Eintritt nach Vollendung des 30. Lebensjahrs
Moderator: Czauderna
Eintritt nach Vollendung des 30. Lebensjahrs
Hallo!
Ich habe auf dem Zweiten Bildungsweg soeben Abitur gemacht und werde zum Wintersemester beginnen zu studieren. Ende September werde ich 30 und am 1. Oktober beginnt das Studium.
Ich war dahingehend informiert, dass man, wenn man das Abi auf dem Zweiten Bildungsweg erlangt, auch nach der Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig ist (siehe SGB V § 5).
Nun teilt mir meine Krankenkasse mit, dass dies nur gilt, wenn man vor Studienbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, was bei mir leider um knapp eine Woche nicht mehr möglich ist.
Hat jemand damit Erfahrung? Ist das richtig, was mir meine Krankenkasse da sagt? Wo steht diese Regelung? Ich kann dazu nirgendwo was finden?
Viele Grüße
Poppie
Ich habe auf dem Zweiten Bildungsweg soeben Abitur gemacht und werde zum Wintersemester beginnen zu studieren. Ende September werde ich 30 und am 1. Oktober beginnt das Studium.
Ich war dahingehend informiert, dass man, wenn man das Abi auf dem Zweiten Bildungsweg erlangt, auch nach der Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig ist (siehe SGB V § 5).
Nun teilt mir meine Krankenkasse mit, dass dies nur gilt, wenn man vor Studienbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, was bei mir leider um knapp eine Woche nicht mehr möglich ist.
Hat jemand damit Erfahrung? Ist das richtig, was mir meine Krankenkasse da sagt? Wo steht diese Regelung? Ich kann dazu nirgendwo was finden?
Viele Grüße
Poppie
hier der Link zum Rundschreiben zur Krankenversicherung der Studenten
http://www.vdak.de/arbeitgeber/Informat ... 032006.pdf
vielleicht findest du hier etwas dazu. Seite 15 wäre eventuell interessant für dich.
verlängern heißt ja, dass man bereits vor dem 30. Lebensjahr in der Krankenversicherung der Studenten sein muss. sonst könnte man ja nicht verlängern und da du erst nach dem 30. Lebenjahr mit dem Studium beginnst, hast du wohl Pech gehabt
http://www.vdak.de/arbeitgeber/Informat ... 032006.pdf
vielleicht findest du hier etwas dazu. Seite 15 wäre eventuell interessant für dich.
verlängern heißt ja, dass man bereits vor dem 30. Lebensjahr in der Krankenversicherung der Studenten sein muss. sonst könnte man ja nicht verlängern und da du erst nach dem 30. Lebenjahr mit dem Studium beginnst, hast du wohl Pech gehabt
Danke für die Antwort.
Im Gesetz wird das aber nicht "verlängern" genannt, sondern da steht, dass man versicherungspflichtig ist, wenn man die Zugangsvoraussetzung für die Hochschule auf dem Zweiten Bildungsweg erworben hat. Da steht nichts von wegen, dass man nicht 30 sein darf.
Dass das Sozialgericht das nun anders ausgelegt hat, ist natürlich sehr ärgerlich für mich.
Als ich mit dem zweiten Bildungsweg begonnen hab, war ich 25. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass man dann schon als "Bummelant" gilt. Es ist ja nicht so, dass ich mich all die Jahre so durchs Leben schmarotzert hätte. Aber das wird die Krankenkasse wohl nicht interessieren.
Vielen Dank noch mal für die Quelle!
Grüße,
Poppie
Im Gesetz wird das aber nicht "verlängern" genannt, sondern da steht, dass man versicherungspflichtig ist, wenn man die Zugangsvoraussetzung für die Hochschule auf dem Zweiten Bildungsweg erworben hat. Da steht nichts von wegen, dass man nicht 30 sein darf.
Dass das Sozialgericht das nun anders ausgelegt hat, ist natürlich sehr ärgerlich für mich.
