Arbeitgeberzuschuss zur PKV bei Studenten

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Folibu
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Arbeitgeberzuschuss zur PKV bei Studenten

Beitrag von Folibu » 16.11.2017, 21:54

Angenommen ein Student ist für die Dauer seines Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreit und ist in einer PKV. Dieser Student arbeitet während seines Studiums bei einem Arbeitgeber mit weniger als 20 Stunden pro Woche.

Frage:
Ist es möglich, dass der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV nach § 257 Abs. 2 SGB V an den Studenten zahlt?

Gesetzestext des § 257 Abs. 2 SGB V:
Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß.

Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 und der nach § 226 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat.
Mein bisheriger Gedankengang:
Beim Beitragszuschuss nach § 257 SGB V handelt es sich um einen besonderen sozialrechtlichen Anspruch; dass keine KV-Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt werden, ist dafür unerheblich.

Der Satz 1 ist erfüllt ("... oder die von der Versicherungspflicht befreit ... sind").

Der Knackpunkt ist der Satz 2, nämlich ob die Höhe bei 0 liegt:

Die Bemessungsgrundlage der "bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen" hört sich so an, als ob trotz Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V zur Berechnung fiktiv eine Versicherungspflicht angenommen wird. Also genauso, wie Spitzenverdiener nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfrei sind, und bei denen ebenfalls fiktiv zur Berechnung eine Versicherungspflicht angenommen wird, und einen Arbeitgeberzuschuss erhalten.

Damit sollte doch auch beim Studenten die Bemessungsgrundlage größer als 0 sein, also ein Arbeitgeberzuschuss möglich sein, oder?

ippuj
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Beitrag von ippuj » 24.11.2017, 17:20

Bei der geschilderten Beschäftigung besteht keine Versicherungspflicht in der KV. Ein Anspruch auf einen Zuschuß zu einer PKV besteht daher nicht.

Folibu
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Beitrag von Folibu » 24.11.2017, 17:40

Bei einem Spitzenverdiener besteht aber auch keine Versicherungspflicht in der KV. Der hat jedoch einen Anspruch auf einen Zuschuss zu einer PKV.

(Dass keine Versicherungspflicht besteht, ergibt sich für den Studenten wie auch den Spitzenverdiener aus § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.)

Warum ist das denn dann so?

vlac
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Beitrag von vlac » 24.11.2017, 23:47

Hallo,

weil der Arbeitgeberzuschuss so hoch ausfällt, wie der Arbeitgeberanteil wäre, wenn Du gesetzlich versichert wärst, maximal aber die Hälfte der zur zahlenden Beitragshöhe erreichen darf. Bei einem Spitzenverdiener in der GKV gibt es einen Arbeitgeberanteil. Hast Du indes einen Studentenjob oder eine geringfügige Beschäftigung gäbe es in der GKV keinen Arbeitgeberanteil. Denn im von Dir zitierten Satz 2 heißt es ja, dass der Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitragssatzes (Arbeitgeberanteil) der bei Versicherungspflcht in der GKV zu Grunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen gezahlt wird. Bei bestimmten Beschäftigungen sind die Einnahmen aber beitragsfrei, und damit auch kein Arbeitgeberanteil zu zahlen.

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