Einkommen bei PKV / Beihilfe

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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tim.dreier
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Einkommen bei PKV / Beihilfe

Beitrag von tim.dreier » 07.12.2018, 21:45

Hallo,
ich bin aktuell zu 80% über die Beihilfe, sowie zu 20% über eine Private Krankenversicherung Familienversichert. Ich habe schon seit mehreren Jahren ein Gewerbe angemeldet. Als ich mich jetzt aber als Werkstudent beworben habe bin ich etwas nervös geworden wegen der Krankenversicherung, weshalb ich zwei fragen dazu habe.

1. Aktuell habe ich einen Minijob als Hiwi an der Uni, wo ich etwas weniger als 400€ verdiene. Zusätzlich mach ich ab und zu mal Aufträge als Selbständiger, wo ich im Jahr ca 2000€ verdiene. Ist das denn Überhaupt mit meiner Familienversicherung möglich, oder falle ich damit eigentlich aus der Beihilfe/PKV heraus? Habe gerade sorge, dass ich da die Beträge nachzahlen muss.

2. Überlege ich ab nächstem Jahr eine Werkstudentenstelle auszuüben, wo ich ja bis zu 20 Stunden während dem Semester, bis zu 40 in den Semesterferien arbeiten darf. Wie sieht es hier mit der Familienversicherung aus? Falle ich da aus dieser heraus? Und wie sieht es dann mit meinem Selbständigen Einkommen aus?

Vielen Dank schonmal für die Antworten. Am Telefon wurde ich leider immer nur zwischen den Krankenkassen hin und her verwiesen...

Grüße,
Tim

Czauderna
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Re: Einkommen bei PKV / Beihilfe

Beitrag von Czauderna » 07.12.2018, 21:59

Hallo,
Du hast deinen Beitrag unter gesetzliche Krankenkassen eingestellt, fragst aber nach der PKV. Was,trifft denn nun zu ?
Bei wem genau bist du versichert ?
Danke und Gruss
Czauderna

tim.dreier
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Re: Einkommen bei PKV / Beihilfe

Beitrag von tim.dreier » 07.12.2018, 22:03

Sollte natürlich zu private Krankenkassen. Habe allerdings gerade keine option gefunden die Frage zu verschieben.

RHW
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Re: Einkommen bei PKV / Beihilfe

Beitrag von RHW » 11.12.2018, 13:04

Hallo tim.dreier,

am besten zunächst bei der Beihilfestelle klären, unter welchen Voraussetzungen der Beihilfeanspruch besteht bzw. wegfällt. Ggf. kann das ein Elternteil auch im Intranet seiner Dienststelle klären (Stichwort: "beihilfeberechtigt"). Es kann je nach Bundesland sehr unterschiedliche Regelungen geben.

Danach bei der privaten Krankenversicherung klären, ob für diese allein die Beihilfeberechtigung entscheidend ist oder weitere Voraussetzungen erforderlich sind. Ggf. kann auch der Versicherungsvertreter oder -agent diesen Punkt übernehmen.

Am besten beide Aussagen schriftlich geben lassen.

Gruß
RHW

Apolon
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Re: Einkommen bei PKV / Beihilfe

Beitrag von Apolon » 01.02.2019, 16:40

tim.dreier hat geschrieben:
07.12.2018, 21:45
Ist das denn Überhaupt mit meiner Familienversicherung möglich, oder falle ich damit eigentlich aus der Beihilfe/PKV heraus?
Es gibt keine Familienversicherung in der PKV.
Jede einzeln Person hat eigene Tarife. Du also 20 % Tarife in Ergänzung zur Beihilfe.

Außerdem darfst du bis zu 20 Stunden die Woche als Werksstudent tätig sein. Erst wenn du länger tätig bist, wirst du pflichtversichert in der GKV.
Und solange dies nicht passiert, bleibst du in der PKV kranken versichert.

Apolon
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Re: Einkommen bei PKV / Beihilfe

Beitrag von Apolon » 01.02.2019, 16:45

RHW hat geschrieben:
11.12.2018, 13:04

am besten zunächst bei der Beihilfestelle klären, unter welchen Voraussetzungen der Beihilfeanspruch besteht bzw. wegfällt.
Der Beihilfeanspruch fällt spätestens mit dem 25. Lebensjahr weg. Eine Verlängerung ist möglich, z.B. bei Körperbehinderung.


Und dies hat nichts damit zu tun, ob er in der GKV oder PKV krankenversichert ist.

tim.dreier
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Re: Einkommen bei PKV / Beihilfe

Beitrag von tim.dreier » 01.02.2019, 17:00

Apolon hat geschrieben:
01.02.2019, 16:40
tim.dreier hat geschrieben:
07.12.2018, 21:45
Ist das denn Überhaupt mit meiner Familienversicherung möglich, oder falle ich damit eigentlich aus der Beihilfe/PKV heraus?
Es gibt keine Familienversicherung in der PKV.
Jede einzeln Person hat eigene Tarife. Du also 20 % Tarife in Ergänzung zur Beihilfe.

Außerdem darfst du bis zu 20 Stunden die Woche als Werksstudent tätig sein. Erst wenn du länger tätig bist, wirst du pflichtversichert in der GKV.
Und solange dies nicht passiert, bleibst du in der PKV kranken versichert.
Hi,
danke erstmal für deine Antwort! Zählen die 20 Stunden dann für die Summe aus Selbstständiger Arbeit mit meinem Kleingewerbe und dem Werkstudentenjob?

Grüße,
Tim

Apolon
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Re: Einkommen bei PKV / Beihilfe

Beitrag von Apolon » 01.02.2019, 17:21

Für alle Tätigkeiten darfst du nur max. 20 Stunden die Woche aufbringen.

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