Hallo,
ich hätte einige Fragen und hoffe das ihr mir helfen könnt:
Studentin im bald 15. Semester,31 Jahre alt,ich habe bis Ende September den Krankenkassentarif für Absolventen also 109 Euro monatlich.
Mein Ehepartner ist Diplomand 32 Jahre alt und bei mir familienversichert da ohne Einkommen.
Ich muss mich für das 15.Sem freiwillig versichern.
1.Ist mein Ehepartner dann auch mit familienversichert?
2.Ich bin Nachts im Altenheim tätig, und verdiene im Monat je nach Zulage und Überstunden regelmässig zwischen 500 und 800 Euro brutto.
Da ich in den Semesterferien mehr Zeit hatte habe ich viel mehr gearbeitet ,so das sich viele Überstunden angesammelt haben.
Meine Leitung sagte mir ich soll es auszahlen lassen.In welchem Monat stellte sie mir frei.
Wenn ich die Überstunden auszahlen lasse dann komme ich über die 800 Euro brutto,je nachdem wie ich es aufteile, wenn auf einmal in einem Monat dann bleibe ich die restlichen Monate darunter.Meine Leiterin meinte ich soll alles in diesem Monat September auszahlen lassen,wegen Semesterferien(????) Hat das eine Bedeutung?Dann würde mir im Monat September ca.1500 Euro ausgezahlt werden.
2a.Was würdet ihr mir anraten?
2b.Wird das Einkommen von einem Jahr berechnet oder nur für den Monat wo man über die 800 Euro ist?
2c.Welches Gesamtbrutto zählt?In meinem Lohnzettel steht Gesamtbrutto und Steuerbrutto.
2d.Und sind es 800 Euro brutto oder netto?
2e.Zählt Weihnachtsgeld zum Einkommen dazu?(ich weiss blöde Frage,ich entschuldige mich jetzt schon )
2f.Hat man eine höhere Einkommensgrenze bei Ehepartner der kein Einkommen hat?
3. Ich habe dieses Semester nicht alle Scheine bekommen und konnte deshalb auch nicht zum Abschluß kommen.
Muss ich mich jetzt nachträglich freiwillig versichern?
Ich weiss,sehr viele Fragen,ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen da ich eventuell,wenn ich es diesen September auszahlen lassen soll den Antrag auf Auszahlung am Montag abgeben muss.
Ich würde mich freuen wenn ich einen freundlichen Rat bekomme
Lieben Gruß ,Danke:oops:
Einkommensgrenze freiwiilig versicherter Student..?
Moderator: Czauderna
Hallo Depri,
zu 1.)
ja
zu 2.)
a.) gehubt wie gesprungen - Deine Einnahmen werden bei der Beitragsermittlung gleichmäßig auf auf das Jahr aufgeteilt
b.) siehe a
c.) alles (keine Berücksichtigung der steuerlichen Behandlung)
d.) e.) http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... 8_6932.pdf
f.) nein
3. versteh die Frage nur teilweise. Welche Scheine - Studium?
VG
Hucky
zu 1.)
ja
zu 2.)
a.) gehubt wie gesprungen - Deine Einnahmen werden bei der Beitragsermittlung gleichmäßig auf auf das Jahr aufgeteilt
b.) siehe a
c.) alles (keine Berücksichtigung der steuerlichen Behandlung)
d.) e.) http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... 8_6932.pdf
f.) nein
3. versteh die Frage nur teilweise. Welche Scheine - Studium?
VG
Hucky
1.wird dann nicht zur beitragsermittlung das einkommen vom letzten jahr genommen?oder geschätzt?
2.und wenn ich über diesen betrag von 800 Euro im monat komme,wird der beitrag dann prozentual berechnet oder muss der arbeitgeber dann auch einen teil an die krankenkasse bezahlen?
2a.oder macht das der arbeitgeber automatisch?
zu 3.ich konnte meine abschlussprüfung nicht machen aufgrund fehlender scheine(uni) ,ich hatte mich überschätzt...muss ich mich jetzt freiwillig nachversichern?
liebe grüsse
2.und wenn ich über diesen betrag von 800 Euro im monat komme,wird der beitrag dann prozentual berechnet oder muss der arbeitgeber dann auch einen teil an die krankenkasse bezahlen?
2a.oder macht das der arbeitgeber automatisch?
zu 3.ich konnte meine abschlussprüfung nicht machen aufgrund fehlender scheine(uni) ,ich hatte mich überschätzt...muss ich mich jetzt freiwillig nachversichern?
liebe grüsse
Hey,
in der Regel wird der Steuerbescheid des letzten Jahres herangezogen.
Du wirst bis zum 25. FS als Werkstudent betrachtet, auch wenn du der KVdS nicht mehr unterliegst. Damit sind für Dich vom AG nur RV-Beiträge abzuführen. Alles andere sv-frei.
Nun du bist bereits freiwilliges Mitglied Deiner Kasse. Es ändert sich nur der Beitrag für Dich vom "ermäßigten Semester" zum normalen Beitrag zum Mindesteinkommen von derzeit 840 € monatlich. Warum du noch studierst ist der KK völlig egal. Sofern Deine durchschnittlichen Einnahmen 840 € übersteigen, erfolgt eine entsprechend prozentuale Anpassung.
Alternative: wöchentliche AZ > 20 h --> ganz normaler AN --> mit dem AG reden, da für ihn das ganze eine betriebswirtschaftliche Mehrbelastung darstellt.
LG
Hucky
in der Regel wird der Steuerbescheid des letzten Jahres herangezogen.
Du wirst bis zum 25. FS als Werkstudent betrachtet, auch wenn du der KVdS nicht mehr unterliegst. Damit sind für Dich vom AG nur RV-Beiträge abzuführen. Alles andere sv-frei.
Nun du bist bereits freiwilliges Mitglied Deiner Kasse. Es ändert sich nur der Beitrag für Dich vom "ermäßigten Semester" zum normalen Beitrag zum Mindesteinkommen von derzeit 840 € monatlich. Warum du noch studierst ist der KK völlig egal. Sofern Deine durchschnittlichen Einnahmen 840 € übersteigen, erfolgt eine entsprechend prozentuale Anpassung.
Alternative: wöchentliche AZ > 20 h --> ganz normaler AN --> mit dem AG reden, da für ihn das ganze eine betriebswirtschaftliche Mehrbelastung darstellt.
LG
Hucky