Befreiung von KV der Studenten
Moderator: Czauderna
Befreiung von KV der Studenten
Hallo, hab bei der Recherche im Forum leider nichts passendes gefunden. Deshalb als neues Thema:
Folgender Sachverhalt:
zu Beginn des Studiums von der KV der Studenten befreien lassen, weil seit Geburt privat versichert.
SS 2017 Abschluss des Studiums mit Bachelor. Dann Praktikum begonnen mit 12oo € mtl. Vollzeit. Deshalb jetzt gesetzl. versichert.
Mit SS 2018 soll ein Masterstudium aufgenommen werden. Und nun die Frage:
Gilt die mit Beginn des Bachelor-Studiengangs ausgesprochene Befreiung von der KVSt weiterhin, auch nach Abschluss des Bachelor-Studiengangs und einem Semester ohne Immatrikulation?
Möchte gern weiterhin gesetzlich versichert bleiben, heißt dann, mit Beginn des Master-Studiengangs im SS 2018 in der KV der Studenten.
Freue mich über jede qualifizierte Hilfe! Danke!
Folgender Sachverhalt:
zu Beginn des Studiums von der KV der Studenten befreien lassen, weil seit Geburt privat versichert.
SS 2017 Abschluss des Studiums mit Bachelor. Dann Praktikum begonnen mit 12oo € mtl. Vollzeit. Deshalb jetzt gesetzl. versichert.
Mit SS 2018 soll ein Masterstudium aufgenommen werden. Und nun die Frage:
Gilt die mit Beginn des Bachelor-Studiengangs ausgesprochene Befreiung von der KVSt weiterhin, auch nach Abschluss des Bachelor-Studiengangs und einem Semester ohne Immatrikulation?
Möchte gern weiterhin gesetzlich versichert bleiben, heißt dann, mit Beginn des Master-Studiengangs im SS 2018 in der KV der Studenten.
Freue mich über jede qualifizierte Hilfe! Danke!
Hallo Czauderna,
danke für die schnelle Antwort! Hab ich das dann so richtig verstanden, dass die Befreiung mit dem Bachelor und der Exmatrikulation hinfällig ist und das mit der Immatrikulation zum Sommersemester zum Master-Studium ne neue KVSt-Pflicht beginnt, auf die die frühere Befreiung keinen Einfluss mehr hat?
Gibt es dafür auch ne rechtliche Grundlage?
danke für die schnelle Antwort! Hab ich das dann so richtig verstanden, dass die Befreiung mit dem Bachelor und der Exmatrikulation hinfällig ist und das mit der Immatrikulation zum Sommersemester zum Master-Studium ne neue KVSt-Pflicht beginnt, auf die die frühere Befreiung keinen Einfluss mehr hat?
Gibt es dafür auch ne rechtliche Grundlage?
Hallo,schmubu hat geschrieben:Hallo Czauderna,
danke für die schnelle Antwort! Hab ich das dann so richtig verstanden, dass die Befreiung mit dem Bachelor und der Exmatrikulation hinfällig ist und das mit der Immatrikulation zum Sommersemester zum Master-Studium ne neue KVSt-Pflicht beginnt, auf die die frühere Befreiung keinen Einfluss mehr hat?
Gibt es dafür auch ne rechtliche Grundlage?
schau mal hier - https://www.haufe.de/personal/entgelt/ ... 30138.html
da ist er sehr schön erklärt und auch rechtlich belegt.
Gruss
Czauderna
Hallo,schmubu hat geschrieben:Vielen Dank schon wieder? Aber: ich nerv jetzt wahrscheinlich, der Link lässt sich leider nicht öffnen.[/img]
Ja, stimmt, weiß auch nicht warum - aber, wenn du den Link anklickst kommst du auf die Seite von Haufe. de - wenn die da unter suche eingibst " Befreiung von der Kranjenversicherungspflicht als Student" , dann findest du den passenden Artikel.
Gruß
Czauderna