E 104
Moderator: Czauderna
formular E 104
Hallo empi2,
ich habe das selbe problem,nur dass ich inde letzten 10 jahren private krnkenversichert war.kanns du mir bitte sagen wo ich den formular E 104 ausdrucken kann?musst auf deutsch sein?bei wem muss ich es vorlegen,hier in Bulgarien oder in Deutschland?waas ist eigentlich wenn du auch Deutsche stattsangehörigeit besitz?
vielen dank
ich habe das selbe problem,nur dass ich inde letzten 10 jahren private krnkenversichert war.kanns du mir bitte sagen wo ich den formular E 104 ausdrucken kann?musst auf deutsch sein?bei wem muss ich es vorlegen,hier in Bulgarien oder in Deutschland?waas ist eigentlich wenn du auch Deutsche stattsangehörigeit besitz?
vielen dank
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 01.04.2014, 21:45
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 01.04.2014, 21:45
Hallo Jochen,
Vielen Dank für deine Antwort erstmal! Ja es liegt eine Doppelversicherung vor - in der Periode 01.2007-12.2011. In der Zeit war ich als Student in beiden Länder (Bulgarien - in EU seit 2007 und Deutschland) krankenversichert. Damals war mir aber nicht klar das man nur in dem einem Land versichert sein soll .
Viele Grüße,
Frank
Vielen Dank für deine Antwort erstmal! Ja es liegt eine Doppelversicherung vor - in der Periode 01.2007-12.2011. In der Zeit war ich als Student in beiden Länder (Bulgarien - in EU seit 2007 und Deutschland) krankenversichert. Damals war mir aber nicht klar das man nur in dem einem Land versichert sein soll .
Viele Grüße,
Frank
Guten Tag
grundsätzlich käme jetzt bei dir § 26 sGB IV zum tragen, grundsätzlich.
http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/26.html
Das heißt das
Meines Erachtens müßten dir denndie Beiträge 2010 und 2011 erstatet werden, sofern denn tatsächlich eine Doppelversicherung bestanden habe sollte und dies nachgewisen werden kann. Meiner Ansciht nach. Aber vileicht gibt es hier jemanden der dir einen besseren Rat geben kann.
grundsätzlich käme jetzt bei dir § 26 sGB IV zum tragen, grundsätzlich.
http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/26.html
Das heißt das
http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/27.html(2) Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beanstandung.
Meines Erachtens müßten dir denndie Beiträge 2010 und 2011 erstatet werden, sofern denn tatsächlich eine Doppelversicherung bestanden habe sollte und dies nachgewisen werden kann. Meiner Ansciht nach. Aber vileicht gibt es hier jemanden der dir einen besseren Rat geben kann.