Hallo,
meine Frau stammt aus einem außereuropäischen Land und studiert seit 2007. Sie war zu dem Zeitpunkt seit der Heirat bei mir familienversichert (ich bin gesetzlich krankenversichert).
Anfang 2008 nahm sie einen Beschäftigung auf Werkstudent auf, zunächst auf ein Jahr befristet, aber mündlich wurde das Arbeitsverhältnis dann verlängert, der Arbeitgeber hielt ihr also die Treue
Nachdem die Kasse von der Meldung erfuhr, meldete sie sich unmittelbar in der studentischen KV an und zahlte ihre Beiträge. Mitte 2010 wurde sie nun 30, was die Krankenkasse recht schnell merkte, 2 oder 3 Monate später wurde ihr mitgeteilt, dass nun eine Weiterversicherung in der studentischen nicht mehr möglich sei und sie deswegen die Möglichkeit hätte, in einen Tarif als freiwillig Versicherte zu wechseln. Genau das hat sie dann auch gemacht.
Im Herbst 2010 musste sie nun ein Pflichtpraktikum absolvieren, welches Bestandteil des Studiengangs ist, und konnte in der Zeit nicht für den Arbeitgeber eingesetzt werden. Daher kontaktierten wir die Krankenkasse und fragten, ob es da eine Möglichkeit gäbe, diese einkommenslose Zeit zu überbrücken. Selbstverständlich, wenn der Arbeitgeber sie abmeldet, könnte sie bei mir familienversichert sein. Nach dem Ende dieses Praktikums lässt sie sich wieder anmelden und könnte so ohne weiteres in die freiwillige KV zurück wechseln. Wir haben das ganze dann auch so gemacht wie vorgeschlagen, Anmeldeformular und Fragebogen für die Familienversicherung ausgefüllt, kurz vor Ende des Praktikums erhielt sie dann eine neue Krankenversichertenkarte
Seit Dezember ist sie wieder als Werkstudentin gemeldet, wir haben das schon lange vorher vorliegende, da vorab von der KK an uns gesandte Anmeldeformular für die freiwillige KV, umgehend ausgefüllt und an die Krankenkasse geschickt.
Da bis vor etwa einer Woche keine Antwort kam, habe ich bei dem Mitarbeiter, der uns damals so freundlich behilflich war, nachgefragt, ob die Anmeldung womöglich auf dem Postweg verloren ging. Es war aber alles in Ordnung, er würde mit den Kollegen sprechen, die für die freiwillige KV zuständig sind.
Leider endete das aber ganz anders als erwartet: Wir erhielten schon wieder einen Fragebogen zur Beurteilung der Familienversicherung, obwohl sie sich ja bereits "rückangemeldet" hatte, diesmal von einem ganz anderen Mitarbeiter, der auch an einem ganz anderen Ort sitzt. Ich bat diesen Mitarbeiter per E-Mail darum, sich mit dem anderen Mitarbeiter auszutauschen und die Information, dass meine Frau sich bereits angemeldet hat, einzuholen, sodass dieser Fragebogen eigentlich überflüssig sei. Leider wollte man das mit mir lieber telefonisch besprechen.
Nach durch meine berufliche Tätigkeit bedingten Schwierigkeiten (ich habe wirklich anderes zu tun, als mich täglich mit der Krankenkasse auseinanderzusetzen) gelang es mir heute endlich, mit diesem Mitarbeiter zu sprechen. Man wies mich ziemlich scharf darauf hin, dass der Arbeitgeber meine Frau falsch angemeldet hätte, sie sei über 30 und dürfte daher nicht als Werkstudentin geführt werden, sie muss als Pflichtversicherte umgemeldet werden. Ja, ist das denn mein Problem? Außerdem habe ich mit meiner Frau gesprochen, die meisten ihrer Kollegen, welche auch die 30 überschritten haben (ebenfalls teilweise Ausländer), werden dort genau so wie sie geführt und auch die fast 1,5 Jahre vorher wurden von der Krankenkasse nie beanstandet, sie hat ja auch ihre Beitrage immer fristgerecht und vollständig bezahlt bzw. die Krankenkassen buchen ohnehin vom Bankkonto der Versicherten ab.
Weiss jemand, was das nun soll und wie das jetzt weitergeht? Mir scheint, wir sind da in einen Bürokratiestrudel geraten, entweder hat der Mitarbeiter nicht die korrekte Information oder es war schon vorher falsch. Der andere Mitarbeiter hat uns damals hoch und heilig versichert, dass das ganze nachher mit der Rückanmeldung zur freiwilligen KV völlig unproblematisch vonstatten geht.
Alles oben Beschriebene bezieht sich auf die gesetzliche Krankenversicherung.
