Habe eine Frage,
Ich habe mich Ende Sept. exmatrikuliert und die AOK hat mir erst jetzt im neuen Jahr mitgeteilt, dass die meine Studenten KV gekündigt haben. D.h. ich war seit Anfang Oktober nicht krankenversichert. Jezt will ich in 2-3 Monaten nach Kanada auswandern und fange dort auch an zu studieren. Die Uni dort hat mich schon eingeschrieben aber ich warte noch auf mein Visum.
Ich lebe jezt noch bei meinem Vater und arbeite nicht und beziehe keine Sozialhilfe, weil mein Vater mich finanziell unterstützt.
Jetzt zu meiner Frage: Wie kann ich mich jetzt für die 2-3 Monate krankenversichern. (möglichst günstig)
Gruss
Ahmed
Bin seite Ende September kein Student und nicht versichert
Moderator: Czauderna
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Nee, Kündigungsfristen bzw. Bindungsfristen für die Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V brauchst Du nicht einzuhalten.
Diese Pflichtversicherung endet gem. § 190 Abs. 13 SGB V bspw. auch, wenn Du ab sofort ne private KV abschliesst.
§ 190 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
...
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.
Eine private KV (mit Leistungsumfang der gesetzlichen KV) stellt nämlich dann eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall dar
Diese Pflichtversicherung endet gem. § 190 Abs. 13 SGB V bspw. auch, wenn Du ab sofort ne private KV abschliesst.
§ 190 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
...
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.
Eine private KV (mit Leistungsumfang der gesetzlichen KV) stellt nämlich dann eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall dar