Hallo,
ich möchte fragen,was davon genau gemeint ist, wenn jemand Anspruch auf Sachleistung nach ausländischem Recht hat.
Vielen Dank
Anspruch auf Sachleistung nach ausländischem Recht
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
das sind z.B. Grenzgänger. Im Prinzip geht es darum:
Jemand ist in z.B. Deutschland versichert, also hier bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Derjenige wohnt aber im Nachbarland, z.B. Frankreich.
Üblicherweise wird derjenige ja am Wohnort zum Arzt gehen. Und damit auch die im Ausland entstehenden Behandlungskosten von der deutschen Versicherung getragen werden, gibt es dieses Leistungsaushilfe-Verfahren. Das heißt, die französiche Krankenkasse springt zunächst ein und bezahlt den französischen Arzt.
Was genau dabei alles übernommen wird (von Arzt über Arzneimittel usw.), DAS richtet sich nach den ausländischen Recht. Ist dort z.B. Zahnersatz nicht mitversichert, muss man das halt selbst bezahlen.
Ich hoffe das war verständlich.
Gruß
Sportsfreund
das sind z.B. Grenzgänger. Im Prinzip geht es darum:
Jemand ist in z.B. Deutschland versichert, also hier bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Derjenige wohnt aber im Nachbarland, z.B. Frankreich.
Üblicherweise wird derjenige ja am Wohnort zum Arzt gehen. Und damit auch die im Ausland entstehenden Behandlungskosten von der deutschen Versicherung getragen werden, gibt es dieses Leistungsaushilfe-Verfahren. Das heißt, die französiche Krankenkasse springt zunächst ein und bezahlt den französischen Arzt.
Was genau dabei alles übernommen wird (von Arzt über Arzneimittel usw.), DAS richtet sich nach den ausländischen Recht. Ist dort z.B. Zahnersatz nicht mitversichert, muss man das halt selbst bezahlen.
Ich hoffe das war verständlich.
Gruß
Sportsfreund