Hallo,
da ich von zwei Krankenkassen zwei unterschiedliche Antworten erhalten habe 'Rolling Eyes', suche ich nun hier dringend nach Rat und Hilfe.
Meine Tochter ist 20 Jahre alt und studiert an einer Hochschule in Deutschland. Da sie keine Einkünfte über der Grenze der Familienversicherung hat, ist sie zur Zeit über mich familienversichert.
Das 5. Semester ist ein vorgeschriebenes Praktikumssemester (Oktober 2011 - Februar 2012). Dieses wird sie allerdings in Kanada machen. Dort bekommt sie eine hohe monatliche Vergütung, so dass sie in beiden Jahren über die Grenze der Familienversicherung kommt (365 *12).
Nach dem Praktikum wird sie in 2012 keine Einkünfte mehr haben.
Jetzt meine Fragen:
Werden ausländische Einkünfte bei der Familienversicherung mit eingerechnet?
Ist sie evtl. weiter über mich familienversichert oder muss sie sich studentisch krankenversichern und wenn ja - für welchen Zeitraum (5 Monate oder 2 Jahre)?
Danke für eure Hilfe Laughing
Familienversicherung Student Auslandspraktikum
Moderator: Czauderna
Hallo,
bestünde denn die Möglichkeit, dass sie während des Auslandsaufenthaltes nicht familienversichert ist? Also dass man eine Auslandskrankenversicherung für Studenten abschließt, welche zeitlich begrenzt ist. Und dann zum Zeitpunkt der Rückkehr wird wieder die Familienversicherung weitergeführt. Das klappt ja in anderen Fällen auch. Beispielsweise wenn ein Kind nach dem Abitur eine Ausbildung macht, während dieser nicht familienversichert ist und danach mit Aufnahme eines Studiums wieder in die FV zurückkehrt.
bestünde denn die Möglichkeit, dass sie während des Auslandsaufenthaltes nicht familienversichert ist? Also dass man eine Auslandskrankenversicherung für Studenten abschließt, welche zeitlich begrenzt ist. Und dann zum Zeitpunkt der Rückkehr wird wieder die Familienversicherung weitergeführt. Das klappt ja in anderen Fällen auch. Beispielsweise wenn ein Kind nach dem Abitur eine Ausbildung macht, während dieser nicht familienversichert ist und danach mit Aufnahme eines Studiums wieder in die FV zurückkehrt.
Hallo,
Einkünfte zählen immer, auch wenn sie aus dem Ausland zufließen oder im Ausland erzielt werden und sind deshalb bei der Beurteilung der Familienversicherung zu berücksichtigen.
Wenn allerdings der Nachweis geführt wird, dass sich der Familienangehörige im Ausland befindet und dort für den Krankheitsfall abgesichert ist, dann wird die
Kasse für diese Zeit zwar die Familienversicherung beenden (beim Kanada-Aufenthalt hätte sie auch bei bestehender Familienversicherung keinen Leistungsanspruch) aber keine eigene Mitgliedschaft verlangen können.
Wenn das Einkommen nicht mehr fliesst, geht auch die Familienversicherung wieder.
Gruss
Czauderna
Einkünfte zählen immer, auch wenn sie aus dem Ausland zufließen oder im Ausland erzielt werden und sind deshalb bei der Beurteilung der Familienversicherung zu berücksichtigen.
Wenn allerdings der Nachweis geführt wird, dass sich der Familienangehörige im Ausland befindet und dort für den Krankheitsfall abgesichert ist, dann wird die
Kasse für diese Zeit zwar die Familienversicherung beenden (beim Kanada-Aufenthalt hätte sie auch bei bestehender Familienversicherung keinen Leistungsanspruch) aber keine eigene Mitgliedschaft verlangen können.
Wenn das Einkommen nicht mehr fliesst, geht auch die Familienversicherung wieder.
Gruss
Czauderna
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