Arbeiten als Student, greift hier noch die Familienv.?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

toni777
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Arbeiten als Student, greift hier noch die Familienv.?

Beitrag von toni777 » 02.04.2014, 19:40

Hallo,
ich bin bei der Knappschaft familienversichert und arbeite seit Dezember als Aushilfe. Ich kann im Monat bis zu 80h arbeiten, je nach Zeit habe ich zwischen 35 und 80h gearbeitet. Nun habe ich noch nichts von der Krankenkasse gehört obwohl ich den Bogen ausgefüllt habe und habe Angst, dass bald eine fette Nachzahlung kommt. Muss ich mich selbst versichern?

Also ich werde bis Ende Mai dieser Tätigkeit nachgehen und habe dann etwa 6 Monate gearbeitet und ca. 4500€ verdient.

Poet
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Beitrag von Poet » 03.04.2014, 07:30

@toni: Bitte frage erstmal beim Arbeitgeber nach ob er/sie Dich nicht ohnehin wie einen ganz normalen Arbeitnehmer angemeldet hat. Dann wäre die Familienversicherung sowieso ausgesetzt für diesen Zeitraum.

Woellersheimer
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Beitrag von Woellersheimer » 10.04.2014, 16:22

Du fällst raus sobald du entweder beihilfeberechtigt, sozialversicherungspflichtig oder über 25 bist! D kommt es nicht auf deinen Versicherer an..meines Wissens nach ist das immer so ;-)
LG :D

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 10.04.2014, 16:27

Woellersheimer hat geschrieben:Du fällst raus sobald du beihilfeberechtigt bist, ..meines Wissens nach ist das immer so
Sorry, aber eine Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe beendet keine Familienversicherung!

Poet
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Beitrag von Poet » 10.04.2014, 16:44

...und das mit den 25 stimmt pauschal auch nicht.

Ethonius
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Beitrag von Ethonius » 27.07.2016, 15:38

Also ich bin ebenfalls Student und habe einen Nebenjob mit bis zu 80 h im Monat und eben auch noch über meine Mutter versichert. Die Krankenkasse hat da auch noch nie gemeckert :)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.07.2016, 19:27

Hallo,
Ethonius hat geschrieben:Also ich bin ebenfalls Student und habe einen Nebenjob mit bis zu 80 h im Monat und eben auch noch über meine Mutter versichert. Die Krankenkasse hat da auch noch nie gemeckert :)
ja, warum soll das nicht gehen - allerdings ist nicht Stundenzahl maßgebend sondern das regelmäßige Einkommen - ich nehme an, du bist geringfügig beschäftigt ?.
PS: Du bist neu hier - herzlich willkommen auch - ich nehme an, du hast nicht gesehen, dass du auf alte Beiträge geantwortet hast - nur so, als kleiner Hinweis.
Gruss
Czauderna

Hanomag
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Beitrag von Hanomag » 24.12.2016, 00:58

Hallo
Czauderna hat geschrieben:ja, warum soll das nicht gehen - allerdings ist nicht Stundenzahl maßgebend sondern das regelmäßige Einkommen - ich nehme an, du bist geringfügig beschäftigt ?
Allerdings überschreiten 80 Monatsstunden multipliziert mit dem Mindestlohnstundensatz den maximalen Monatslohn eines Minijobbers. Wenn es dann auch noch mehr als eine kurzfristige Beschäfitung ist, sollte sich der betroffene Student studentisch krankenversichern.

urson
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Re: Arbeiten als Student, greift hier noch die Familienv.?

Beitrag von urson » 24.12.2016, 16:23

toni777 hat geschrieben:...obwohl ich den Bogen ausgefüllt habe
was war das denn für ein Bogen und was war/ist dein monatlicher Bruttoverdienst?

MarkH
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Beitrag von MarkH » 30.12.2016, 14:57

Solange man unter der Freigrenze bleibt kann man arbeiten und über die Familienversicherung versichert bleiben

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.12.2016, 17:09

MarkH hat geschrieben:Solange man unter der Freigrenze bleibt kann man arbeiten und über die Familienversicherung versichert bleiben
Hallo,
der Satz, für sich alleine gesehen stimmt so nicht.
Gruss
Czauderna

Andi78
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Beitrag von Andi78 » 01.02.2017, 13:33

Da musst du mal bei deiner KK nachfragen. Bei mir gab es damals einen gewissen Betrag bzw ein bestimmtes Einkommen, das ich nicht überschreiten durfte um in der Familienversicherung zu bleiben.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.02.2017, 15:03

Andi78 hat geschrieben:Da musst du mal bei deiner KK nachfragen. Bei mir gab es damals einen gewissen Betrag bzw ein bestimmtes Einkommen, das ich nicht überschreiten durfte um in der Familienversicherung zu bleiben.
Hallo,
wenn eine geringfügige Beschaeftigung ausgeübt wird, sind es 450,00 € ansonsten sind es 425,00 € (2017).
Gruss
Czauderna

Joebo
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Beitrag von Joebo » 24.02.2017, 22:50

Bei Werkstudenten wird der Verdienst jedoch noch um die Werbungskosten gekürzt. Fami bei Arbeitsentgelt bis 508,33 EUR bei pro rata Berechnung möglich.

Zorkredmed
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Beitrag von Zorkredmed » 23.01.2018, 13:59

Bei mir wurde weil ich als Werkstudent mehr wie 500 € im Monat verdiene die familien versicherung ungültig. Musste mich neu versichern lassen.

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