Hallo,
ich bin privat versichert. Meine Ehefrau Studentin (32 Jahre alt) war bislang gesetzlich versichert. Bei Anfragen bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wurde uns gesagt, daß mein halbes Brutto-Einkommen (ca. 5.200) als das Einkommen meiner Frau berechnet würde und sie davon die 14,9% GKV-Beitrag zahlen müsse.
Frage 1: Ist es nicht vielmehr so, daß die GKV maximal die Hälfte der Beitragsermessengrenze als Einkommen der Ehefrau heranziehen darf?
Frage 2: Gibt es eine Möglichkeit, daß sich meine Ehefrau als Studentin bei meiner PKV mitversichern läßt?
Vielen Dank schon einmal für die (hoffentlich) Antworten!
Kaitinho
Ehemann privat versichert, Ehefrau studentin
Moderator: Czauderna
Nun denn,
hier ein Auszug aus den einheitlichen Grundsätzes zur Beitragsbemessung des Spibu´s
Für die Beitragsbemessung werden nacheinander die eigenen Einnahmen des Mitglieds und die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Hälfte der sich aus der nach Satz 1 und 2 ergebenden Summe der Einnahmen, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe der halben Beitragsbemessungsgrenze, berücksichtigt.
Danach dürfte die Kv. wohl nur max. 1.837,50 Euro heranziehen, oder?
Ferner wüßte ich derzeit keinen Grund diese Einnahme mit dem allgem. Beitragssatz von 14,9 % zu belegen, reicht hier nicht der ermäßigte Satz von 14,3 %?
Ansonsten kann die Holde natürlich die freiw. Versicherung in der GKV kündigen und sich privat versichern. Die Kündigungsfristen muss sie natürlich einhalten. Stellt sich nur die Frage, ob die priv. Kv. günstiger ist.
[/quote]
hier ein Auszug aus den einheitlichen Grundsätzes zur Beitragsbemessung des Spibu´s
Für die Beitragsbemessung werden nacheinander die eigenen Einnahmen des Mitglieds und die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Hälfte der sich aus der nach Satz 1 und 2 ergebenden Summe der Einnahmen, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe der halben Beitragsbemessungsgrenze, berücksichtigt.
Danach dürfte die Kv. wohl nur max. 1.837,50 Euro heranziehen, oder?
Ferner wüßte ich derzeit keinen Grund diese Einnahme mit dem allgem. Beitragssatz von 14,9 % zu belegen, reicht hier nicht der ermäßigte Satz von 14,3 %?
Ansonsten kann die Holde natürlich die freiw. Versicherung in der GKV kündigen und sich privat versichern. Die Kündigungsfristen muss sie natürlich einhalten. Stellt sich nur die Frage, ob die priv. Kv. günstiger ist.
[/quote]