Hallo alle zusammen,
in meinem Fall wird es etwas komplizierter, quasi ein Fall für die richtigen "Freaks"
Folgende Infos vorab:
Krankenkasse: AOK
Geb. Datum: 03.08.1981
Seit 01.10.2006 Student
Bis Ende Juli 2006 im Berufkolleg gewesen, familienversichert
im Zeitraum 01.08.2006-30.09.2006 Hartz IV
Los geht's...
26.07.2006
- ich gehe zur Krankenkasse um einen Mitgliesbescheid für die Hochschule zu holen. Es ist der AOK bekannt dass ich zum 01.10.2006 mein Studium beginnen werde. Ich bin nicht-wissend darüber dass die Familienversicherung mit 25 endet....die AOK anscheinend ebenfalls nicht, den keiner erzählt mir dass diese in wenigen Tagen ausläuft.
01.08.2006 - 30.09.2006
ich bin über den Zeitraum von 2 Monaten arbeitslos gemeldet, erhalte Hartz IV, die ARGE übernimmt meine Beiträge
alles läuft problemlos...wir machen einen Zeitsprung....
24.07.2008
zum 01.08.2008 beginnt mein 6 monatiges Praxissemester (Praktikum). Hierfür benötige ich einen Nachweis über die Mitgliedschaft in der AOK. Ich also ab zur AOK, Bescheid abholen. Dort wird entdeckt dass meine Krankenversicherung am 17.07.2008 RÜCKWIRKEND zum 30.09.2006 von der ARGE gekündigt wurde. So:
a) dachte ich bis zu diesem Zeitpunkt ich sei über meine Mutter familienversichert (mich hat ja niemand aufgeklärt dass dies mit 25 endet)
b) hat die ARGE fast 2 Jahre Beiträge für mich bezahlt und diese wieder zurück geholt
Aussage der AOK Mitarbeiterin: "Sowas hab ich selber noch nie erlebt! Sowas dürfen die doch gar nicht. Egal, wir machen jetzt einfach eine neue Anmeldung, beginnend zum 01.08.2008 - im Praktikum übernimmt ja der Arbeitgeber ihren Anteil."
Ich bekam ein Dokument auf welchem zu lesen war dass ich ab 01.08.2008 eine Studenten Krankenversicherung besitze. Ich sollte mich jedoch nach Ende des Praktikums nochmals melden.
Nochmaliger Zeitsprung....
03.02.2009
wie vereinbart kontaktiere ich die AOK. Hier heisst es aufeinmal "Sie sind seit 30.09.2006 nicht mehr bei uns versichert, sie müssen rückwirkend bezahlen" (Betrag: ca. 1800€)
Auf meine Aussage dass ich doch spätestens seit 01.08.2008 versichert sei heisst es: "Nein, diese Versicherung wurde von ihrem Arbeitgeber am 26.09.2008 rückwirkend gekündigt".
Ich also schlau gemacht was da passiert ist und siehe da, die Versicherung wurde rückwirkend gekündigt da mein Arbeitgeber einen Anruf eines AOK Mitarbeiters bekam welcher verlauten lies: "Herr Pufler sei doch Familienversichert".
aaaalso, kurz die Fakten zusammengefasst:
- das Arbeitsamt zahlt fast 2 Jahre fürm mich die Beiträge, bemekt den Fehler, kündigt das ganze rückwirkend. ich in im Glauben ich sei familienversichert.
- ab 01.08.2008 beginnt die Versicherung "neu", wird aber auch wieder rückwirkend gekündigt da ein AOK Mitarbeiter der Überzeugung ist ich sei immernoch familienversichert.
Leute, was soll ich machen???
Der Fall des Jahrhunderts!
Moderator: Czauderna
wenn ich das von den ARGEN schon wieder lese, dann krieg ich echt die Motten.
es wird so gewesen sein, dass die dich gar nicht bei der AOK rechtzeitig mit ALG2-Ende abgemeldet haben. sondern eben erst Mitte 2008. seitdem laufen dort nämlich große Bereinigungsaktionen. denn den ihr System übermittelt an die Krankenkassen meistens falsche oder gar keine Meldungen. und die Sachbearbeiter sind meistens auch nicht in der Lage das entsprechend zu bereinigen, da sie vom Meldeverfahren zur Krankenkasse von tuten und blasen keine Ahnung haben. mal von der Überforderung der ARGEN ganz zu schweigen.
