Definition „hauptberuflich selbstständig“
Moderator: Czauderna
Definition „hauptberuflich selbstständig“
Guten Tag!
Ich bin so verwirrt von der Dame bei der DAK–Servicestelle, ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Ich (22) werde mit meinem Bruder (20) eine GbR eröffnen, wir sind beide Studenten und beide über Daddy familienkrankenversichert. Wir werden jeweils zwischen 200 und 250 Euro im Monat damit verdienen und haben nebenher keinen anderen Job (… mehr, wenn es dann damit losgeht).
Bisher dachte ich, das geht mit der Krankenkasse klar, weil wir beide weniger als 18 Stunden in der Woche arbeiten werden, weniger als 375 Euro im Monat verdienen und keine Angestellten haben.
Nun war ich da, um mir das Ganze bestätigen zu lassen, aber dann das: mir wurde mitgeteilt, dass eine hauptberufliche Selbstständigkeit dann vorliegt, wenn es sich um meine höchsten Einnahmen handelt. Mit meinem Status als Student hätte das nix zu tun. Die Grenze von 375 Euro müsse grundsätzlich eingehalten werden, aber auch 100 Euro sind zuviel, wenn es meine "Haupteinnahmequelle" darstellt. Momentan beziehen wir beide knapp über 300 Euro Bafög, aber mein Bruder ist bald für ein Jahr in China, ich brauch zwei Semester länger, in denen ich kein Bafög bekomme … das würde also über kurz oder lang wegfallen. Dann würden wir, nach Auffassung der Dame von der DAK, aus der Familienkrankenversicherung herausfallen.
Stimmt das so? Ich meinte zu ihr, das wäre mir neu, aber sie bestand darauf und wurde, obgleich ich der Charme in Person bin, schon bitterböse, da bin ich dann lieber von abgezogen.
Viele Grüße,
danke für eure Hilfe,
Kevin
Ich bin so verwirrt von der Dame bei der DAK–Servicestelle, ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Ich (22) werde mit meinem Bruder (20) eine GbR eröffnen, wir sind beide Studenten und beide über Daddy familienkrankenversichert. Wir werden jeweils zwischen 200 und 250 Euro im Monat damit verdienen und haben nebenher keinen anderen Job (… mehr, wenn es dann damit losgeht).
Bisher dachte ich, das geht mit der Krankenkasse klar, weil wir beide weniger als 18 Stunden in der Woche arbeiten werden, weniger als 375 Euro im Monat verdienen und keine Angestellten haben.
Nun war ich da, um mir das Ganze bestätigen zu lassen, aber dann das: mir wurde mitgeteilt, dass eine hauptberufliche Selbstständigkeit dann vorliegt, wenn es sich um meine höchsten Einnahmen handelt. Mit meinem Status als Student hätte das nix zu tun. Die Grenze von 375 Euro müsse grundsätzlich eingehalten werden, aber auch 100 Euro sind zuviel, wenn es meine "Haupteinnahmequelle" darstellt. Momentan beziehen wir beide knapp über 300 Euro Bafög, aber mein Bruder ist bald für ein Jahr in China, ich brauch zwei Semester länger, in denen ich kein Bafög bekomme … das würde also über kurz oder lang wegfallen. Dann würden wir, nach Auffassung der Dame von der DAK, aus der Familienkrankenversicherung herausfallen.
Stimmt das so? Ich meinte zu ihr, das wäre mir neu, aber sie bestand darauf und wurde, obgleich ich der Charme in Person bin, schon bitterböse, da bin ich dann lieber von abgezogen.
Viele Grüße,
danke für eure Hilfe,
Kevin
Wenn der andere job dazukommt bist du kein Student mehr denn ist irgendwie das Gesamtbild des studierenden nicht mehrgegeben Heißt denn also 250 € Einnahmen GBR plus JoB = Grenze 375 €, ollte es sich um einen minijob handeln Grenze 400 € + 80,33 Werbungskostenpauschale = 480,33 € Verdienst. Bafög ist kein Einkommen sondern eine Leistung des Staates.
Selbständige tätigkeit & Job lassen denn darauf schliesen das das Vollbild desStudenten nicht mehrgegenben ist , ergo fine Familienverwicherung mit 23. Heißt das ganze nochmal ganz genau durchrechnen und sich nochmal genau beraten lassen.[/i]
Selbständige tätigkeit & Job lassen denn darauf schliesen das das Vollbild desStudenten nicht mehrgegenben ist , ergo fine Familienverwicherung mit 23. Heißt das ganze nochmal ganz genau durchrechnen und sich nochmal genau beraten lassen.[/i]
Hallo!
Du hast das falsch verstanden. Ich habe momentan einen 400-Euro-Job, den werde ich aber zu Gunsten meiner GbR zum 31. März aufgeben. Ab 1. April habe ich dann de GbR mit etwa 250 Euro Gewinn im Monat.
