Hallo zusammen,
ich bin momentan in einer recht verzwickten Lage und hoffe auf Hilfe bezüglich meiner Krankenversicherung.
Momentan befinde ich (ledig und unter 25) mich in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung/Ausbildung bis 30.9.. Ab 1. Oktober habe ich einen neuen Vertrag unterschrieben, jedoch hat sich aufgrund meiner persönlichen Situation eher der Weg als Student ergeben (ebenfalls ab 1.10.).
Die Immatrikulation findet jedoch Mitte Oktober statt (aufgrund fehlender Unterlagen), rückwirkend zum 1.10. Daher nun die Fragen:
- Habe ich überhaupt die Möglichkeit, zurück in die Familienversicherung zu gehen, wenn ich bis Mitte Oktober arbeiten sollte? (quasi als "Unterbrechung" des Ausbildungsweges)
- Zu welchem Zeitpunkt sollte das Arbeitsverhältnis aus versicherungsrechtlicher besser beendet werden?
- Ende September/vor Vertragsbeginn: was bin ich dann versicherungsrechtlich zwischen 1.10. und rückwirkender Immatrikulation?
- Zum Immatrikulationszeitpunkt Mitte Oktober: wie wird dann der Monat Oktober gewertet, zur Hälfte selbst versichert und zur anderen Hälfte familienversichert?
- Besteht die Möglichkeit zur Familienversicherung auch bei der Mitgliedschaft in einer anderen KK als die der Eltern (meine Bindungsfrist ist noch nicht um - zählt diese für Familienversicherung überhaupt)?
Danke schon einmal für die Hilfe.
Beginnender Student aus Beschäftigung
Moderator: Czauderna
@whoknows: Bis 23 geht die Familienversicherung so oder so bei Dir,auch für einen ev. Zwischenraum zw. Ende Ausbildung und Beginn Studium. Bis zur Vollendung des 25.LJ geht die Familienversicherung als Student (wenn die Voraussetzungen passen) plus ev. Zeiten für Dienste.
Die Bindefrist spielt in Deinem Fall keine Rolle. Für die Familienversicherung geht nur die Kasse Deiner Elternteile, es sei denn Du heiratest oder lässt Dich adoptieren. Eine ev. eigene Mitgliedschaft bei einer anderen Kasse endet dann mit Beginn der Familienversicherung.
Die Bindefrist spielt in Deinem Fall keine Rolle. Für die Familienversicherung geht nur die Kasse Deiner Elternteile, es sei denn Du heiratest oder lässt Dich adoptieren. Eine ev. eigene Mitgliedschaft bei einer anderen Kasse endet dann mit Beginn der Familienversicherung.