letztendlich ist sind die AOK und du die Leidtragenden. die AOK konnte erstmal nicht 100% davon ausgehen, dass du studierst, weil ja noch die Meldung von der ARGE offen war und jetzt deinen Brass abkriegt; und du, weil du jetzt rückwirkend auf dem Haufen "Schulden" sitzt. vielleicht kannst du dich mit der AOK auf einen "Deal" einigen. jeder die Hälfte. die AOK müsste dann ihren Teil als Vermögensschaden abschreiben und du zahlst deinen Teil in Raten. vielleicht kommen sie dir ja kulanter Weise noch damit entgegen keine Zinsen zu verlangen.
man darf ja auch nicht vergessen, du hast immerhin mal angerufen und es mündlich erwähnt, dass du Student bist.
aber eine Frage hätte ich noch. mal abgesehen davon, dass du eine Mitgliedsbecheinigung bei der AOK angefordert hast um dich bei der Uni einschreiben zu können. Hast du bei Beginn deines Studium sofort deine Immatrikulationsbescheinigung eingereicht und einen Antrag auf KVdS gestellt. Ohne diese Unterlagen kann die AOK schlecht wissen, dass du 1. tatsächlich studierst und 2. kann sie dir ohne diese Unterlagen keine KVdS erfassen. da könnte ja jeder kommen und sagen, dass er studiert und den günstigen Studententarif abgreifen.
es wird so gewesen sein, dass die dich gar nicht bei der AOK rechtzeitig mit ALG2-Ende abgemeldet haben. sondern eben erst Mitte 2008. seitdem laufen dort nämlich große Bereinigungsaktionen. denn den ihr System übermittelt an die Krankenkassen meistens falsche oder gar keine Meldungen. und die Sachbearbeiter sind meistens auch nicht in der Lage das entsprechend zu bereinigen, da sie vom Meldeverfahren zur Krankenkasse von tuten und blasen keine Ahnung haben. mal von der Überforderung der ARGEN ganz zu schweigen.
letztendlich ist sind die AOK und du die Leidtragenden. die AOK konnte erstmal nicht 100% davon ausgehen, dass du studierst, weil ja noch die Meldung von der ARGE offen war und jetzt deinen Brass abkriegt; und du, weil du jetzt rückwirkend auf dem Haufen "Schulden" sitzt. vielleicht kannst du dich mit der AOK auf einen "Deal" einigen. jeder die Hälfte. die AOK müsste dann ihren Teil als Vermögensschaden abschreiben und du zahlst deinen Teil in Raten. vielleicht kommen sie dir ja kulanter Weise noch damit entgegen keine Zinsen zu verlangen.
man darf ja auch nicht vergessen, du hast immerhin mal angerufen und es mündlich erwähnt, dass du Student bist.
aber eine Frage hätte ich noch. mal abgesehen davon, dass du eine Mitgliedsbecheinigung bei der AOK angefordert hast um dich bei der Uni einschreiben zu können. Hast du bei Beginn deines Studium sofort deine Immatrikulationsbescheinigung eingereicht und einen Antrag auf KVdS gestellt. Ohne diese Unterlagen kann die AOK schlecht wissen, dass du 1. tatsächlich studierst und 2. kann sie dir ohne diese Unterlagen keine KVdS erfassen. da könnte ja jeder kommen und sagen, dass er studiert und den günstigen Studententarif abgreifen.
rein theoretisch hätte die ARGE eine Teilschuld, aber das lässt sich schlecht nachweisen. die ARGE hat auch definitiv keine Beiträge für dich nach Ende des Anspruches gezahlt. da bin ich mir sicher.
da du eine Immatrikulationsbescheinigung eingereicht hast, liegt hier ein Teilverschulden der AOK vor. aber die volle Schuld würde ich der AOK nicht anlasten. als Student hat man auch gewisse Pflichten, wie zum Beispiel sich entsprechend zu den Regularien zu informieren und wenns bei der KK stockt, auch entsprechend nachzuhaken. und leider schützt Unwissenheit nicht vor Beitragsnachforderungen.
hast du gegen den rückwirkenden Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt? ich würde dies sofort tun.
ich war gottseidank noch nicht in dieser Situation, aber eine Bekannte. sie hatte das 25. Lebensjahr vollendet und ist von der KK nicht darüber informiert worden, dass die Familienversicherung dadurch endet. Sie hatte aber reagiert und die KK darauf hingewiesen - nach einem Jahr allerdings erst. daraufhin hat die KK nicht reagiert und nichts passierte. nach einem weiteren Jahr ist es dann der KK aufgefallen und man hat ihr für über zwei Jahre rückwirkend Beiträge nachberechnet, das waren über 2000 EUR. sie hat Widerspruch eingelegt und nach ziemlich langer Bearbeitungszeit (Hinhaltungstaktik?!) der KK wurde dann entschieden, dass sie rückwirkend keine Beiträge zahlen musste. die KK hat einen Vermögensschaden gemacht und musste die Beiträge abschreiben. sie musste die Beiträge erst ab dem Tag zahlen, an dem der KK aufgefallen ist, dass eigentlich eine KVdS hätte bestehen müssen. sie konnte nachweisen, dass sie sich mehrfach gemeldet hatte und auf den Fehler hingewiesen hatte. außerdem lag bei der KK eine Immatrikulationsbescheinigung mit einem Eingangsstempel vor, der aussagt, dass diese kurz nach Beendigung der Familienversicherung eingegangen ist. die Krankenkasse aber eben nicht reagiert hat.
