebenberuflichen Tätigkeit, blüht Die eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten (Beitrag um die 67 € mtl.) Kommst Du über die 18 Stunden, wirds eine Versicherung als Selbständige. Normalbeitrag 300 €.
Also sieh zu, dass Du mit den Stunden und Honoraren so trickst, dass es hinkommt. Irgendwas musst Du der Kasse doch auch von Dir aus gesagt haben, sonst wären sie im Leben nicht darauf gekommen.
LG, Fee (nicht "The Brain")
letzter Kommentar von mir...
Vorlesungsfreie Zeit im Sinne des Gesetzes sind Semesterferien oder eben die Abend- und Wochenendstunden. Du hast Dich eingeschrieben und in der betreffenden Zeit Dein Studium noch gar nicht aufgenommen. Zusätzlich hast Du 18 Stunden oder mehr eine selbständige Tätigkeit ausgeübt. Das haben sie Dich geschnappt.
Ansonsten musst Du unterscheiden, ob es um die Beurteilung der möglichen Familienversicherung geht (unter 8 std. wöch. und unter 350 € mtl, wobei das 2 Monate mehr als 350 € sein darf im Jahr) oder der Beurteilung, ob Du noch ordentlich Studierender bist.
Semesterferien oder vorlesungsfreie Zeiten dürften da künftig nicht zwangsläufig zu einer freiwilligen Versicherung führen. Es sei denn, Du überschreitest die Grenzen. Überschreitest Du mehr als 2x die 350 €, bleibst aber in den Grenzen der nebenberuflichen Tätigkeit, blüht Die eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten (Beitrag um die 67 € mtl.) Kommst Du über die 18 Stunden, wirds eine Versicherung als Selbständige. Normalbeitrag 300 €.
Also sieh zu, dass Du mit den Stunden und Honoraren so trickst, dass es hinkommt. Irgendwas musst Du der Kasse doch auch von Dir aus gesagt haben, sonst wären sie im Leben nicht darauf gekommen.
LG, Fee (nicht "The Brain")