Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall
Moderator: Czauderna
Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall
Ich bin als Student bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und habe eine kurzfristige Beschäftigung angenommen, bin also immer noch zu den studentischen Konditionen versichert. Normalerweise hat der Arbeitnehmer, nachdem er 4 Wochen oder 28 Tage der Tätigkeit nachgegangen ist, Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall. Wie verhält sich das nun, wenn man eine Krankenversicherung zu den Konditionen eines Studenten abgeschlossen hat? Gibt es da auch eine Fortzahlung? Und wo kann man das nachlesen?
Nachzulesen ist das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/
Und das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Unabhängig vom Status als Student, kurzfristig beschäftigter oder Minijobber.
Und das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Unabhängig vom Status als Student, kurzfristig beschäftigter oder Minijobber.
Vllt. wurde das verwechselt mit dem Krankengeldanspruch. Dieser besteht natürlich nicht.hanneskk hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort. Das war auch bereits meine Vermutung, da dahingehend nirgendwo zwischen Student und Nicht-Student differenziert wurde. Stutzig wurde ich nur, nachdem ich bei meiner Krankenkasse anrief und mir der Mitarbeiter erzählen wollte, dieser Anspruch bestünde nicht.
Und wenn die Beschäftigung von vorn herein befristet war, besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
MfG
ratte2