Hallo,
der Bundesrat hat der Erhöhung des BAFÖG rückwirkend zum 01.10.2010 zugestimmt, erhöht sich jetzt auch der Beitrag in der Krankenversicherung rückwirkend?
Erhöhung des Beitrages zur KVDS
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 11
- Registriert: 01.02.2009, 20:17
Mit der Frage ist doch wohl sicherlich der Personenkreis
der pflichtverwsicherten Studenten gemeint.
Seht § 236 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Änderungen des Bedarfsbetrags sind vom Beginn des auf die Änderung folgenden Semesters an zu berücksichtigen.
Damit dürfte diese Erhöhung der Beiträge aufgrund der Erhöhung des Bafög-Satzes erst zu Beginn des Sommersemesters 2011 (also zum 01.03./01.04.2011) wirken.
Jemand eine andere Meinung ?
Unabhängig davon ändert sich der Beitrag für die Studenten - wie auch für alle andere gesetzliches Mitlieder natürlich zum 01.01.2011 wegen der Änderung des Beitragssatzes
der pflichtverwsicherten Studenten gemeint.
Seht § 236 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Änderungen des Bedarfsbetrags sind vom Beginn des auf die Änderung folgenden Semesters an zu berücksichtigen.
Damit dürfte diese Erhöhung der Beiträge aufgrund der Erhöhung des Bafög-Satzes erst zu Beginn des Sommersemesters 2011 (also zum 01.03./01.04.2011) wirken.
Jemand eine andere Meinung ?
Unabhängig davon ändert sich der Beitrag für die Studenten - wie auch für alle andere gesetzliches Mitlieder natürlich zum 01.01.2011 wegen der Änderung des Beitragssatzes