"Echtes" Wechselrecht bei Ende der KVdS ?
Moderator: Czauderna
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"Echtes" Wechselrecht bei Ende der KVdS ?
Hallo miteinander,
für mich stellt sich folgende Frage:
Wenn die KVdS endet (weil das Semester endet in dem man 30 wird oder das 14. Fachsemester überschritten wird), besteht dann generell ein Wechselrecht zwischen den gesetzlichen Krankenkassen? Oder muss zusätzlich auch die 18-Monate-Bindungsfrist beachtet werden?
Beispiel zur Verdeutlichung:
Januar 2011: Wechsel von der BKK-Alpha in die BKK-Beta erfolgt
Mai 2011: KVdS endet; Wechsel in die BKK-Gamma möglich ?
Irgendwo albern, ich weiß; aber die BKK, der ich Anfang des Jahres beigetreten bin, hat keinerlei Zusatzprogramme. Jetzt im Sommersemester endet meine KVdS, ich habe aber noch einige Semester vor mir; ich würde ganz gerne schon im Herbst in eine andere BKK wechseln und nicht erst noch ein weiteres Jahr warten bis die 18 Monate Bindung rum sind.
Viele Grüße von Sascha!
für mich stellt sich folgende Frage:
Wenn die KVdS endet (weil das Semester endet in dem man 30 wird oder das 14. Fachsemester überschritten wird), besteht dann generell ein Wechselrecht zwischen den gesetzlichen Krankenkassen? Oder muss zusätzlich auch die 18-Monate-Bindungsfrist beachtet werden?
Beispiel zur Verdeutlichung:
Januar 2011: Wechsel von der BKK-Alpha in die BKK-Beta erfolgt
Mai 2011: KVdS endet; Wechsel in die BKK-Gamma möglich ?
Irgendwo albern, ich weiß; aber die BKK, der ich Anfang des Jahres beigetreten bin, hat keinerlei Zusatzprogramme. Jetzt im Sommersemester endet meine KVdS, ich habe aber noch einige Semester vor mir; ich würde ganz gerne schon im Herbst in eine andere BKK wechseln und nicht erst noch ein weiteres Jahr warten bis die 18 Monate Bindung rum sind.
Viele Grüße von Sascha!
Re: "Echtes" Wechselrecht bei Ende der KVdS ?
Nein, der Wechsel von einer Pflicht- in eine freiwillige Mitgliedschaft löst keinen Anspruch auf Wechsel in eine andere gesetzliche KK aus. Allerdings könnte dann statt einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen KK eine KV bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden.Loipenschnitzer hat geschrieben: Wenn die KVdS endet (weil das Semester endet in dem man 30 wird oder das 14. Fachsemester überschritten wird), besteht dann generell ein Wechselrecht zwischen den gesetzlichen Krankenkassen?
ja.Loipenschnitzer hat geschrieben: Oder muss zusätzlich auch die 18-Monate-Bindungsfrist beachtet werden?
MfG
ratte1
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- Beiträge: 3
- Registriert: 31.05.2011, 14:35
Bestätigung erhalten
Was ratte1 erklärt hat hat inzwischen auch der zuständige Sachbearbeiter bestätigt. Wenn die studentische KV endet und man sich freiwillig neu gesetzlich krankenversichern will, muss man das also wohl oder übel bei der bisherigen KK machen.