Ich habe also NICHT gleichzeitig einen Job und die Selbstständigkeit.
Mir ging es also primär um die Frage, ob die Aussage der DAK-Frau stimmt, dass die Selbstständigkeit nicht meine Haupteinnahmequelle sein darf. Sie meinte eben, sobald ich dadurch mehr verdiene als durch etwas anderes, wie Bafög, Kindergeld oder sonnstwas, sei es eine Hauptbeschäftigung und ich müsste mich anders versichern. Ich weiß, das klingt seltsam, aber das sind nicht meine, sondern ihre Worte. Ich habe mir das auch noch von einer zweiten DAK-Mitarbeiterin bestätigen lassen, die das gleiche behauptet.
Grüße,
Kevin
Du hast das falsch verstanden. Ich habe momentan einen 400-Euro-Job, den werde ich aber zu Gunsten meiner GbR zum 31. März aufgeben. Ab 1. April habe ich dann de GbR mit etwa 250 Euro Gewinn im Monat.
Ich habe also NICHT gleichzeitig einen Job und die Selbstständigkeit.
Mir ging es also primär um die Frage, ob die Aussage der DAK-Frau stimmt, dass die Selbstständigkeit nicht meine Haupteinnahmequelle sein darf. Sie meinte eben, sobald ich dadurch mehr verdiene als durch etwas anderes, wie Bafög, Kindergeld oder sonnstwas, sei es eine Hauptbeschäftigung und ich müsste mich anders versichern. Ich weiß, das klingt seltsam, aber das sind nicht meine, sondern ihre Worte. Ich habe mir das auch noch von einer zweiten DAK-Mitarbeiterin bestätigen lassen, die das gleiche behauptet.
Grüße,
Kevin
aja, das kann man so pauschal nicht sagen, die 18 Stunden usw sind nicht mehr ganz so relavant es kommt jetzt auch noch darauf an ob deine selbständige tätigkeit dich ernähren kann und das kann man im Vorraus nicht sagen, das kann man nur denn sehen wenn du zum erstenmal eine Einkommensteurerklärugn abgegeben hast. Ich gehe davon aus das du ein Nebengewerbe angemedelt hast.
Hallo!
Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet, ja.
Ich kann ziemlich genau sagen, dass die Einnahme 250 Euro betragen werden. Die Einnahmen werden über eine Internetseite erbracht werden, die bereits besteht, aber bisher nicht-kommerziell betrieben wird. Zum 1. April besteht ein Vertrag mit einem Vermarkter, der dort Werbung schaltet. Die Einnahmen sind abhängig von den Seitenaufrufen, und die sind konstant und eine Explosion nicht zu erwarten.
Da ich Bafög bekomme und das Kindergeld (zusammen fast 500 Euro), sollte doch eigtl klar sein, dass alleine die 250 Euro mich nicht am Leben erhalten könnten, oder? *kopfkratz*
Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet, ja.
Ich kann ziemlich genau sagen, dass die Einnahme 250 Euro betragen werden. Die Einnahmen werden über eine Internetseite erbracht werden, die bereits besteht, aber bisher nicht-kommerziell betrieben wird. Zum 1. April besteht ein Vertrag mit einem Vermarkter, der dort Werbung schaltet. Die Einnahmen sind abhängig von den Seitenaufrufen, und die sind konstant und eine Explosion nicht zu erwarten.
Da ich Bafög bekomme und das Kindergeld (zusammen fast 500 Euro), sollte doch eigtl klar sein, dass alleine die 250 Euro mich nicht am Leben erhalten könnten, oder? *kopfkratz*
Taja ich würde mal sagen, du gehst direkt zu dr Kasse hin stelslt ein antrg auf Überprüfung deiner selbständigen Tätigkeit. Da gibt es Vordrucke zu, so wie ich das sehe bleibst du in der Familienversicherung. die entsprechenden Vordrucke sollten vor Ort sein.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 28.02.2012, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
also, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand von 250,00 € leben kann und deshalb hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, auch kann ich mir nicht vorstellen, dass für diese 250,00 € wöchentlich 18 Stunden oder mehr aufgewandt werden.
Dass es sich hier um die einzige Einnahmequelle handeln soll, das kann auch nicht sein.
Mein Rat- das Ganze mal schriftlich fixieren und von der Kasse eine verbindliche, schriftlliche Bestätigung einholen.
Gruss
Czauderna
also, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand von 250,00 € leben kann und deshalb hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, auch kann ich mir nicht vorstellen, dass für diese 250,00 € wöchentlich 18 Stunden oder mehr aufgewandt werden.
Dass es sich hier um die einzige Einnahmequelle handeln soll, das kann auch nicht sein.
Mein Rat- das Ganze mal schriftlich fixieren und von der Kasse eine verbindliche, schriftlliche Bestätigung einholen.
Gruss
Czauderna