da du eine Immatrikulationsbescheinigung eingereicht hast, liegt hier ein Teilverschulden der AOK vor. aber die volle Schuld würde ich der AOK nicht anlasten. als Student hat man auch gewisse Pflichten, wie zum Beispiel sich entsprechend zu den Regularien zu informieren und wenns bei der KK stockt, auch entsprechend nachzuhaken. und leider schützt Unwissenheit nicht vor Beitragsnachforderungen.
hast du gegen den rückwirkenden Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt? ich würde dies sofort tun.
ich war gottseidank noch nicht in dieser Situation, aber eine Bekannte. sie hatte das 25. Lebensjahr vollendet und ist von der KK nicht darüber informiert worden, dass die Familienversicherung dadurch endet. Sie hatte aber reagiert und die KK darauf hingewiesen - nach einem Jahr allerdings erst. daraufhin hat die KK nicht reagiert und nichts passierte. nach einem weiteren Jahr ist es dann der KK aufgefallen und man hat ihr für über zwei Jahre rückwirkend Beiträge nachberechnet, das waren über 2000 EUR. sie hat Widerspruch eingelegt und nach ziemlich langer Bearbeitungszeit (Hinhaltungstaktik?!) der KK wurde dann entschieden, dass sie rückwirkend keine Beiträge zahlen musste. die KK hat einen Vermögensschaden gemacht und musste die Beiträge abschreiben. sie musste die Beiträge erst ab dem Tag zahlen, an dem der KK aufgefallen ist, dass eigentlich eine KVdS hätte bestehen müssen. sie konnte nachweisen, dass sie sich mehrfach gemeldet hatte und auf den Fehler hingewiesen hatte. außerdem lag bei der KK eine Immatrikulationsbescheinigung mit einem Eingangsstempel vor, der aussagt, dass diese kurz nach Beendigung der Familienversicherung eingegangen ist. die Krankenkasse aber eben nicht reagiert hat.
Hallo,
bei dem Wort ARGE schlage ich sofort die Hände über den Kopf zusammen. Ohne Worte.
Aber bei Dir ist glaube alles schief gelaufen was schief laufen konnte. krümel2007 hat ja schone umfangreiche Ausführungen gemacht. Mich wundert es nur, die AOK nicht wirklich von dem Studium wusste. Auch wenn die IMMA verloren gegangen ist, ist da ja theoretisch noch die Meldung der Hochschule gemäß SKV-MV. Dass zwei Meldungen verschwinden, das wäre schon ein große Kunst.
Zur Hinhaltetaktik von krümel2007 ist folgendes zu sagen. Ich weiß nicht, ob du MA einer KK bist. Ein VS will gut überlegt sein und muss ordentlich begründet werden können. Deswegen dauert die Bearbeitung von VS etwas lange.
Grundsätzlich würde ich auch erstmal Widerspruch einlegen. Die AOK muss dann erstmal prüfen, ob die Schuld bei der AOK liegt bzw. wie dem Widerspruch abgeholfen werden kann.
VG
Hucky
bei dem Wort ARGE schlage ich sofort die Hände über den Kopf zusammen. Ohne Worte.
Aber bei Dir ist glaube alles schief gelaufen was schief laufen konnte. krümel2007 hat ja schone umfangreiche Ausführungen gemacht. Mich wundert es nur, die AOK nicht wirklich von dem Studium wusste. Auch wenn die IMMA verloren gegangen ist, ist da ja theoretisch noch die Meldung der Hochschule gemäß SKV-MV. Dass zwei Meldungen verschwinden, das wäre schon ein große Kunst.
Zur Hinhaltetaktik von krümel2007 ist folgendes zu sagen. Ich weiß nicht, ob du MA einer KK bist. Ein VS will gut überlegt sein und muss ordentlich begründet werden können. Deswegen dauert die Bearbeitung von VS etwas lange.
Grundsätzlich würde ich auch erstmal Widerspruch einlegen. Die AOK muss dann erstmal prüfen, ob die Schuld bei der AOK liegt bzw. wie dem Widerspruch abgeholfen werden kann.
VG
Hucky