Guten Tag,
ich bin Studentin und zur Zeit in der Familienversicherung.
Ab diesem Monat habe ich einen Job als Abrufkraft. Das heißt ich verdiene mal mehr mal weniger, je nachdem wie viel Zeit ich habe bzw. wie viel Arbeitskraft gebraucht wird.
Momentan habe ich Semesterferien, weshalb ich ca. 800 Euro verdienen würde.
Ich weiß, dass die Grenze um in der Familienversicherung zu bleiben 400 Euro beträgt.
Allerdings habe ich gelesen, dass bei schwankendem Einkommen, was ja bei mir der Fall sein wird, der Jahresdurchschnittsgehalt berechnet wird. Wenn ich also in einigen Monaten beispielsweise nur 150 Euro verdiene, wäre das Durchschnittsgehalt unter 400 Euro. Ist das richtig? Könnte ich somit in der Familienversicherung bleiben auch wenn ich manchmal über 400 Euro verdiene?
Zudem werde ich in den Semesterferien im Sommer einen Ferienjob für 6-7 Wochen in einem Betrieb haben, bei dem mein monatliches Bruttogehalt bei 2300 Euro liegt.
Hier greift aber die Regel, dass man 50 Tage im Jahr über der Einkommensgrenze von 400 Euro verdienen darf und trotzdem in der Familienversicherung bleibt oder?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten, bin nämlich etwas verwirrt von den vielen Informationen die im Internet stehen.
Liebe Grüße
Abrufkraft, Ferienjob und Familienversicherung
Moderator: Czauderna
Re: Abrufkraft, Ferienjob und Familienversicherung
Das hat die Rechtsprechung bisher nur bei Selbständigen bzw. Freiberuflern angewandt oder z. B. auch wenn jemand von Zinsen lebt, die ja in aller Regel nur einmal im Jahr anfallen. Ob das auch bei einer Arbeit auf Abruf gilt, ist daher gar nicht so sicher. Es kann sein dass sich die KK hier auf den Standpunkt stellt, das Einkommen müsse für jeden Monat separat betrachtet werden.luvax hat geschrieben:Allerdings habe ich gelesen, dass bei schwankendem Einkommen, was ja bei mir der Fall sein wird, der Jahresdurchschnittsgehalt berechnet wird.
Die Regelung gibt es tatsächlich; eine Überschreitung der Grenze für die Familienversicherung ist unbeachtlich, wenn sie nur für zwei Kalendermonate oder 50 Arbeitstage überschritten wird.luvax hat geschrieben:Hier greift aber die Regel, dass man 50 Tage im Jahr über der Einkommensgrenze von 400 Euro verdienen darf und trotzdem in der Familienversicherung bleibt oder?
Allerdings fallen hier zwei Fälle zusammen: schwankendes Einkommen und eben diese kurzfristige Beschäftigung. Und da ist es sehr schwer zu sagen, wie die Krankenkasse diesen Fall beurteilen wird. Im Zweifel läuft das auf eine Klage hinaus.
Re: Abrufkraft, Ferienjob und Familienversicherung
Folgende Möglichkeit gibt es auch.luvax hat geschrieben:Guten Tag,
ich bin Studentin und zur Zeit in der Familienversicherung.
Ab diesem Monat habe ich einen Job als Abrufkraft. Das heißt ich verdiene mal mehr mal weniger, je nachdem wie viel Zeit ich habe bzw. wie viel Arbeitskraft gebraucht wird.
Anstellung als Werksstudentin mit einer max. Arbeitszeit von 20 Stunden die Woche - Einkünfte sind nicht begrenzt - bedeutet du könntest auch 3.000 € verdienen.
mtl. Beitrag für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ca. 90 €.
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- Registriert: 04.05.2017, 15:07
Das stimmt ein Werkstudentenjob ist eine sehr gute Alternative, dann musst du am Ende des Jahres nur eben Steuern zahlen, wenn du über den Freibetrag kommt.
Bei der speziellen Situation in der du steckst, ist es vielleicht ganz ratsam direkt mal bei deiner Kasse nachzufragen. Im Ernstfall kannst du sie dann acuh darauf festnageln!
Grüße
Bei der speziellen Situation in der du steckst, ist es vielleicht ganz ratsam direkt mal bei deiner Kasse nachzufragen. Im Ernstfall kannst du sie dann acuh darauf festnageln!
Grüße