Hallo miteinander,
Kurz zu meiner Situation:
Ich habe mit einem Freund ein Gewerbe angemeldet. Monatlich verdiene ich damit ca 650€.
Momentan läuft noch ein Antrag bei der AOK auf Beitragssenkung (geringfügig verdienender Selbständiger). Damit müsste der Beitrag auf etwa 250€ sinken.
Offensichtlich bleibt da für Lebenshaltung nicht mehr viel übrig. Daher lebe ich momentan noch notgedrungen für kleine Untermiete im Elternhaus.
Nun möchten mein Kollege und ich zusammen eine kleine WG gründen.
Die Miete inkl. Nebenkosten würden für mich damit aber auf 300€ steigen, womit mir gerademal 100€ für "den Rest" bliebe.
Ich bin zwar relativ genügsam, aber offensichtlich kann das nicht funktionieren.
Nun zu meinen Fragen:
Ich habe gehört, man könne die Übernahme der KV-Beiträge beantragen, falls man durch diese unter Hartz-IV-Niveau fällt.
Wo und wie kann ich das tun?
Gibt es einschlägige Paragraphen dazu, oder ist das wie so oft über hunderte Seiten "zwischen den Zeilen" herauszulesen?
Danke,
Ekiel
Zuschuss zur Krankenversicherung?
Moderator: Czauderna
In Zweifellfall
hast du sogar Anspruch auf ALG II § 20 SGB II, , Zusüsse nach § 26 SGB II. Der Zuschus läßt dich nich versicherungspflichtig werden, der Bezug von Arbeitslsoengeld II schon.