Falsch versichert ?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 10.03.2012, 12:49
Falsch versichert ?
Guten Tag,
ich lese hier mit Schrecken, dass man als Student nicht normal über einen 401-Euro Job versichert werden kann, wenn man nicht mehr als 20h/Woche arbeitet.
Nun zu mir. Ich bin Student, 34 Jahre alt und übe einen sog. Midijob aus (weniger als 20h/Woche) über den ich auch versichert bin (zuvor war ich freiwillig versichert).
Allerdings muss ich zugegeben, dass mich mein AG nie gefragt hat, ob ich studiere und ich es ihm auch nicht unter die Nase gerieben habe.
Ich möchte verständlicherweise keine schlafenden Hunde wecken, denn noch hat sich seitens der KV keiner bei mir gemeldet.
Ich habe unsagbare Angst, dass ich mich strafbar gemacht habe und es richtig Ärger gibt. Was kann passieren und wie merkt die Krankenkasse, dass ich "falsch" versichert bin?
ich lese hier mit Schrecken, dass man als Student nicht normal über einen 401-Euro Job versichert werden kann, wenn man nicht mehr als 20h/Woche arbeitet.
Nun zu mir. Ich bin Student, 34 Jahre alt und übe einen sog. Midijob aus (weniger als 20h/Woche) über den ich auch versichert bin (zuvor war ich freiwillig versichert).
Allerdings muss ich zugegeben, dass mich mein AG nie gefragt hat, ob ich studiere und ich es ihm auch nicht unter die Nase gerieben habe.
Ich möchte verständlicherweise keine schlafenden Hunde wecken, denn noch hat sich seitens der KV keiner bei mir gemeldet.
Ich habe unsagbare Angst, dass ich mich strafbar gemacht habe und es richtig Ärger gibt. Was kann passieren und wie merkt die Krankenkasse, dass ich "falsch" versichert bin?
Versicherungstechnisch zählst Du nicht zu den Studenten, für die obige Regelung gilt. Die sind in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) pflichtversichert - allerdings gibt es hier eine Altersgrenze. Diese hast Du seit Deinem letzten runden Geburtstag überschritten.
Insofern dürftest Du korrekt gemeldet sein.
Insofern dürftest Du korrekt gemeldet sein.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 10.03.2012, 12:49
Hallo,
das verstehe ich jetzt nicht ganz. In einem anderem Thread ("Möglichkeiten Ü30" oder so) wurde genau das Gegenteil gesagt. Nämlich, dass man auch über 30 automatisch als Werkstudent angemeldet werden müsste, wenn man bis zu 20h/Woche arbeitet. Oder trifft das auch wieder nur auf Studenten unter 30 zu?
Wie kann die Kasse das denn prüfen, wenn mein Arbeitgeber mich als "normalen" Arbeitnehmer angemeldet hat?
Was kommt denn da als Strafe auf mich zu?
das verstehe ich jetzt nicht ganz. In einem anderem Thread ("Möglichkeiten Ü30" oder so) wurde genau das Gegenteil gesagt. Nämlich, dass man auch über 30 automatisch als Werkstudent angemeldet werden müsste, wenn man bis zu 20h/Woche arbeitet. Oder trifft das auch wieder nur auf Studenten unter 30 zu?
Wie kann die Kasse das denn prüfen, wenn mein Arbeitgeber mich als "normalen" Arbeitnehmer angemeldet hat?
Was kommt denn da als Strafe auf mich zu?
-
- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
also, diese 20h/Woche-Regelung bei Studenten wird in § 6 SGB V geregelt. Dort spricht man von eingeschriebenen Studenten. Es heißt NICHT in der Pflichtversicherung der Studenten befindlichen.
Also Kater mit Hut, Deine ursprüngliche Info, dass dies auch für Ü30er gilt, stimmt also.
Zu Deinem Problem:
Später kann immer wieder mal die Fehleinstufung Deines Arbeitgebers hochkommen. Denn auch die Firmen werden regelmäßig geprüft. Und wenn da ein Personalfragebogen fehlt, muss das vom Arbeitgeber ggf. nachgeholt und korrigiert werden.
Inwiefern Du dann mit zur Rechenschaft gezogen werden kannst, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
Gruß
Sportsfreund
also, diese 20h/Woche-Regelung bei Studenten wird in § 6 SGB V geregelt. Dort spricht man von eingeschriebenen Studenten. Es heißt NICHT in der Pflichtversicherung der Studenten befindlichen.
Also Kater mit Hut, Deine ursprüngliche Info, dass dies auch für Ü30er gilt, stimmt also.
Zu Deinem Problem:
Später kann immer wieder mal die Fehleinstufung Deines Arbeitgebers hochkommen. Denn auch die Firmen werden regelmäßig geprüft. Und wenn da ein Personalfragebogen fehlt, muss das vom Arbeitgeber ggf. nachgeholt und korrigiert werden.
Inwiefern Du dann mit zur Rechenschaft gezogen werden kannst, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
Gruß
Sportsfreund
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 10.03.2012, 12:49
-
- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Genau das ist der Knackpunkt. Logik des Gesetzgebers: Ich gehe von einer 40-Stunden-Woche aus (Montag-Freitag, 5 Tage x 8 Stunden). In diesen 40 Stunden bin ich entweder Student oder Arbeitnehmer. Wenn ich mehr als 20 Stunden in der Woche arbeite, habe ich weniger als 20 Stunden in der Woche zum Studieren. Also bin ich überwiegend Arbeitnehmer.wildwasser hat geschrieben:ich habe dazu mal noch eine Frage.
ist es denn bei der Fragestellung ob pflichtversichert oder nicht durch den Arbeitgeber, nicht auch wichtig was man vorrangig ist?! Student oder Beschäftigter? oder ist das unerheblich?
Wenn ich weniger als 20 Stunden in der Woche arbeite, habe ich mehr als 20 Stunden in der Woche zum Studieren. Also bin ich überwiegend Student.
Deswegen kann die 20-Stunden-Grenze auch bei Wochenendarbeit überschritten werden, ohne dass ich überwiegend Arbeitnehmer werde. Denn in der Woche habe ich dann ja noch überwiegend Zeit zu studieren.
Und: Nein, diese Grenze ist auch mit Hinweis auf heute übliche 35 oder 37,5-Stunden-Wochen nicht verhandelbar, solange das Gesetz nicht geändert wird.
Gruß
Swantje