Als ich mit dem zweiten Bildungsweg begonnen hab, war ich 25. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass man dann schon als "Bummelant" gilt. Es ist ja nicht so, dass ich mich all die Jahre so durchs Leben schmarotzert hätte. Aber das wird die Krankenkasse wohl nicht interessieren.
Vielen Dank noch mal für die Quelle!
Grüße,
Poppie
Eigentlich warens 4 Jahre. Im August 2005 gings los, da war ich noch 25. Und jetzt ists vorbei, da bin ich 29.
Wenn man in Berlin das Abendgymnaisum besucht, ist das leider so. Ich hab halt die Allgemeine Hochschulreife gewollt, also das volle Programm, nicht Fachhochschulreife oder ähnliches. Und da ich zwar Mittlere Reife hatte, aber nur eine Fremdsprache nachweisen konnte, musste ich einen sogenannten Vorkurs machen, damit ich dann auch genügend Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen kann.
Was mich dabei jetzt so ärgert, sind zwei Dinge. Zum einen: Wenn ich eine Woche später 30 werden würde, wäre ich bei Studienbeginn noch 29 und könnte diese günstige Versicherung bekommen. Und das andere: Ich habe mich damals bewusst für das Abendgymnasium entschieden, damit ich so lange wie möglich auf Sozialleistungen verzichten kann. Hätte ich ein Kolleg besucht, hätte ich (warum auch immer, ich weiß es nicht!) diesen Vorkurs nicht machen müssen und hätte das ganze in drei Jahren hinter mich gebracht. Allerdings hätte ich dann die vollen 3 Jahre Bafög in Anspruch nehmen müssen und auch 3 Jahre lang die günstige Krankenversicherung für Schüler beommen.
Hätte ich den Staat also schon vorher ordentlich mit Kosten belastet, wäre ich jetzt besser dran, da würde ich jetzt noch die Versicherung bekommen.
Paradox!
Wenn man in Berlin das Abendgymnaisum besucht, ist das leider so. Ich hab halt die Allgemeine Hochschulreife gewollt, also das volle Programm, nicht Fachhochschulreife oder ähnliches. Und da ich zwar Mittlere Reife hatte, aber nur eine Fremdsprache nachweisen konnte, musste ich einen sogenannten Vorkurs machen, damit ich dann auch genügend Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen kann.
Was mich dabei jetzt so ärgert, sind zwei Dinge. Zum einen: Wenn ich eine Woche später 30 werden würde, wäre ich bei Studienbeginn noch 29 und könnte diese günstige Versicherung bekommen. Und das andere: Ich habe mich damals bewusst für das Abendgymnasium entschieden, damit ich so lange wie möglich auf Sozialleistungen verzichten kann. Hätte ich ein Kolleg besucht, hätte ich (warum auch immer, ich weiß es nicht!) diesen Vorkurs nicht machen müssen und hätte das ganze in drei Jahren hinter mich gebracht. Allerdings hätte ich dann die vollen 3 Jahre Bafög in Anspruch nehmen müssen und auch 3 Jahre lang die günstige Krankenversicherung für Schüler beommen.
Hätte ich den Staat also schon vorher ordentlich mit Kosten belastet, wäre ich jetzt besser dran, da würde ich jetzt noch die Versicherung bekommen.
Paradox!
da du vor dem Abendgymnasium schon einen gleichwertigen Abschluss hattest, würde dir es auch nichts bringen, wenn du dein Studium vor dem 30. Lebensjahr beginnen würdest. denn die Verlängerung greift nur dann, wenn nur durch den zweiten Bildungsweg der Zugang zum Studium möglich gewesen wäre. da du aber schon die Fachhochschulereife hattest, hattest du ja quasi schon die Möglich zu studieren. der zweite Bildungsweg hat sozusagen den Beginn des Studiums nicht hinausgezögert.