Familienversicherung bei Minijob und Werkvertrag

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 14.01.2014, 23:19

sirin hat geschrieben:Das ist alles ganz anders :o

Es gibt gar keine 500€ Minijobs :oops:

Jemand in der Verwaltung hat das falsche Jahr eingetragen, so dass der Arbeitsvertrag schon 2013 statt 2014 abgelaufen ist, und mich in den 5 Monaten als Personengruppe 110 gemeldet.

Was bedeutet das jetzt für eine rückwirkende Familienversicherung für den Zeitraum?
Hallo,
"110" bedeutet auf keinen Fall Familienversicherung sondern eigene Versicherung als Arbeitnehmerin.
Gruss
Czauderna

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 15.01.2014, 13:54

Wurde mit der Persongruppe 110 für die 5 Monate gemeldet ist das definitiv falsch, da hier die Beschäftigung nicht als kurzfristige Beschäftigung zu sehen ist. Da hier die Personengruppe 106, Werkstudent vorrangig ist, weniger als 20 Stunden und über 450,. €. Ich würde mich doch dennmal mit der Minijobcntrale in Verbindung setzten und der Krankenkasse um deinen Versicherungssstatus prüfen zulassen.

Meiner Meinung nach.

Gruss

Jochen

sirin
Beiträge: 34
Registriert: 11.02.2013, 21:24

Beitrag von sirin » 15.01.2014, 23:27

CiceroOWL hat geschrieben:Wurde mit der Persongruppe 110 für die 5 Monate gemeldet ist das definitiv falsch, da hier die Beschäftigung nicht als kurzfristige Beschäftigung zu sehen ist.
Vielleicht haben die das gemacht, weil es nur 10 Stunden / Woche ist.

Dann ist es vielleicht unter 50 Tagen
CiceroOWL hat geschrieben: Da hier die Personengruppe 106, Werkstudent vorrangig ist, weniger als 20 Stunden und über 450,. €.
Aber auf Seite 1 hieß es doch, ich sei kein Werkstudent (da nicht Promotionsstudium nicht ordentlich ist)
CiceroOWL hat geschrieben: Ich würde mich doch dennmal mit der Minijobcntrale in Verbindung setzten
Wer ist denn das schon wieder?

Ständig tauchen neue Behörden auf
CiceroOWL hat geschrieben: und der Krankenkasse um deinen Versicherungssstatus prüfen zulassen.
Jetzt bin ich wohl offiziell arbeitslos, weil ja der Vertrag abgelaufen ist.

Vielleicht schließen die rückwirkend einen neuen, geht das vom Sozialrecht her?


--


Wenn ich die Uni jetzt frage, mir nur 450€ im Monat zu zahlen, bis ich 25 bin, und familienversichert werde;und sie mir nach dem Geburtstag mehr zahlen, so dass ich im Jahr insgesamt über 5400 verdiene, muss ich mich dann rückwirkend doch noch für das Jahr freiwillig versichern?

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 16.01.2014, 20:09

hast du dein Studium eigentlich abgeschlossen (Diplom-/Masterabschluss bzw. Staatsexamen)? Dann ist deine Ausbildung abgeschlossen....

wenn du jetzt tatsächlich "nur" noch promovierst und nebenbei an der Uni arbeitest, wirst du mit deinem 500 €-Job nämlich versicherungspflichtig als ganz normale Arbeitnehmerin.... was für dich eine recht günstige Versicherung bedeutet (Anmeldung mit Personengruppe "101")

sirin
Beiträge: 34
Registriert: 11.02.2013, 21:24

Beitrag von sirin » 18.01.2014, 02:40

Lady Butterfly hat geschrieben:hast du dein Studium eigentlich abgeschlossen (Diplom-/Masterabschluss bzw. Staatsexamen)? Dann ist deine Ausbildung abgeschlossen....
Ja.

Lebenslauf ist: Masterabschluss, dann zwei Jahre arbeitslos (in denen ich 10 000€ an die Krankenkasse gezahlt habe), dann Promotion.
Lady Butterfly hat geschrieben: wenn du jetzt tatsächlich "nur" noch promovierst und nebenbei an der Uni arbeitest, wirst du mit deinem 500 €-Job nämlich versicherungspflichtig als ganz normale Arbeitnehmerin.... was für dich eine recht günstige Versicherung bedeutet (Anmeldung mit Personengruppe "101")
Ich will aber familienversichert werden, weil die AOK gesagt hat, dann würden sie eventuell einen Teil der Beiträge aus der Arbeitslosigkeit zurückzahlen. (da meine Mutter ja rückwirkend versichert wird)

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 18.01.2014, 15:11

wie alt bist du nochmals? fast 25 glaub ich oder?
dann ist eine Voraussetzung für eine Familienversicherung, dass du dich in Schul- oder Berufsausbildung befindest - und mit deinem Master ist die Ausbildung abgeschlossen :x

https://www.aok.de/hessen/leistungen-se ... -23627.php
http://doktorandenforum.de/finanzen/kra ... herung.htm
Ich will aber familienversichert werden, weil die AOK gesagt hat, dann würden sie eventuell einen Teil der Beiträge aus der Arbeitslosigkeit zurückzahlen. (da meine Mutter ja rückwirkend versichert wird)
das ist dann möglich, wenn du in dieser Zeit Anspruch auf Familienversicherungh gehabt hättest.... ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass du in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld bekommen hast? von was hast du gelebt?

