Beihilfe Privat zu GKV durch Arbeit

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Sauphieren
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Beihilfe Privat zu GKV durch Arbeit

Beitrag von Sauphieren » 12.04.2019, 19:30

Hallo zusammen,

ich bin Student und über die Beihilfe bei meinem Vater in der DeBeKa versichert (von der gesetzlichen Versicherungspflicht für das Studium befreit). Nun beginne ich neben dem Studium eine 3-tätige Anstellung in einem Unternehmen parallel zum Studium (23,4h pro Woche, Gehalt >2.200€ brutto). Soweit ich das verstanden habe, ruht meine private Krankenversicherung und ich muss mich gesetzlich versichern lassen. Muss ich zur bspw. AOK gehen und mir von denen eine Mitgliedsnummer geben lassen oder kann ich auch dem Arbeitgeber sagen, dass er mich bei der gesetzlichen KV anmelden muss?

Danke im Voraus.

Czauderna
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Re: Beihilfe Privat zu GKV durch Arbeit

Beitrag von Czauderna » 12.04.2019, 20:35

Hallo,
Wenn Krankenversicherungspflicht eintritt als Arbeitnehmer dann gibt es zwei Möglichkeiten - selbst eine Krankenkassenauswählen und anmelden - die Mitgliedsbescheinigung wird dann direkt an den Arbeitgeber geschickt oder nix machen, dann muss der Arbeitgeber eine Kasse auswählen und die Anmeldung vornehmen.
Gruß
Czauderna

RHW
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Re: Beihilfe Privat zu GKV durch Arbeit

Beitrag von RHW » 12.04.2019, 21:21

Hallo,

wenn die Beschäftigung unbefristet ist, entsteht Versicherungspflicht in der GKV.

Gerade bei Studenten, die PKV versichert sind, sind viele Arbeitgeber unsicher. Am besten mit dem Arbeitsvertrag zu einer Krankenkasse nach Wahl gehen und dort die Mitgliedschaft beantragen. Dann kann man auch gleich die Mitgliedsbescheinigung mitnehmen.

Alphabetische Liste aller GKV-Krankenkassen: https://www.gkv-spitzenverband.de/servi ... kassen.jsp

Die PKV ist vom Elternteil schriftlich zu kündigen. Die PKV benötigt auch eine Bescheinigung über die Versicherungspflicht. Ggf. auch über die Vorteile einer Anwartschaft in der PKV informieren.

Gruß
RHW

Sauphieren
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Re: Beihilfe Privat zu GKV durch Arbeit

Beitrag von Sauphieren » 13.04.2019, 08:33

RHW hat geschrieben:
12.04.2019, 21:21
Hallo,

wenn die Beschäftigung unbefristet ist, entsteht Versicherungspflicht in der GKV.

Gerade bei Studenten, die PKV versichert sind, sind viele Arbeitgeber unsicher. Am besten mit dem Arbeitsvertrag zu einer Krankenkasse nach Wahl gehen und dort die Mitgliedschaft beantragen. Dann kann man auch gleich die Mitgliedsbescheinigung mitnehmen.

Alphabetische Liste aller GKV-Krankenkassen: https://www.gkv-spitzenverband.de/servi ... kassen.jsp

Die PKV ist vom Elternteil schriftlich zu kündigen. Die PKV benötigt auch eine Bescheinigung über die Versicherungspflicht. Ggf. auch über die Vorteile einer Anwartschaft in der PKV informieren.

Gruß
RHW
Czauderna hat geschrieben:
12.04.2019, 20:35
Hallo,
Wenn Krankenversicherungspflicht eintritt als Arbeitnehmer dann gibt es zwei Möglichkeiten - selbst eine Krankenkassenauswählen und anmelden - die Mitgliedsbescheinigung wird dann direkt an den Arbeitgeber geschickt oder nix machen, dann muss der Arbeitgeber eine Kasse auswählen und die Anmeldung vornehmen.
Gruß
Czauderna
Vielen Dank euch zwei.
Also mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum Ende des Studiums (31.08.2020). Welche Auswirkung hat das? Kann ich mich doch nicht gesetzlich versichern lassen?

RHW
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Re: Beihilfe Privat zu GKV durch Arbeit

Beitrag von RHW » 13.04.2019, 10:21

Hallo Sauphieren,

bei dieser Dauer der Befristung tritt Versicherungspflicht in der GKV ein.

Die Arbeitszeit ist sehr krumm. Falls keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart ist, gibt es besondere Berechnungen um eine monatliche Arbeitszeit in eine wöchentliche umzurechnen.

Gruß
RHW

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Re: Beihilfe Privat zu GKV durch Arbeit

Beitrag von Sauphieren » 14.04.2019, 11:31

RHW hat geschrieben:
12.04.2019, 21:21
Hallo,

wenn die Beschäftigung unbefristet ist, entsteht Versicherungspflicht in der GKV.

Gerade bei Studenten, die PKV versichert sind, sind viele Arbeitgeber unsicher. Am besten mit dem Arbeitsvertrag zu einer Krankenkasse nach Wahl gehen und dort die Mitgliedschaft beantragen. Dann kann man auch gleich die Mitgliedsbescheinigung mitnehmen.

Alphabetische Liste aller GKV-Krankenkassen: https://www.gkv-spitzenverband.de/servi ... kassen.jsp

Die PKV ist vom Elternteil schriftlich zu kündigen. Die PKV benötigt auch eine Bescheinigung über die Versicherungspflicht. Ggf. auch über die Vorteile einer Anwartschaft in der PKV informieren.

Gruß
RHW
Kann ich die PKV nicht ruhend stellen? Sollte ich vor Ende meines Studiums die befristete Anstellung kündigen, dann wäre ich doch bis Ende des Studiums noch in der PVK.

Die Arbeitszeiten sind so in der Anlage des Vertrages bestimmt (Arbeitstage Mittwoch, Donnerstag, Freitag mit einer Arbeitszeit von 23,4h pro Woche).

RHW
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Re: Beihilfe Privat zu GKV durch Arbeit

Beitrag von RHW » 14.04.2019, 18:45

Ein Ruhendstellen gibt es in der PKV nicht. Die Person, die den PKV-Vertrag unterschrieben hat, kann sich bei dem PKV-Unternehmen erkundigen, ob eine Anwartschaft (ohne Leistungsanspruch) gegen Beitragszahlung angeboten wird. Manche Unternehmen bieten auch zwei Arten der Anwartschaft an: kleine und große Anwartschaft. Manche Unternehmen (m.E. eine Minderheit) bieten auch gar keine Anwartschaft an.

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