Hallo,
im Oktober 2011 bin ich 30 geworden.
Ich studiere noch. (nach Abi Ausbildung und ein abgebrochenes Studium)
Mit Ende diesen Wintersemesters (31.3.11) falle ich aus dem günstigen Studententarif raus und muss ich für das doppelte freiwillig versichern.
Jetzt bin ich von einem Bekannten darauf aufmerksam gemacht worden, dass bei ihm in gleicher Situation die 9 Monate Zivildienst noch hinten dran gehängt wurden. (er also länger im Studententarif seiner Kasse bleiben durfte)
Kann man das so pauschal sagen?
Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?
Ein Anruf bei meiner Kasse brachte leider noch mehr Verwirrung. Da hatte ich wohl jmd am Apparat, der noch eingearbeitet wird, naja.
Könnt ihr mir hier Tipps und Ratschläge geben?
Ich bin bei der BKK Gesundheit, die ja nun jetzt mit der DAK fusioniert hat.
Anrechnung der Zivildienstzeit für Ü30 Student
Moderator: Czauderna
Re: Anrechnung der Zivildienstzeit für Ü30 Student
Hallo,Expedit hat geschrieben:Hallo,
im Oktober 2011 bin ich 30 geworden.
Ich studiere noch. (nach Abi Ausbildung und ein abgebrochenes Studium)
Mit Ende diesen Wintersemesters (31.3.11) falle ich aus dem günstigen Studententarif raus und muss ich für das doppelte freiwillig versichern.
Jetzt bin ich von einem Bekannten darauf aufmerksam gemacht worden, dass bei ihm in gleicher Situation die 9 Monate Zivildienst noch hinten dran gehängt wurden. (er also länger im Studententarif seiner Kasse bleiben durfte)
Kann man das so pauschal sagen?
Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?
Ein Anruf bei meiner Kasse brachte leider noch mehr Verwirrung. Da hatte ich wohl jmd am Apparat, der noch eingearbeitet wird, naja.
Könnt ihr mir hier Tipps und Ratschläge geben?
Ich bin bei der BKK Gesundheit, die ja nun jetzt mit der DAK fusioniert hat.
ja, es gibt Gründe, die die Verlängerung des studentischen Pflichtversicherung
über das 30. Lebensjahr hinaus ermöglichen. Die Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes für sich alleine gsehen, gehören da nicht dazu, höchstens in Verbindung mit anderen Kriterien - Krankheit, Pflege von Angehörigen, Numerus clausus, Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, all das kann im Einzelfall eine Rolle spielen und dann kann auch diese Dienstzeit eine Rolle spielen.
Mein Rat (momentan läuft der Betrieb der BKK-Gesundheit noch so wie vor dem
31.12.2011) am besten die schriftliche Prüfung durch die Kasse beantragen.
Gruss
Czauderna