nenn mal deine Daten genauer.....wann genau war dein Studium beendet (Exmatrikulation)? wann war dein 23. Geburtstag? was hast du in den 2 Jahren zwischen Master und Diss gemacht?

sirin
Beiträge: 34
Registriert: 11.02.2013, 21:24

Beitrag von sirin » 19.01.2014, 00:21

Lady Butterfly hat geschrieben:wie alt bist du nochmals? fast 25 glaub ich oder?


Eher 24 halbe
Lady Butterfly hat geschrieben: dann ist eine Voraussetzung für eine Familienversicherung, dass du dich in Schul- oder Berufsausbildung befindest - und mit deinem Master ist die Ausbildung abgeschlossen :x
Aber warum haben die von der AOK dann überhaupt das Formular für eine Familienversicherung heraus geben? Sollten die das nicht wissen?


Vielleicht zählt es ja noch als Berufsausbildung statt Schulausbildung.


Lady Butterfly hat geschrieben: ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass du in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld bekommen hast? von was hast du gelebt?
Von Ersparnissen

Lady Butterfly hat geschrieben:
nenn mal deine Daten genauer.....
Ich will aber doch anoynm bleiben

Na gut, ich kann sie ja später wieder löschen.

Aber die Daten sind völlig durcheinander, das ist sehr verwirrend
Lady Butterfly hat geschrieben:
wann genau war dein Studium beendet (Exmatrikulation)?
Exmatrikulation war Oktober 2011.

Letzte Prüfung war Dezember 2011 und das steht auch als offizielles Ausstellungsdatum auf dem Zeugnis.

Tatsächlich wurde es aber erst Juli 2012 ausgestellt.
Lady Butterfly hat geschrieben:
wann war dein 23. Geburtstag?
Mitte 2012
Lady Butterfly hat geschrieben:
was hast du in den 2 Jahren zwischen Master und Diss gemacht?
Auf das Zeugnis gewartet...

Und danach Bewerbungen verschickt und auf Antworten gewartet (die aber nie kamen)

Und davor hatte ich noch Werkvertrag mit der Uni (Chaos: Nicht der Uni, an der ich jetzt promoviere). Offiziell, zehn Stunden die Woche, von Januar 2012 bis April 2012, aber tatsächlich habe ich da aber von Oktober 2011 bis Januar 2012 gearbeitet (weil ich einen ursprünglich einen HiWi-Vertrag hatte, aber der war dann ungültig, weil so Verträge nur mit Studenten erlaubt sind); und ausgezahlt wurde der Verdienst Juni 2012. Und deshalb waren meine Beiträge so hoch für die Zeit, weil ich zuerst nicht wusste, dass es einen günstigeren Tarif gibt (und das Forum hier auch nicht kannte), und sie sich dann geweigert haben, ihn zu ändern, und für 2 Jahre statt 4 Monate berechnet haben...

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 19.01.2014, 12:42

ok, dann hast du auf jeden Fall Anspruch auf Familienversicherung bis einen Tag vor deinem 23. Geburtstag (weil das Studium vor deinem 23. Geburtstag abgeschlossen war) also Mitte 2012 sein...

wann hast du denn mit deiner Diss begonnen? müsste irgendwann 2013 gewesen sein, oder? und wann hast du mit der Tätigkeit bei deiner jetzigen Uni begonnen?

frag mal genau bei der AOK nach, wie du dort versichert bist (wahrscheinlich entweder freiwillig versichert oder pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V => Pflichtversicherung von denen, die sonst nicht versichert wären) und nach was die Beiträge berechnet werden.

10.000 € Beiträge wären sehr, sehr hoch :(, das sollte günstiger gehen...

sirin
Beiträge: 34
Registriert: 11.02.2013, 21:24

Beitrag von sirin » 31.01.2014, 00:55

Lady Butterfly hat geschrieben:ok, dann hast du auf jeden Fall Anspruch auf Familienversicherung bis einen Tag vor deinem 23. Geburtstag (weil das Studium vor deinem 23. Geburtstag abgeschlossen war) also Mitte 2012 sein...
Auch wenn ich jetzt nicht neu familienversichert werde?
Lady Butterfly hat geschrieben: wann hast du denn mit deiner Diss begonnen? müsste irgendwann 2013 gewesen sein, oder? und wann hast du mit der Tätigkeit bei deiner jetzigen Uni begonnen?
Beides gleichzeitig, Ende Sommer 2013


Jetzt haben sie es als 101 gemeldet. Muss ich das noch mal extra persönlich melden, oder schickt die AOK einen Brief mit den neuen Beiträgen?

