1x im Jahr über 400€, erlischt die Familienversicherung?
Moderator: Czauderna
1x im Jahr über 400€, erlischt die Familienversicherung?
Hallo, ich habe folgendes Problem:
ich schreibe grade Diplom, bin familienversichert und bekomme eine Vergütung von 400€ im Monat. Jetzt hat die Firma mir letzten Monat Urlaubsgeld gezahlt und ich bin natürlich über die 400 Euro drüber. Jetzt will die Krankenkasse dass ich mich für meine gesamte Diplomandenzeit selbst studentisch versichern muss, was ich total krank finde, denn dann bleibt von meinem Urlaubsgeld nix mehr übrig und ich muss sogar noch draufzahlen!!! Eine Freundin von mir meinte, dass man sich nur für den Monat, in dem man drüber kommt studentisch versichern muss und danach dann wieder automatisch in die Familienversicherung kommt, weil das Einkommen danach ja wieder nur 400€ sind. Ich glaub ich hab jetzt schon mit 5 verschiedenen Leuten gesprochen und 10 verschieden Antworten bekommen...Kann mir hier im Forum vielleicht mal einer weiterhelfen der wirklich weiß wie man das nun zu regeln hat?
LG Christina
ich schreibe grade Diplom, bin familienversichert und bekomme eine Vergütung von 400€ im Monat. Jetzt hat die Firma mir letzten Monat Urlaubsgeld gezahlt und ich bin natürlich über die 400 Euro drüber. Jetzt will die Krankenkasse dass ich mich für meine gesamte Diplomandenzeit selbst studentisch versichern muss, was ich total krank finde, denn dann bleibt von meinem Urlaubsgeld nix mehr übrig und ich muss sogar noch draufzahlen!!! Eine Freundin von mir meinte, dass man sich nur für den Monat, in dem man drüber kommt studentisch versichern muss und danach dann wieder automatisch in die Familienversicherung kommt, weil das Einkommen danach ja wieder nur 400€ sind. Ich glaub ich hab jetzt schon mit 5 verschiedenen Leuten gesprochen und 10 verschieden Antworten bekommen...Kann mir hier im Forum vielleicht mal einer weiterhelfen der wirklich weiß wie man das nun zu regeln hat?
LG Christina
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- Registriert: 28.03.2007, 13:35
hey, vielen Dank Euch beiden!
Das sind halt alles Sachen wo keiner genau weiß wie das jetzt gerechnet wird. Ich könnte ja mit der Firma mal sprechen ob das geht das ich aufs Urlaubsgeld verzichte und einmalig dieses Urlaubsgeld als Lohn ausgezahlt bekomme, dann würde das doch gehen, oder? Oder wird das dann auch umgerechnet aufs Jahr?
Das sind halt alles Sachen wo keiner genau weiß wie das jetzt gerechnet wird. Ich könnte ja mit der Firma mal sprechen ob das geht das ich aufs Urlaubsgeld verzichte und einmalig dieses Urlaubsgeld als Lohn ausgezahlt bekomme, dann würde das doch gehen, oder? Oder wird das dann auch umgerechnet aufs Jahr?
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mal ganz ehrlich, kontraproduktiv ist es das ich sogar noch draufzahlen muss ! das urlaubsgeld deckt nichtmal die kosten die ich durch eine 6 monatige studentische Versicherung hätte! das ist wirtschaftlich doch totaler mist! sorry, aber von dem geld was ich sparen könnte kann ich nen monat meine fixkosten decken! ist doch wohl klar das ich versuche das geld zu behalten, oder?
Schluss mit den Halbwahrheiten:
Es ist zwar richtig, dass das Urlaubsgeld als von vornherein einplanbare Einnahme bei der Berechnung des Gesamteinkommens berücksichtigt werden muss (anteilig je Monat). Aber: Für die Familienversicherung ist das Gesamteinkommen zu prüfen. Und hierzu ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 EUR jährlich vom erzielten Arbeitsentgelt abzuziehen. Das kann gleichmäßig pro Monat erfolgen (also 12 mal 76,67 EUR), man kann die 920 EUR aber nach Belieben anders verteilen (z.B. bei kürzeren Beschäftigungsdauern, wenn man einen höheren monatlichen Freibetrag braucht).
Ich gehe mal davon aus, dass das Urlaubsgeld in diesem Fall nicht über 920 EUR lag - also besteht weiterhin ein Anspruch auf Familienversicherung, ganz eindeutig.
Das Ganze ergibt sich aus der Besprechung des Arbeitskreises Versicherung und Beiträge der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 31.03.2004 - das sollte deine Krankenkasse eigentlich auch kennen (und anwenden!).
Michael
Es ist zwar richtig, dass das Urlaubsgeld als von vornherein einplanbare Einnahme bei der Berechnung des Gesamteinkommens berücksichtigt werden muss (anteilig je Monat). Aber: Für die Familienversicherung ist das Gesamteinkommen zu prüfen. Und hierzu ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 EUR jährlich vom erzielten Arbeitsentgelt abzuziehen. Das kann gleichmäßig pro Monat erfolgen (also 12 mal 76,67 EUR), man kann die 920 EUR aber nach Belieben anders verteilen (z.B. bei kürzeren Beschäftigungsdauern, wenn man einen höheren monatlichen Freibetrag braucht).
Ich gehe mal davon aus, dass das Urlaubsgeld in diesem Fall nicht über 920 EUR lag - also besteht weiterhin ein Anspruch auf Familienversicherung, ganz eindeutig.
Das Ganze ergibt sich aus der Besprechung des Arbeitskreises Versicherung und Beiträge der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 31.03.2004 - das sollte deine Krankenkasse eigentlich auch kennen (und anwenden!).
Michael