Hallo,
nach langer und erfolgloser Suche hoffe ich nun hier auf ein paar erhellende Antworten.
Sachverhalt:
Ich bin momentan 26 Jahre "jung" und war bisher familienversichert.
Im Februar bekam ich von der Versicherung noch einen Brief, in dem folgender Text enthalten war:
"....., einmal jährlich sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Anspruchsvoraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung der Angehörigen zu prüfen. ........... Sie erhalten einen auf der Rückseite dieses Schreibens bereits vorbereiteten Fragebogen."
Auf diesem Fragebogen war mein Geburtsdatum (15.11.1982) schon eingetragen.
Vor ein paar Tagen erhalte ich jedoch einen weiteren Brief, in welchem mir mirgeteilt wurde, dass meine Familienversicherung schon am 14.11.2007 mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres endete.
Nun frage ich mich, was da schief gelaufen ist. Folgende Fragen:
1) Wieso schickt mir die Versicherung im Februar 2008 einen Brief, wenn laut ihren eigenen Angaben (Januar 2009) die Versicherung schon 2007 auslief?????
2) Endet die Familienversicherung denn nun mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres?
In der Regelung zum Kindergeld gibt es ja die Übergangsregelung, dass Personen des Jahrganges 1982 bis zum 26. Geburtstag Kindergeld erhalten (bzw. die Parentalgeneration).
3) Wenn der letzte Brief, welcher mich postalisch erreichte, relevant und alleingültig ist, muss ich dann etwa die Versicherungssumme vom nov. 2007 bis heute rückwirkend entrichten oder gemäß der Übergangsregelung nur vom Nov. 2008 bis heute??
Das mit der rückwirkenden Zahlung ist klar. Es geht nur um die Laufzeit der Versicherung und die daraus in meinem Fall entstandene Versicherungslose zeit und die daraus resultierende Nachzahlungspflicht.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
MfG, JH
Als Student Familienversichert bis zum Alter von...?
Moderator: Czauderna
Hm, hast Du während der Ausbildung den gesetzlichen Wehrdienst abgeleistet?
Grundsätzlich ist mit 25 Jahren Feierabend (kostenlose Familienversicherung). Diese Grenze kann allerdings um die Zeiten für den gesetzlichen Wehrdienst verlängert werden.
Ansonsten wird es mit Sicherheit lustig werden, was da jetzt kommt!!
Grundsätzlich ist mit 25 Jahren Feierabend (kostenlose Familienversicherung). Diese Grenze kann allerdings um die Zeiten für den gesetzlichen Wehrdienst verlängert werden.
Ansonsten wird es mit Sicherheit lustig werden, was da jetzt kommt!!
Hallöchen,
da hat wohl einer geschlafen bei deiner Krankenkasse! Also das Schreiben im Februar 2008 war die sogenannte Bestandspflege der Familienversicherung. Damit werden wie schon genannt die Voraussetzungen für die Fami überprüft. Es wurde damals warscheinlich übersehen, dass du bereits im November 2007 25 Jahre alt geworden bist.
Grundsätzlich ist die Familienversicherung nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. In bestimmten Fällen kann die Familienversicherung um die Dauer des gesetzlich geleisteten Wehr- oder Zivildienst verlängert werden. Wenn du diesen abgeleistet hast, müsstest du bei deiner KK um Verlängerung der Fami bitten.
Die Regelungen in Bezug auf das Kindergeld finden bei der Familienversicherung leider keine Anwendung.
Wenn deine Familienversicherung wirklich nicht verlängert werden kann, müssen die kompletten Beiträge seit deinem 25. Geburtstag (in deinem Fall bestimmt KV der Studenten) nachgezahlt werden. Das ist bitter, geht aber nicht anders, da jeder in Deutschland versichert sein muss. Falls du dich nicht versicherst (auch rückwirkend) kann dies evtl. zur Exmatrikulation führen.
LG aui
da hat wohl einer geschlafen bei deiner Krankenkasse! Also das Schreiben im Februar 2008 war die sogenannte Bestandspflege der Familienversicherung. Damit werden wie schon genannt die Voraussetzungen für die Fami überprüft. Es wurde damals warscheinlich übersehen, dass du bereits im November 2007 25 Jahre alt geworden bist.
Grundsätzlich ist die Familienversicherung nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. In bestimmten Fällen kann die Familienversicherung um die Dauer des gesetzlich geleisteten Wehr- oder Zivildienst verlängert werden. Wenn du diesen abgeleistet hast, müsstest du bei deiner KK um Verlängerung der Fami bitten.
Die Regelungen in Bezug auf das Kindergeld finden bei der Familienversicherung leider keine Anwendung.
Wenn deine Familienversicherung wirklich nicht verlängert werden kann, müssen die kompletten Beiträge seit deinem 25. Geburtstag (in deinem Fall bestimmt KV der Studenten) nachgezahlt werden. Das ist bitter, geht aber nicht anders, da jeder in Deutschland versichert sein muss. Falls du dich nicht versicherst (auch rückwirkend) kann dies evtl. zur Exmatrikulation führen.
LG aui
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- Beiträge: 8
- Registriert: 16.02.2009, 18:29
Hallo,
also wenn du jetzt erst den Brief von deiner KK bekommen hast, dass du dich jetzt rückwirkend ab 15.11.2007 in der studentischen KV absichern musst dann leg Widerspruch gegen die Beendigungsmitteilung der Familienversicherung ein. Normalerweise darf die Familienversicherung erst zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Krankenkasse festgestellt hat, dass kein Anspruch mehr besteht (in solchen Fällen). Also frühestens an dem Tag als dein Fragebogen wieder bei der Kasse eingegangen ist. In diesem Fall hat wirklich die Kasse geträumt.
Wenn es dein Fehler gewesen wäre ist es was anderes oder es sich um ein paar Tage handelt aber so ist es die Schuld der Kasse!
Muss nicht sein, dass deinem Widerspruch abgeholfen wird, aber probiern geht über studiern
also wenn du jetzt erst den Brief von deiner KK bekommen hast, dass du dich jetzt rückwirkend ab 15.11.2007 in der studentischen KV absichern musst dann leg Widerspruch gegen die Beendigungsmitteilung der Familienversicherung ein. Normalerweise darf die Familienversicherung erst zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Krankenkasse festgestellt hat, dass kein Anspruch mehr besteht (in solchen Fällen). Also frühestens an dem Tag als dein Fragebogen wieder bei der Kasse eingegangen ist. In diesem Fall hat wirklich die Kasse geträumt.
Wenn es dein Fehler gewesen wäre ist es was anderes oder es sich um ein paar Tage handelt aber so ist es die Schuld der Kasse!
Muss nicht sein, dass deinem Widerspruch abgeholfen wird, aber probiern geht über studiern
auch eine kk kann ja mal einen fehler machen! sollte aber nicht passieren, doch da arbeiten nur menschen.
dir entsteht hier ja kein nachteil, denn die beiträge wären ja so oder so zu zahlen gewesen.
und da die kasse hier geschlafen hat, wird man auch kulant sein und ne angemessen ratenzahlung vereinbaren. doch zahlen wirst du muessen.
dir entsteht hier ja kein nachteil, denn die beiträge wären ja so oder so zu zahlen gewesen.
und da die kasse hier geschlafen hat, wird man auch kulant sein und ne angemessen ratenzahlung vereinbaren. doch zahlen wirst du muessen.