Kann mir hier jemand eine Antwort geben?
"Zum 01.10. endet das Studium und sie macht die beiden Jobs weiter. Kann sie dann ab 01.10. problemlos in die GKV zurück? Was muss sie da beachten? "
Beamte mit 20 % Beihilfe
Moderator: Czauderna
SDie Frage war eigentlich klar beantwortet!Streiby hat geschrieben:Kann mir hier jemand eine Antwort geben?
"Zum 01.10. endet das Studium und sie macht die beiden Jobs weiter. Kann sie dann ab 01.10. problemlos in die GKV zurück? Was muss sie da beachten? "
Mit Ende Studium ist sie durch ein Arbeitsverhältnis gegen Entgelt > 450 Euro sozialversicherungspflichtig und MUSS in die GKV, wenn das Einkommen nicht über JAEG liegt!!
Liegt das Einkommen über JAEG kann sie freiwillig in die GK, wenn es das erste Arbeitsverhältnis ist (vereinfacht ausgedrückt)!
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Wenn der Antrag bei der GKV gestellt wird, gibt man ja unter anderem an, bisher privat versichert gewesen zu sein. Die gewählte Krankenkasse stellt dann nicht nur eine normale Mitgliedsbescheinigung aus, sondern auch eine extra zur Vorlage bei der PKV (zwecks Beendigung PKV = Nachweis Eintritt Versicherungspflicht).
Ich habe noch eine letzte Frage dazu. Im Eintrittsformular muss sie sicher angeben, dass sie 2 Arbeitgeber hat. Ist dann einer davon der 1. und einer der 2. AG? Bekommt sie dann 2 Bescheinigungen für die AG oder muss sie die Bescheinigung kopieren und beide informieren, dass sie noch einen 2. AG hat?