Unser Sohn ist 20 und bis jetzt familienversichert. Hatte bisher auch schon eine kleine Firma angemeldet, die Einkünfte waren aber in "unkritischer" Höhe.
Nun sieht es so aus, dass er ein Softwareprogramm für einen 5-stelligen Betrag an einen Kunden verkaufen kann. Die Zahlung würde einmalig kommen. Wie verhält es sich nun mit der Krankenkasse ? Muss er Beiträge zahlen, wenn ja für welchen Zeitraum des Jahres ?
Danke für die Antworten !
Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
also er erzielt ja Einküfte aus selbständiger Tätigkeit. Diese werden grundsätzlich nicht nach einzelnen Monaten aufgeteilt, sondern man nimmt 1/12 vom Jahreseinkommen. Als Nachweis dient hierfür immer der Einkommenssteuerbescheid.
Kurz noch zur Familienversicherung:
Der Anspruch besteht, solange er die Einkommensgrenze von 375,- EUR monatlich (wie oben geschrieben 1/12 seines Jahreseinkommens) nicht überschreitet.
Wird es überschritten, endet der Anspruch auf Familienversicherung aber erst, wenn der Steuerbescheid vorliegt. Und zwar der Steuerbescheid für das Jahr, in welchem das höhere Einkommen erzielt worden war.
Gruß
Sportsfreund
also er erzielt ja Einküfte aus selbständiger Tätigkeit. Diese werden grundsätzlich nicht nach einzelnen Monaten aufgeteilt, sondern man nimmt 1/12 vom Jahreseinkommen. Als Nachweis dient hierfür immer der Einkommenssteuerbescheid.
Kurz noch zur Familienversicherung:
Der Anspruch besteht, solange er die Einkommensgrenze von 375,- EUR monatlich (wie oben geschrieben 1/12 seines Jahreseinkommens) nicht überschreitet.
Wird es überschritten, endet der Anspruch auf Familienversicherung aber erst, wenn der Steuerbescheid vorliegt. Und zwar der Steuerbescheid für das Jahr, in welchem das höhere Einkommen erzielt worden war.
Gruß
Sportsfreund
Hallo,Sportsfreund hat geschrieben:Hi,
also er erzielt ja Einküfte aus selbständiger Tätigkeit. Diese werden grundsätzlich nicht nach einzelnen Monaten aufgeteilt, sondern man nimmt 1/12 vom Jahreseinkommen. Als Nachweis dient hierfür immer der Einkommenssteuerbescheid.
Kurz noch zur Familienversicherung:
Der Anspruch besteht, solange er die Einkommensgrenze von 375,- EUR monatlich (wie oben geschrieben 1/12 seines Jahreseinkommens) nicht überschreitet.
Wird es überschritten, endet der Anspruch auf Familienversicherung aber erst, wenn der Steuerbescheid vorliegt. Und zwar der Steuerbescheid für das Jahr, in welchem das höhere Einkommen erzielt worden war.
Gruß
Sportsfreund
das könnte man aber auch anders sehen - für die Familienversicherung spielt das regelmäßige Einkommen ein entscheidende Rolle - bei einer Einmaileinnahme von (Beispiel) - 10.000,00 € (egal woher) kann nicht von einer Regelmäßigkeit gesprochen werden, also endet auch nicht die Familienversicherung.
Die zweite Frage wäre hier allerdings die, liegt hier eine hauptberufliche Selbständigkeit vor, die eine Familienversicherung ausschließt.
Hier kommt es dann zu individuellen Prüfung und Statusfeststellung durch die Krankenkassen. wenn die hier keine hauptberufliche Selbständigkeit feststellt sage ich, die Familienversicherung bleibt bestehen.
Gruss
Czauderna