Hallo,
wie läuft das bei Selbstständigen, wenn die Aufträge ausbleiben, und man die pr. Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann? Aufträge reichen gerade so zum Leben, aber für mehr reicht es nicht. Vollstreckungsauftrag läuft schon...
Danke für eine kurze Antwort
Laurily
Zahlungsunfähig, Beiträge sind zu hoch
Moderator: Czauderna
Die PKV kann kündigen (muss es aber nicht) und weiterhin versuchen, ihre Forderungen einzutreiben.
Ab dem 01.01.2009 darf die Versicherung nicht mehr kündigen, da ab dem Zeitpunkt eine Versicherungspflicht besteht. Soweit erhebliche Beitragsrückstände bestehen, ist die Versicherung aber nur in medizinischen Notfällen zur Leistung verpflichtet, ansonsten ruhen die Leistungen.
Vielleicht kommt eine Umstellung in einen günstigeren Tarif in Betracht?
Hier noch ein wichtiger Tipp:
Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist."
Wer ohne diese Versicherungsbeiträge gerade noch genug zum Leben hat, muss nun nicht mehr Arbeitslosengeld II beantragen, sondern nur noch den Beitragszuschuss. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die vollen Beiträge übernommen werden - nur eben so viel, dass kein Bedarf auf Arbeitslosengeld II mehr besteht.
Ausführlicher dazu:
gruendung-aktuell.de/cms/index.php?page=shsy&content_id=851
Ab dem 01.01.2009 darf die Versicherung nicht mehr kündigen, da ab dem Zeitpunkt eine Versicherungspflicht besteht. Soweit erhebliche Beitragsrückstände bestehen, ist die Versicherung aber nur in medizinischen Notfällen zur Leistung verpflichtet, ansonsten ruhen die Leistungen.
Vielleicht kommt eine Umstellung in einen günstigeren Tarif in Betracht?
Hier noch ein wichtiger Tipp:
Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist."
Wer ohne diese Versicherungsbeiträge gerade noch genug zum Leben hat, muss nun nicht mehr Arbeitslosengeld II beantragen, sondern nur noch den Beitragszuschuss. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die vollen Beiträge übernommen werden - nur eben so viel, dass kein Bedarf auf Arbeitslosengeld II mehr besteht.
Ausführlicher dazu:
gruendung-aktuell.de/cms/index.php?page=shsy&content_id=851