Hallo,
folgende Situation liegt vor:
An deutscher Hochschule immatrikuliert bis 2011 und an einer amerikanischen Hochschule ab September 2010 immatrikuliert, da ein Doppelabschluss in 2011 vergeben wird. Zur Zeit in Deutschland gesetzlich krankenversichert als Student (25 Jahre alt).
Nun gehe ich ab September 2010 nach Amerika um dort wie gesagt zu studieren, mein gewöhnlicher Aufenthalt ist damit in Amerika. Über eine deutsche Auslandskrankenversicherung bin ich somit krankenversichert und auch für 6 Wochen in Deutschland, falls ich in dem Zeitraum Sept 2010-2011 mich in Deutschland befinden sollte.
Kann ich die Gkv kündigen, denn ich befinde mich nicht Deutschland und kann somit auch keine Krankenkosten geltend machen?
Meine Kosten werden wie gesagt von der Auslandskrankenversicherung in diesem Zeitraum übernommen.
Doppelt möchte ich natürlich keine Krankenversicherung zahlen.
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen!
Auslandsaufenthalt - Kündigung der GKV möglich?
Moderator: Czauderna
Hallo,
wenn man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist und den Studentenbeitrag zahlt (bis max. 30 Jahre bzw. 14. Fachsemester) und dann ins Ausland geht, gibt es zwei verschiedene Rechtsauffassungen:
1) Die deutsche Pflichtversicherung endet automatisch mit der Wohnsitzverlegung (ggf. Bestätigung Einwohnermeldeamt).
Die Wohnsitzverlegung kann aber evtl. Probleme bei der Auslandsversicherung geben!
2) Die deutsche Pflichtversicherung bleibt (ohne Leistungsanspruch im Ausland) unabhängig vom Wohnort bestehen.
Am besten bei der Krankenkasse erkundigen, welche Regelung dort praktiziert wird. Ggf. kurzfristig einen Kassenwechsel überlegen.
Oder hier nachfragen:
http://www.bmg.bund.de/cln_169/nn_11682 ... __nnn=true
Gruß
RHW
wenn man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist und den Studentenbeitrag zahlt (bis max. 30 Jahre bzw. 14. Fachsemester) und dann ins Ausland geht, gibt es zwei verschiedene Rechtsauffassungen:
1) Die deutsche Pflichtversicherung endet automatisch mit der Wohnsitzverlegung (ggf. Bestätigung Einwohnermeldeamt).
Die Wohnsitzverlegung kann aber evtl. Probleme bei der Auslandsversicherung geben!
2) Die deutsche Pflichtversicherung bleibt (ohne Leistungsanspruch im Ausland) unabhängig vom Wohnort bestehen.
Am besten bei der Krankenkasse erkundigen, welche Regelung dort praktiziert wird. Ggf. kurzfristig einen Kassenwechsel überlegen.
Oder hier nachfragen:
http://www.bmg.bund.de/cln_169/nn_11682 ... __nnn=true
Gruß
RHW