Ich würde mich über jeden Tipp freuen.
Tom (ratlos)
Ehefrau über 30 und Studentin - Werkstudentin
Moderator: Czauderna
Guten Morgen, Werkstudent ist man solange wie man ordentlich eingeschiebener Studierender ist. Also auch wenn man über 30 ist.
Die versicherungsrechtliche Beurteilung ist erstmal aufgabe des Arbeitgebers, sollte die Krankenkasse da anderer Ansicht sein muss die Kasse sich mit dem Arbeitgeber in Verbindugn setzten.
Sollte das Gesamteinkommen deiner Frau unter 375 € sein, besteht weiterhin die Möglichkeit auf eine Familienversicherung.
Mit Vollendung des 30 Lebensjahres ist zwar grundsätzkich Schluss mit der Krankenversicherung der Studenten, aber die Möglichkeit sich freiwillig weiter zuversichrn besteht. Grundsätzlich.
Da sollte die Kasse sich doch erstmal mit dem AG auseinandersetzten und sich denn den freiwilligen Antrag deiner Frau annehmen. Oder deine Frau sucht sich eine neue Kasse.
Gruss.
Jochen
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?t=132703503136637522&sessionID=1706563381469031170&templateID=document&source=htilist&chosenIndex=263129_bv&xid=160005&highlighting=on&hlt=#hlt_ank
Die versicherungsrechtliche Beurteilung ist erstmal aufgabe des Arbeitgebers, sollte die Krankenkasse da anderer Ansicht sein muss die Kasse sich mit dem Arbeitgeber in Verbindugn setzten.
Sollte das Gesamteinkommen deiner Frau unter 375 € sein, besteht weiterhin die Möglichkeit auf eine Familienversicherung.
Mit Vollendung des 30 Lebensjahres ist zwar grundsätzkich Schluss mit der Krankenversicherung der Studenten, aber die Möglichkeit sich freiwillig weiter zuversichrn besteht. Grundsätzlich.
Da sollte die Kasse sich doch erstmal mit dem AG auseinandersetzten und sich denn den freiwilligen Antrag deiner Frau annehmen. Oder deine Frau sucht sich eine neue Kasse.
Gruss.
Jochen
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?t=132703503136637522&sessionID=1706563381469031170&templateID=document&source=htilist&chosenIndex=263129_bv&xid=160005&highlighting=on&hlt=#hlt_ank
@ Cicero: fast richtig, ab dem 25. Semester würde aus der Werkstudententätigkeit eine Pflichtbeschäftigung werden und
das Einkommen für die Familienversicherung darf höher als 375 € sein, da hier noch der Werbekostenpauschbetrag berücksichtigt wird,
sprich aus den 375 € würden dann 375 € + 1000/12 noch dazu kommen
Gruß
x-perte
das Einkommen für die Familienversicherung darf höher als 375 € sein, da hier noch der Werbekostenpauschbetrag berücksichtigt wird,
sprich aus den 375 € würden dann 375 € + 1000/12 noch dazu kommen
Gruß
x-perte
Vielen Dank für Eure Informationen.
Ich konfrontiere jetzt die Krankenkasse mit diesen Aussagen, dass das Thema Werkstudent nichts mit Altersgrenzen zu tun hat, sondern mit dem Status.
Meine Kasse ist eine der wenigen, die noch Zusatzbeiträge erhebt, ich habe jetzt wirklich richtig meinen Ärger und Frust über diese Kasse, die immer wieder Probleme machte in den letzten Jahren, abgelassen und mit dem Wechsel gedroht. Hoffentlich bewegt sich etwas, wobei ich glaube, dass das bei gesetzlichen Kassen ähnlich wie bei Behörden ist .... nämlich denen ziemlich egal ist.
Die stecken mitten in einer Fusion, vielleicht lieht das Durcheinander auch daran ...
Gruß
Tiom
Ich konfrontiere jetzt die Krankenkasse mit diesen Aussagen, dass das Thema Werkstudent nichts mit Altersgrenzen zu tun hat, sondern mit dem Status.
Meine Kasse ist eine der wenigen, die noch Zusatzbeiträge erhebt, ich habe jetzt wirklich richtig meinen Ärger und Frust über diese Kasse, die immer wieder Probleme machte in den letzten Jahren, abgelassen und mit dem Wechsel gedroht. Hoffentlich bewegt sich etwas, wobei ich glaube, dass das bei gesetzlichen Kassen ähnlich wie bei Behörden ist .... nämlich denen ziemlich egal ist.
Die stecken mitten in einer Fusion, vielleicht lieht das Durcheinander auch daran ...
Gruß
Tiom