Deutsche KV während Auslandssemester?
Moderator: Czauderna
Deutsche KV während Auslandssemester?
Hallo,
ich studiere zurzeit im Master und erhalte gleichzeitig eine Studienförderung, sodass ich mich selbst gesetzlich versichern muss. Während des Studiums werde ich für ein Auslandssemester in die USA gehen und bin dort über das Austauschprogramm versichert.
Jetzt habe ich meine gesetzliche Krankenkasse angerufen und nachgefragt, wie das währenddessen mit der deutschen Versicherung aussieht (die Studienförderung läuft weiter). Mir wurde gesagt, dass ich hier ganz normal weiter versichert sein müsse, obwohl ich gar nicht im Land bin. Kann das sein??? Ich habe doch gar keine Möglichkeit, Leistungen zu beziehen.
Gruß
bekas
ich studiere zurzeit im Master und erhalte gleichzeitig eine Studienförderung, sodass ich mich selbst gesetzlich versichern muss. Während des Studiums werde ich für ein Auslandssemester in die USA gehen und bin dort über das Austauschprogramm versichert.
Jetzt habe ich meine gesetzliche Krankenkasse angerufen und nachgefragt, wie das währenddessen mit der deutschen Versicherung aussieht (die Studienförderung läuft weiter). Mir wurde gesagt, dass ich hier ganz normal weiter versichert sein müsse, obwohl ich gar nicht im Land bin. Kann das sein??? Ich habe doch gar keine Möglichkeit, Leistungen zu beziehen.
Gruß
bekas
Hallo,
dann besteht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V Krankenversicherungspflicht als Student in Deutschland:
Dies gilt auch, wenn kein Leistungsanspruch im Ausland besteht.
Was kann man tun?
- in Deutschland kein Urlaubssemester nehmen
- heiraten (kostenlose Familienversicherung, wenn der Ehegatte selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist)
Gruß
RHW
dann besteht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V Krankenversicherungspflicht als Student in Deutschland:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.htmlVersicherungspflichtig sind
9.
Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
Dies gilt auch, wenn kein Leistungsanspruch im Ausland besteht.
Was kann man tun?
- in Deutschland kein Urlaubssemester nehmen
- heiraten (kostenlose Familienversicherung, wenn der Ehegatte selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist)
Gruß
RHW
Hallo,
tut mir leid, das ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
Ich meinte, für die Zeit des Auslandssemesters gar nicht an einer dt. Hochschule eingeschrieben sein, also weder eine normale Einschreibung noch ein Urlaubssemester. Das aber auf jeden Fall mit der dt. Hochschule klären (und ggf. der Bafög-Stelle).
Auf jeden Fall auch mit der dt. Krankenkasse klären, wie es am Tag der Rückkehr aus dem Ausland mit der Krankenversicherung aussieht. Auch unwahrscheinliche Varianten ansprechen (z.B. Rückkehr bereits unplanmäßig nach 14 Tagen, Lücke bis zum Beginn des nächsten Semesters in Deutschland ...).
Gruß
RHW
tut mir leid, das ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
Ich meinte, für die Zeit des Auslandssemesters gar nicht an einer dt. Hochschule eingeschrieben sein, also weder eine normale Einschreibung noch ein Urlaubssemester. Das aber auf jeden Fall mit der dt. Hochschule klären (und ggf. der Bafög-Stelle).
Auf jeden Fall auch mit der dt. Krankenkasse klären, wie es am Tag der Rückkehr aus dem Ausland mit der Krankenversicherung aussieht. Auch unwahrscheinliche Varianten ansprechen (z.B. Rückkehr bereits unplanmäßig nach 14 Tagen, Lücke bis zum Beginn des nächsten Semesters in Deutschland ...).
Gruß
RHW
Ah ok, so war das gemeint.
Ich muss alelrdings an der Uni eingeschrieben bleiben, um das Auslandssemester überhaupt machen zu können. Außerdem könnte es dann auch mit meiner Studienförderung Probleme geben. Ich hab auch auf anderen Seiten geschaut, es scheint wirklich so zu sein, dass ich doppelt zahlen muss. Einmal die Versicherung für die USA, einmal die deutsche...
Ich muss alelrdings an der Uni eingeschrieben bleiben, um das Auslandssemester überhaupt machen zu können. Außerdem könnte es dann auch mit meiner Studienförderung Probleme geben. Ich hab auch auf anderen Seiten geschaut, es scheint wirklich so zu sein, dass ich doppelt zahlen muss. Einmal die Versicherung für die USA, einmal die deutsche...
Hallo bekas,
die gesetzliche Regelung wurde 1989 geschaffen. Damals waren Auslandssemester sehr selten, es gab eher "Grenzgänger", die in einem Staat gewohnt und im anderen studiert haben.
Die Krankenkasse kann nur die bestehenden Gesetze ausführen.
Ggf. kann man das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kontaktieren. Änderungen brauchen aber meist längere Zeit.
Gruß
RHW
die gesetzliche Regelung wurde 1989 geschaffen. Damals waren Auslandssemester sehr selten, es gab eher "Grenzgänger", die in einem Staat gewohnt und im anderen studiert haben.
Die Krankenkasse kann nur die bestehenden Gesetze ausführen.
Ggf. kann man das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kontaktieren. Änderungen brauchen aber meist längere Zeit.
Gruß
RHW