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 31.01.2014, 19:11

sirin hat geschrieben:
Auch wenn ich jetzt nicht neu familienversichert werde?
ja - die Familienversicherung besteht kraft Gesetz, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind
deine Kasse muss sie nur noch eintragen
sirin hat geschrieben:
Lady Butterfly hat geschrieben: wann hast du denn mit deiner Diss begonnen? müsste irgendwann 2013 gewesen sein, oder? und wann hast du mit der Tätigkeit bei deiner jetzigen Uni begonnen?
Beides gleichzeitig, Ende Sommer 2013


Jetzt haben sie es als 101 gemeldet. Muss ich das noch mal extra persönlich melden, oder schickt die AOK einen Brief mit den neuen Beiträgen?
101 bedeutet pflichtversicherter Arbeitnehmer

hmm, dann warst du in der Zeit von Mitte 2012 bis Sommer 2013 nicht versichert
dann musst du nur ca. 1800 € + Säumniszuschläge nachzahlen

hat sich die Kasse eigentlich irgendwann mal bei dir gemeldet, um dich über deine Pflicht zur Krankenversicherung zu informieren?

sirin
Beiträge: 34
Registriert: 11.02.2013, 21:24

Beitrag von sirin » 01.02.2014, 15:07

Lady Butterfly hat geschrieben: hmm, dann warst du in der Zeit von Mitte 2012 bis Sommer 2013 nicht versichert
dann musst du nur ca. 1800 € + Säumniszuschläge nachzahlen

hat sich die Kasse eigentlich irgendwann mal bei dir gemeldet, um dich über deine Pflicht zur Krankenversicherung zu informieren?
Nene.

Ich war ja immer versichert, nur im falschen Tarif.

Lediglich meine Mutter war nicht versichert und hat sich jetzt rückwirkend versichert. Und danach kam sie stolz an und hat gesagt, die AOK habe ihr gesagt, ich könne jetzt auch rückwirkend familienversichert werden und die Beiträge zurückgezahlt bekommen.

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 01.02.2014, 15:37

sorry - hab ich übersehen

der Betrag von ca. 350 € deutet darauf hin, dass du als Selbstständinger eingestuft warst - trifft das zu? und warst du tatsächlich selbstständig?

sirin
Beiträge: 34
Registriert: 11.02.2013, 21:24

Beitrag von sirin » 01.02.2014, 18:32

Lady Butterfly hat geschrieben: der Betrag von ca. 350 € deutet darauf hin, dass du als Selbstständinger eingestuft warst - trifft das zu?
Scheint so.

Aber die Leute bei der AOK hatten mir damals erzählt, das sei derselbe Tarif wie für Arbeitslose
Lady Butterfly hat geschrieben:und warst du tatsächlich selbstständig?
Weiß ich nicht.

Ich hatte wohl einen Werksvertrag für 3 Monate, weil die Uni keinen regulären HiWi-Vertrag mit Leuten, die keine Studenten sind, schließen darf.

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 01.02.2014, 18:51

dann solltest du das dringend prüfen lassen..... eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit schließt nämlich die Familienversicherung aus

lies mal hier nach: http://sozialversicherung-kompetent.de/ ... taetigkeit
http://www.sv-lex.de/fileadmin/_temp_/S ... hsTaet.pdf
https://www.haufe.de/assertionConsumerS ... 0e583595d3
Aber die Leute bei der AOK hatten mir damals erzählt, das sei derselbe Tarif wie für Arbeitslose
das ist falsch - die Leistungen sind zwar gleich (mit Ausnahme von Geldleistungen wie z. B. Krankengeld) und bei beiden ist das tatsächlich erzielte Einkommen Bemessungsgrundlage für die Beiträge
bei Selbstständigen gibt es aber höhere Mindestbeiträge als bei Nicht-Selbstständigen

sirin
Beiträge: 34
Registriert: 11.02.2013, 21:24

Beitrag von sirin » 02.02.2014, 14:55

Lady Butterfly hat geschrieben:dann solltest du das dringend prüfen lassen..... eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit schließt nämlich die Familienversicherung aus

lies mal hier nach: http://sozialversicherung-kompetent.de/ ... taetigkeit
http://www.sv-lex.de/fileadmin/_temp_/S ... hsTaet.pdf
https://www.haufe.de/assertionConsumerS ... 0e583595d3
Das ist mir jetzt zuviel Text :roll:


Ich sage einfach, ich sei es nicht gewesen, dann prüfen sie es bestimmt sowieso

Einkommen aus dem Werksvertrag hatte ich auch erst nach meinem 23 Geburtstag
Lady Butterfly hat geschrieben:das ist falsch - die Leistungen sind zwar gleich (mit Ausnahme von Geldleistungen wie z. B. Krankengeld) und bei beiden ist das tatsächlich erzielte Einkommen Bemessungsgrundlage für die Beiträge
bei Selbstständigen gibt es aber höhere Mindestbeiträge als bei Nicht-Selbstständigen
Ich weiß das inzwischen (dank Czauderna im alten Thread).

Aber die Leute bei der AOK wissen das nicht

Antworten