Hallo Ihr da draußen,
ich habe mal eine Frage an Euch: Ich bin selbständig und z.Z. freiwillig bei der IKK versichert zum ermäßigten Beitragssatz von ca. 160 €, da ich nur ca. 800 - 1.000 €/ Monat umsetze.
Jetzt plane ich, mit meinem Freund zusammenzuziehen, der 1. mehr verdient und 2. in der PKV ist. Weiß irgendjemand, ob ich dann den ermäßigten Tarif nicht mehr bekomme? Wie gesagt, wir wollen erst ganz frisch zusammenziehen und sind finanziell eigenständig mit getrennten Konten etc. Und bei meinen Umsätzen 250 €/ Monat zahlen geht überhaupt nicht....
Danke schon mal im Voraus für Eure Hilfe
Die Sylvie
Zählt Einkommen des Partners bei ermäßigtem Beitragssatz?
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 17
- Registriert: 20.03.2007, 12:51
Hallo,
das ist leider nicht ganz richtig. Der ermäßigte Beitrag, den es für Selsbtändige erst seit 01.04.2007 gibt, ist meist daran gekoppelt, dass DU alleine lebst, bzw. dein Partner, der mit Dir in einem Haushalt lebt, auch ein sehr geringes Einkommen hat. So weit ich weiß, wird dies sehr wohl berücksichtigt.
das ist leider nicht ganz richtig. Der ermäßigte Beitrag, den es für Selsbtändige erst seit 01.04.2007 gibt, ist meist daran gekoppelt, dass DU alleine lebst, bzw. dein Partner, der mit Dir in einem Haushalt lebt, auch ein sehr geringes Einkommen hat. So weit ich weiß, wird dies sehr wohl berücksichtigt.
Hallo.
ramirez93 hat recht. Die Einstufung der sogenannten "bedürftigen Selbständigen" richtet sich nach den Bedarfsgemeinschaften, also ähnlich den Bedingungen der Sozialhilfe. D.h. der Lebenspartner und dessen Einkommen spielen bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen sehr wohl eine Rolle!
ramirez93 hat recht. Die Einstufung der sogenannten "bedürftigen Selbständigen" richtet sich nach den Bedarfsgemeinschaften, also ähnlich den Bedingungen der Sozialhilfe. D.h. der Lebenspartner und dessen Einkommen spielen bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen sehr wohl eine Rolle!